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Ev. Kinder- und Jugendheim Probsthof GmbH

Gemeinnützige Einrichtung der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe

Das Ev. Kinder- und Jugendheim Probsthof hat seinen Stammsitz in Königswinter-Niederdollendorf. Die direkte Rheinlage und die Nähe zum Naturschutzgebiet Siebengebirge bieten interessante Möglichkeiten, Pädagogik und Umwelterleben miteinander zu verbinden.

 

Die Einrichtung verfügt über ein großes Gelände mit Garten und kleinem Fußballplatz. Eine unmittelbare Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr erlaubt problemlose Verbindungen zu den großen Städten wie Bonn, Köln, Siegburg und Neuwied. Alle öffentlichen Schulformen sind vor Ort oder mit dem Bus gut zu erreichen.

 

Seit 100 Jahren ein Teil der Dorfgemeinschaft

Der Probsthof liegt mitten im Ort mit einer gewachsenen sozialen Struktur, in der das Kinder- und Jugendheim seinen beständigen und akzeptierten Platz seit mehr als 100 Jahren hat. Bekannte Ausflugsziele, wie der Drachenfels, sind in greifbarer Nähe zur Einrichtung.


Wir bieten als modernes Verbundsystem ein breites Spektrum von stationären, teilstationären und ambulanten Hilfen für junge Menschen und deren Familien in unserer Zentraleinrichtung an.

Hierbei sind sowohl Kinder und Jugendliche mit Verhaltensauffälligkeiten, als auch körperlich, seelisch oder geistig Beeinträchtigte Zielgruppe. Unser pädagogisches Setting bietet den jungen Menschen Raum für eine gesunde körperliche und sozial-emotionale Entwicklung.

Neben der sehr strukturierten Begleitung im Alltag werden individuelle Hilfen - wie Kunst- und Werkpädagogik, Einzel- und Kleingruppenförderung, Erlebnispädagogik und mädchenspezifische Arbeit - angeboten.

In der Unterstützung, Begleitung und Förderung der Mädchen und Jungen spielt gleichzeitig die Einbeziehung verschiedener Subsysteme eine wesentliche Rolle. Eine besondere Beachtung findet in unserer Arbeit das Eltern- und Familiensystem. Auf der Basis eines system-, handlungs- und problemlösungsorientierten Ansatzes wird beraten, vorhandene Ressourcen eruiert und genutzt.

Sozialräume

gesamtstädtisch

Ort der Maßnahme

Stadt außerstädtisch Ausland

Kontakt

Anschrift Ev. Kinder und Jugendheim Probsthof GmbH
Hauptstr. 132
53639 Königswinter
Telefon 02223 / 70 30
Fax 02223 / 70 33 8
Homepage http://www.der-probsthof.de
E-Mail info@der-probsthof.de

Individualpädagogische stationäre Betreuung in Portugal

Art des Angebots stationäre Angebote Individualpädagogische Maßnahmen im In- und Ausland
Träger/Anbieter Ev. Kinder- und Jugendheim Probsthof GmbH
Anschrift Ev. Kinder- und Jugendheim Probsthof GmbH
Hauptstr. 132
53639 Königswinter
Ansprechpartner Frau Anne Lueck (lueck@der-probsthof.de)
Kontakt Tel.: 02223 / 703 0
Fax.: 02223 / 703 38
E-Mail: lueck@der-probsthof.de
Homepage: http://www.der-probsthof.de
Betreuungsschlüssel: 1 zu 2
Freie Plätze: 0

Sozialräume

gesamtstädtisch

Ort der Maßnahme

außerstädtisch

Alter

0-14 Kind
14-18 Jungendlicher

Lebensbereiche

Wohnen
Arbeiten
Schule
Ausbildung
Freizeit
soziales Gefüge
Sonstiges

Sozialraumkategorien

Leistungsbereich
Klärungsbereich
Gefährdungsbereich

Maßnahmevorraussetzungen

Leistungs- Qualitäts-entwicklungs-beschreibung liegen dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundessstadt Bonn vor
Ein Leistungsentgelt ist verhandelt

- 1 maximal 2 Kinder und Jugendliche in der Regel im Alter von 8 17

  Jahren in der jeweiligen Betreuungsstelle (Standort);

- 8 Betreuungsstellen ( davon eine Time out Stelle ) in Portugal;

- 4 Betreuungsstellen in Spanien ( z. Zeit);

Pädagogische Fachkräfte (mind. 1 päd. Fachkraft pro Betreuungsstelle), sowie im Einzelfall nicht pädagogische Kräfte mit besonderer Eignung und Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit,  in Ergänzung durch die Koordinatoren (Fachkräfte im steten Wechsel zwischen Haupthaus Königswinter und Portugal oder Spanien)

in der Regel zwischen 8 und 17 Jahren

7 Tage die Woche;

Rund-um-die-Uhr-Betreuung.

- § 27 SGB VIII Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe;

- § 34 SGB VIII Hilfe zur Erziehung durch sonstige betreute Wohnformen;

- § 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung;

- § 36 SGBVIII Hilfeplanung.

Der Platz in einer solchen Betreuungsform als eine Maßnahme der Hilfe zur Erziehung ist selbst eine am Wohle des Kindes und Jugendlichen orientierte intensive pädagogische Hilfestellung.

Zur erzieherischen Hilfe lebt das Kind oder der Jugendliche mindestens ein Jahr und /oder zur Krisenintervention/Time-out von drei bis zu sechs Monaten in einem intakten qualifizierten Umfeld (Gastelternfamilie), welches sich jeweils in Portugal/Spanien befindet. Die ausgewählte Betreuungsstelle wird auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Kindes oder Jugendlichen zugeschnitten. Der Fall führende Sozialarbeiter und das Kind/der Jugendliche können bei Bedarf die Betreuungsstelle vor Ort kennen lernen (auf eigene Kosten). Die Belegung kommt erst dann zustande, wenn alle Beteiligten diesem Betreuungssetting zustimmen können. Die Kosten für den Hin- und Rückflug für das Kind/ den Jugendlichen und einer Begleitperson, sowie die Flugkosten eines Hilfeplanungsgespräches im Jahr sind in den Gesamtkosten enthalten. Notwendige Unterkunft steht zur Verfügung, Verpflegungskosten sind nicht enthalten. Darüber hinausgehende Regelungen bedürfen einer Sondervereinbarung durch das zuständige Jugendamt.

 

In dieser Wohnform leben und arbeiten 2 MitarbeiterInnen (davon eine pädagogische Fachkraft) in dem gleichen Haus(-halt), wie die Kinder und Jugendlichen. Versorgende und sozial - emotionale Zuständigkeiten übernehmen die Gasteltern. Damit wird dem Kind / Jugendlichen

die Atmosphäre des Angenommen- und Akzeptiertseins gegeben. Die Herkunftsfamilie und alle anderen Systeme werden somit umfänglich entlastet, und dem Kind oder Jugendlichen wird ein neues Lebensfeld (zweites Zuhause) angeboten.

 

Weitere Erläuterung der Hilfeform entnehmen Sie bitte unserer ausführlichen Leistungsbeschreibung

Die Maßnahme ist notwendig und geeignet

- wenn die Erziehung oder Entwicklung von Kindern und Jugendlichen

  auch mit stützenden und ergänzenden Hilfen in der Herkunftsfamilie

  nicht sichergestellt ist und war;

- wenn die Problembelastung in der Herkunftsfamilie als auch in einer

  Jugendhilfeeinrichtung hoch ist und/oder die Verhaltensauffälligkeiten

  und Entwicklungsstörungen bei den Heranwachsenden extrem

  vielfältig und gravierend sind;

- wenn keine anderen Möglichkeiten mehr greifen oder geboten werden

  können;

- wo großer Abstand zur bisherigen Lebenserfahrung und Abstand

  vom gesellschaftlichen System geschaffen werden muss;

- wenn ein kulturell gesellschaftlicher Bruch sinnvoll und notwendig

  für die weitere gesunde Entwicklung des Kindes/Jugendlichen

  erscheint.

Die Maßnahme ist nicht geeignet, wenn

- eine Pflegefamilie oder eine Adoption in Frage kommt;

- Kinder- und Jugendliche ihre Bereitschaft zur Mitarbeit verweigern;

- regelmäßige heilpädagogische Förderung oder Therapie in einer

  spezialisierten Gruppe oder eine kinderpsychiatrische Einrichtung

  oder eine Einrichtung für Behinderte angezeigt ist;

- der Kontakt mit der Herkunftsfamilie intensiver und/oder therapeutisch

  gestaltet werden sollte;

- schwere Straffälligkeit vorliegt

- Entlastung der Heranwachsenden und der Herkunftsfamilie, um neue

  Entwicklungen zu ermöglichen;

- Stärkung der personalen und sozial-emotionalen Kompetenz der

  Heranwachsenden;

- Vermittlung von lebenspraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten;

- Verbesserung der Lern- und Entwicklungschancen, Förderung der

  individuellen Persönlichkeit;

- Problemeinsicht und Lebensperspektiven bei den Heranwachsenden

  fördern;

- Verbesserung der Beziehung mit der Herkunftsfamilie / Ambivalenzen

  auflösen;

- Förderung und Stärkung der Bindungsfähigkeit;

- Familie/Sorgeberechtigte in den Entwicklungs- und Veränderungs-

  prozess einbeziehen;

- Rückkehr in eine Jugendhilfeeinrichtung, die Herkunftsfamilie

  oder Beheimatung oder Verselbständigung;

- Annahme der eigenen Biographie;

- Verarbeitung und Auseinandersetzung mit Problemen und Chancen;

- Selbstwertgefühl und Selbstsicherheit erlangen.

sehen Sie hierzu unsere ausführliche Leistungsbeschreibung

Ein Platz in einer individualpädagogischen stationären Betreuungsform bietet folgende notwendige Grundleistungen:

- kulturelle Veränderung/ kultureller Bruch;

- ständige Aufsicht und Betreuung;

- Anwesenheit einer pädagogischen Fachkraft 24 h am Tag;

- Teilhabe an einem familienersetzenden Leben mit festen und

  konstanten Bezugspersonen;

- Familienähnliche Gestaltung von Wohnatmosphäre und -umfeld;

- Alltägliche Versorgung;

- Vermittlung von christlichen Werten und Normen und die

  Auseinandersetzung mit Wert- und Glaubensfragen;

- Freizeitgestaltung;

- Räumliche Trennung zu allen Alt Systemen;

- Entweichen und Nichteinlassen auf das Angebot schwierig, da

  sprachliche Barrieren und Landesgrenze vorhanden;

- Schaffung einer Atmosphäre des körperlich und psychisch

  Zurückgeworfen - Fühlens, um zu sich selbst zu finden;

- Schaffung von Voraussetzungen für eine körperlich gesunde

  Entwicklung (Prophylaxe);

- Einübung lebenspraktischer Fertigkeiten;

- Sozial - emotionale Förderung und die Anregung der Persönlichkeits-

  entwicklung;

- Förderung des Sozialverhaltens;

- Förderung in der Schulentwicklung und Berufsausbildung;

- Entwicklungsdiagnostik, Hilfeplanung, Erziehungsplanung;

- Methodische Arbeit mit der Herkunftsfamilie;

- Vorbereitung einer Rückkehr in die Herkunftsfamilie, eines Wechsel

  der Betreuungsform oder der Verselbständigung;

- Nachsorge;

- Klientenbezogene Verwaltungsarbeiten;

- Fachlich kompetenter Qualitätsaustausch zwischen Träger und

  Koordinatoren vor Ort (Portugal/Spanien).

- Teilnahme an Sprachkursen, Klassenfahrten/ Ausflügen, externen

  Ferienmaßnahmen, Abenteuer- und erlebnispädagogische

  Exkursionen (z.B. Kanutouren, Trekkingtouren);

- Einsatz ambulanter Mitarbeiter mit spez. Zusatzqualifikationen (z. Bsp.

  systemische Ausbildung) und als Psychiatrienachsorge oder

  Intensivbetreuung;

- Behandlung und Psychotherapie durch externe Fachkräfte;

- Entstehende Flug-,Fahrt-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten durch

  Eltern, Vormünder, bzw. anderer wichtiger Bezugspersonen der

  Kinder- und Jugendlichen, die im Rahmen des Auslandaufenthaltes

  den Betreuerstandort besuchen sollen;

- Übersetzungskosten der für das Konsultationsverfahren notwendigen

  Unterlagen seitens des Jugendamtes zur Entscheidung über eine aus

  Deutschland beabsichtigte Unterbringung im Ausland.

Sie können gerne eine Anfrage über dieses Mailformular stellen.

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