ambulante Angebote
| Ambulante Eltern - und Familienberatung im Kontext stationärer Erziehungshilfen | |
| Erziehungsbeistandschaften |
Entwicklungsproblemen
Vorausetzung
Antrag auf Hilfe zur Erziehung nach SGB VIII (Kinder - und Jugendhilfegesetz)
Den Antrag stellen Sie bei der für Sie örtlich zuständigen Bezirksstelle des Fachdienstes für Familien - und Erziehungshilfen.
Was können wir erreichen?
Eltern und ihre Kinder, die das wünschen, sollen wieder ohne Hilfe zusammenleben können.
Bei welchen Problemen können wir helfen?
| Ambulante Eltern - und Familienberatung im Kontext stationärer Erziehungshilfen | |
| Erziehungsbeistandschaften |
| Anschrift |
Amt für Kinder, Jugend und Familie, Fachdienst Ambulante Eltern - und Familienberatung Rheindorferstr. 76 53225 Bonn |
| Telefon | Rolf Assenmacher 0228 / 433 30 28; Telefonsprechstunde: Mo. 9:00 bis 12:00 Uhr; Claudia Kneutgen 0228 / 433 30 29; Telefonsprechstunde: freitags 9.00 bis13 Uhr; Telefon 02241 / 1279143 |
| Fax | 0228 / 433 30 18 |
| rolf.assenmacher@bonn.de und claudia.kneutgen@bonn.de oder schreiben Sie uns über ein Formular |