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Lebenshilfe Bonn gGmbH

Ambulante Dienste der Lebenshilfe Bonn

Die Ambulanten Dienste der Lebenshilfe Bonn sind Ansprechpartner für alle Familien, die ein Kind mit einer geistigen, körperlichen oder seelischen Beeinträchtigung haben oder von einer solchen bedroht sind sowie für Eltern mit einer eigenen Behinderung oder Beeinträchtigung.

 

Die Ambulanten Dienste der Lebenshilfe Bonn bieten Unterstützung in Form von

 

  • Beratung
  • Maßnahmen zur Hilfe zur Erziehung
  • Maßnahmen der Eingliederungshilfe
  • Sozialräume

    gesamtstädtisch

    Ort der Maßnahme

    Stadt außerstädtisch Ausland

    Kontakt

    Anschrift Ambulante Dienste der Lebenshilfe Bonn
    Kessenicher Str. 216
    53129 Bonn
    Telefon 0228 / 5558480 (Zentrale) und 0228 / 55584-8036 (Verbundleitung)
    Fax
    Homepage http://www.lebenshilfe-bonn.de
    E-Mail ad@lebenshilfe-bonn.de

    Fachliche Schulassistenz

    Art des Angebots ambulante Angebote Individuelle Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
    Träger/Anbieter Lebenshilfe Bonn gGmbH
    Anschrift Ambulante Dienste der Lebenshilfe Bonn gGmbH
    Kessenicher Str. 216
    53129 Bonn
    Ansprechpartner

    Sabrina Kesper

    Kontakt Tel.: 0151-54102209 (Verbundleitung Fr. Kesper)
    E-Mail: ad@lebenshilfe-bonn.de
    Homepage: http://www.lebenshilfe-bonn.de
    Betreuungsschlüssel: 1 zu 1
    Freie Plätze: 0

    Sozialräume

    gesamtstädtisch

    Ort der Maßnahme

    Stadt
    außerstädtisch

    Alter

    0-14 Kind
    14-18 Jungendlicher
    >18 Junger Erwachsener

    Lebensbereiche

    Schule

    Sozialraumkategorien

    Leistungsbereich
    Klärungsbereich
    Gefährdungsbereich

    Maßnahmevorraussetzungen

    Leistungs- Qualitäts-entwicklungs-beschreibung liegen dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundessstadt Bonn vor
    Ein Leistungsentgelt ist verhandelt

    Pädagogische Fachkräfte: Erzieher, Heilerziehungspfleger, Heilpädagogen, Sozialpädagogen, Sozialarbeiter, Diplompädagogen, Diplompsychologen

    • Schüler/innen mit heil- oder sonderpädagogischem Förderbedarf und besonderer Schwere der Behinderung, die aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten, Wahrnehmungs-, Ausdauer- und Konzentrationsschwierigkeiten nicht ausreichend aktive an einem ihren individuellen Fähigkeiten angemessenen Schulunterricht teilnehmen können.
    • Im Rahmen der Eingliederungshilfe: Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft im Sinne des SGB IX. Einzelfallhilfe, die auf der Basis von § 35a SGB VIII oder § 53 ff SGB XII finanziert und durchgeführt werden kann.
    • Teilhabe am sozialen Zusammenhang der Schule und des Klassenverbandes
    • Einsetzen der eigenen Fähigkeiten zur Erreichung der Lernziele bzw. zur Selbständigkeitsentwicklung
    • Aktive Teilnahme am Unterricht bzw. am Gruppengeschehen und Integration in den sozialen Klassenverband
    • Individuell ausgerichtete Unterstützung des Leistungsempfängers
    • Pädagogisch-fachliche Begleitung und Unterstützung während des Schulalltags
    • Heilpädagogische Familienhilfe (HPFH)
    • Heilpädagogische Erziehungsbeistandschaft (HEB)
    • Frühförderung 

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