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Lebenshilfe Bonn gGmbH

Ambulante Dienste der Lebenshilfe Bonn

Die Ambulanten Dienste der Lebenshilfe Bonn sind Ansprechpartner für alle Familien, die ein Kind mit einer geistigen, körperlichen oder seelischen Beeinträchtigung haben oder von einer solchen bedroht sind sowie für Eltern mit einer eigenen Behinderung oder Beeinträchtigung.

 

Die Ambulanten Dienste der Lebenshilfe Bonn bieten Unterstützung in Form von

 

  • Beratung
  • Maßnahmen zur Hilfe zur Erziehung
  • Maßnahmen der Eingliederungshilfe
  • Sozialräume

    gesamtstädtisch

    Ort der Maßnahme

    Stadt außerstädtisch Ausland

    Kontakt

    Anschrift Ambulante Dienste der Lebenshilfe Bonn
    Kessenicher Str. 216
    53129 Bonn
    Telefon 0228 / 5558480 (Zentrale) und 0228 / 55584-8036 (Verbundleitung)
    Fax
    Homepage http://www.lebenshilfe-bonn.de
    E-Mail ad@lebenshilfe-bonn.de

    Heilpädagogische Familienhilfe (HPFH)

    Art des Angebots ambulante Angebote Hilfen für das Familiensystem
    Träger/Anbieter Lebenshilfe Bonn gGmbH
    Anschrift Ambulante Dienste der Lebenshilfe Bonn gGmbH
    Kessenicher Str. 216
    53129 Bonn
    Ansprechpartner Sabrina Kesper
    Kontakt Tel.: 0151-54102209 (Verbundleitung Fr. Kesper)
    E-Mail: ad@lebenshilfe-bonn.de
    Homepage: http://www.lebenshilfe-bonn.de
    Freie Plätze: 0

    Sozialräume

    gesamtstädtisch

    Ort der Maßnahme

    Stadt
    außerstädtisch

    Alter

    0-14 Kind
    14-18 Jungendlicher

    Sozialraumkategorien

    Leistungsbereich
    Klärungsbereich
    Gefährdungsbereich

    Maßnahmevorraussetzungen

    Leistungs- Qualitäts-entwicklungs-beschreibung liegen dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundessstadt Bonn vor
    Ein Leistungsentgelt ist verhandelt
    Pädagogische Fachkräfte: Heilpädagogen, Sozialpädagogen, Sozialarbeiter, Diplompädagogen
    • Familien, in denen ein Kind oder Jugendlicher mit Behinderung (körperlich, geistig, seelisch), Entwicklungsverzögerung und/oder Verhaltensauffälligkeit lebt und die aufgrund einer belasteten Lebenssituation Hilfe im familiären Umgang und in der Erziehung des Kindes benötigen (SGB VIII §27 u. §31).
    • Eltern mit Beeinträchtigungen, wenn sie dadurch in ihren Erziehungsfähigkeiten eingeschränkt sind
    • Stabilisierung der gesamten Familie
    • Hilfe zur Selbsthilfe
    • Netzwerkaufbau
    • Orientiert am individuellen Hilfebedarf
    • Systemisch orientierte Zusammenarbeit mit der Familie
    • Krisenintervention
    • Beratung
    • Fachliche oder reguläre Schul- und Kindergartenassistenz
    • Frühförderung
    Kombination von Sozialpädagogik und Heilpädagogik, Clearing

    Sie können gerne eine Anfrage über dieses Mailformular stellen.

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