Das Ev. Kinder- und Jugendheim Probsthof hat seinen Stammsitz in Königswinter-Niederdollendorf. Die direkte Rheinlage und die Nähe zum Naturschutzgebiet Siebengebirge bieten interessante Möglichkeiten, Pädagogik und Umwelterleben miteinander zu verbinden.
Die Einrichtung verfügt über ein großes Gelände mit Garten und kleinem Fußballplatz. Eine unmittelbare Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr erlaubt problemlose Verbindungen zu den großen Städten wie Bonn, Köln, Siegburg und Neuwied. Alle öffentlichen Schulformen sind vor Ort oder mit dem Bus gut zu erreichen.
Seit 100 Jahren ein Teil der Dorfgemeinschaft
Der Probsthof liegt mitten im Ort mit einer gewachsenen sozialen Struktur, in der das Kinder- und Jugendheim seinen beständigen und akzeptierten Platz seit mehr als 100 Jahren hat. Bekannte Ausflugsziele, wie der Drachenfels, sind in greifbarer Nähe zur Einrichtung.
Anschrift | Ev. Kinder und Jugendheim Probsthof GmbH Hauptstr. 132 53639 Königswinter |
Telefon | 02223 / 70 30 |
Fax | 02223 / 70 33 8 |
Homepage | http://www.der-probsthof.de |
info@der-probsthof.de |
Art des Angebots | stationäre Angebote Intensivangebote(STA) |
Träger/Anbieter | Ev. Kinder- und Jugendheim Probsthof GmbH |
Anschrift | Ev. Kinder und Jugendheim Probsthof GmbH Hauptstr. 132 53639 Königswinter |
Ansprechpartner | Frau Anne Lück (lueck@der-probsthof.de) |
Kontakt |
Tel.:
02223 / 70 30
Fax.: 02223 / 70 33 8 E-Mail: lueck@der-probsthof.de Homepage: http://www.der-probsthof.de |
Betreuungsschlüssel: | 1 zu 1,09 |
Freie Plätze: | 0 |
Dipl. Sozialpädagogen und Innen;
Dipl. Sozialarbeiter und Innen;
B.A. Soziale Arbeit;
staatl. anerk. Erzieher und Innen
6 - 13 Jahre Aufnahmealter
6-16 Jahre Betreuungsalter
7 Tage die Woche;
Rund-um-die-Uhr-Betreuung.
§§ 27, 34, 36 SGB VIII;
§ 35a SGB VIII, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (als anerkannte Einrichtung für Eingliederungshilfe seitens LVR)
Eine Intensivgruppe als Maßnahme der Hilfe zur Erziehung soll eine am Wohle des Kindes und des Jugendlichen orientierte sonderpädagogische Hilfestellung bieten.
Zur erzieherischen Hilfe leben die Kinder und Jugendlichen in einer intensiv-pädagogisch betreuten Gruppe. Hier arbeiten pädagogisch qualifizierte MitarbeiterInnen zur Betreuung der Kinder und Jugendlichen. Versorgende und emotionale Zuständigkeit übernimmt die Wohngruppe. Die Beziehung zur Herkunftsfamilie ist in der Regel hochgradig gestört und ambivalent. Dennoch bleibt sie emotional ein wesentlicher Bezugspunkt. Demnach werden in Abstimmung mit dem Kind/Jugendlichen Rückkehrmöglichkeiten überprüft und angestrebt.
Weitere Darlegungen sind unserer ausführlichen Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Kinder und Jugendliche mit gravierenden Störungen,
Verhaltensauffälligkeiten und/oder signifikanten Entwicklungs-
verzögerungen, und/oder aus problembelasteten Familien;
- Kinder und Jugendliche, deren Problembelastung in der Regelgruppe
zu gravierenden Störungen geführt hat, oder die sich in der Groß-
gruppe nicht einordnen können;
- Kinder und Jugendliche,deren Erziehung und Entwicklung auch mit
stützenden und ergänzenden Hilfen im Elternhaus nicht sichergestellt
werden kann.
Die Maßnahme ist nicht geeignet, wenn
- eher Einzelmaßnahmen oder eine (bei älteren Heranwachsenden)
Lebensfeld aufbauende erzieherische Hilfe angezeigt ist;
- eine kinder- und jugendpsychiatrische Einrichtung oder eine
Einrichtung für Behinderte angezeigt ist;
- Drogen- und/oder anderes Suchtverhalten vorliegt;
- eher Einzelmaßnahmen angezeigt sind.
- Entlastung der ursprünglichen Systeme, um neue Entwicklungen zu
ermöglichen;
- Schaffung eines Schutzraumes;
- Aufbau und Stärkung der personalen und emotionalen Kompetenz der
Kinder und Jugendlichen;
- Entwicklung eines Verständnisses der individuellen Biographie mit
ihren Traumata und konflikten einerseits und den existierenden
Fähigkeiten und Ressourcen andererseits;
- Akzeptanz der eigenen Biographie mit den daraus resultierenden
Grenzen und Möglichkeiten, Entwicklung realistischer Lebens-
perspektiven;
- Aufbau und Verbesserung der Lern- und Entwicklungschancen;
- Klärung der Beziehung zur Herkunftsfamilie;
- Rückkehr in die Herkunftsfamilie oder Regelgruppe, Verselb-
ständigung oder Beheimatung in anderer Betreuungsform.
Kindergärten; Schulen; Ausbildungsstellen; andere Beratungs- und
Erziehungseinrichtungen; alle Behörden; ggf. Gerichts-, Familien- und
Jugendgerichtshilfen; Vereine und andere Freizeiteinrichtungen; Kirchen;
Gemeinde; Familienzentren; Ärzte; Therapeuten; Psychiater, Kliniken
Umsetzen der §§ 8a, 8b, 72a SGB VIII;
Meldung nach § 45 ff SGB VIII, insbesondere § 47 SGB VIII;
Weitere Qualitätssicherungsmerkmale entnehmen Sie bitte unserer ausführlichen Leistungsbeschreibung.
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