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Für alle Angebote gilt:

  • Alle erzieherischen Hilfen werden von pädagogischen Fachkräften geleistet
  • Für alle Angebote (stationär, teilstationär und ambulant) existieren aktuelle Konzeptionen und Leistungsvereinbarungen
  • Für alle Angebote bestehen verbindliche, zwischen Anbietern und Jugendamt vereinbarte Entgeltsätze
  • Für Hilfen, die über Fachleistungsstunden abgerechnet werden, gilt das Bonner Fachleistungsstundenmodell
  • Regelmäßiger Austausch zwischen Jugendamt und Trägern sorgt für ein vielschichtiges und bedarfsorientiertes Gesamtangebot, das ständig weiterentwickelt wird

ambulante Angebote