ambulante Angebote
![]() |
Ambulante Eltern - und Familienberatung im Kontext stationärer Erziehungshilfen |
![]() |
Erziehungsbeistandschaften |
Entwicklungsproblemen
Vorausetzung
Antrag auf Hilfe zur Erziehung nach SGB VIII (Kinder - und Jugendhilfegesetz)
Den Antrag stellen Sie bei der für Sie örtlich zuständigen Bezirksstelle des Fachdienstes für Familien - und Erziehungshilfen.
Was können wir erreichen?
Eltern und ihre Kinder, die das wünschen, sollen wieder ohne Hilfe zusammenleben können.
Bei welchen Problemen können wir helfen?
![]() |
Ambulante Eltern - und Familienberatung im Kontext stationärer Erziehungshilfen |
![]() |
Erziehungsbeistandschaften |
Anschrift |
Amt für Kinder, Jugend und Familie, Fachdienst Ambulante Eltern - und Familienberatung Rheindorferstr. 76 53225 Bonn |
Telefon | Rolf Assenmacher 0228 / 77 86 47; Claudia Kneutgen 0228 / 77 86 48; Telefonsprechstunde: freitags 9.00 bis13 Uhr; Telefon 02241 / 1279143; Christian Kersten; Telefon: 77 8649 |
Fax | 0228 / 77 86 55 |
rolf.assenmacher@bonn.de; claudia.kneutgen@bonn.de; christian.kersten@bonn.de oder schreiben Sie uns über ein Formular |