Notschlafstellenarbeit in der Maxi 42
Art des Angebots

Speziallösungen
Notschlafstelle

Träger/Anbieter Evangelische Jugendhilfe Godesheim
Anschrift Evangelische Jugendhilfe Godesheim
Vennerstr. 20
53177 Bonn
Kontakt Tel.: 0228-3827-137
Fax.: 0228 / 3827-99-137
E-Mail: unadolny@godesheim.de
Homepage: http://www.godesheim.de
Betreuungsschlüssel: 1 zu 0
Freie Plätze: 0
Sozialräume
Ort der Maßnahme
Stadt außerstädtisch
Geschlecht
Jungengruppe Mädchengruppe Koedukative Gruppe
Alter
0-14 Kind 14-18 Jungendlicher >18 Junger Erwachsener
Lebensbereiche
Wohnen Arbeiten Schule Ausbildung Kiga Freizeit soziales Gefüge Sonstiges
Sozialraumkategorien
Leistungsbereich Klärungsbereich Gefährdungsbereich
Maßnahmevorraussetzungen
Leistungs- Qualitäts-entwicklungs-beschreibung liegen dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundessstadt Bonn vor
Ein Leistungsentgelt ist verhandelt
Anzahl der Plätze 4 Plätze für Minderjährige ggf. junge Volljährige
Mitarbeiterqualifikation pädagogische Fachkräfte (FHS- und FS-Abschluss)
Gesetzliche Grundlage §§ 41, 42 KJHG
Angebotsbeschreibung Mit der Notschlafstelle für obdachlose Jugendliche wird das Regelangebot der Inobhutnahme in spezifischer Weise ergänzt.
Die Inobhutnahme ist als kurzfristige Schutzmaßnahme zum Wohl des/der jeweiligen Minderjährigen eine eigenständige Hilfe nach dem KJHG. Sie umfasst die Unterbringung und die sozialpädagogische Betreuung / Beratung / Begleitung Minderjähriger in krisenhaft zugespitzten Situationen. Im Vordergrund des Angebotes Notschlafstelle steht die materielle und emotionale Grundversorgung des/der Jugendlichen und die damit einhergehende Überlebenshilfe. Durch die Befriedigung dieser elementaren Bedürfnisse und des damit verbundenen Druckverlustes für den Jugendlichen, sollen diese in die Lage versetzt werden, sich kritisch mit ihrer Situation auseinanderzusetzen um (neue) Perspektiven für sich entwickeln zu können.
Zielgruppe/Indikation Die Maßnahme ist geeignet für weibliche und männliche obdachlose Jugendliche, Minderjährige auf Trebe, sowie Jugendliche, die sich den herkömmlichen Angeboten der Jugendhilfe entziehen, oftmals bedingt durch eine vorherige Odyssee von Maßnahme zu Maßnahme. Im Allgemeinen ist es kennzeichnend für die Lebenssituation dieser Jugendlichen, dass sie längerfristig ohne Versorgung, Einkommen und Unterkunft sind und von gesundheitlichen Auffälligkeiten bedroht - oft bedingt durch den Konsum legaler und illegaler Drogen und dem Leben auf der Straße.
Ausschlusskriterien Obwohl es bei einem niederschwelligen Angebot wie diesem, vom Grundsatz und Verständnis keine Ausschlusskriterien geben darf, müssen innerhalb der Notschlafstelle von den Jugendlichen bestimmte Regeln beachtet werden.
Somit führen der Genuss und die Weitergabe von legalen und illegalen Drogen, Formen von Prostitution, sowie aggressive und gewalttätige Auseinandersetzungen in den Räumlichkeiten der Notschlafstelle zum Ausschluss des betreffenden Jugendlichen.
Junge Menschen, die augenscheinlich durch Suchtmittel in ihrem Bewusstsein derart eingeschränkt sind, dass eine Gefährdung der eigenen Person nicht ausgeschlossen werden kann, können keine Aufnahme finden, und müssen an entsprechende Stellen verwiesen werden.
Ziele • Bereitstellung annehmbarer Überlebenshilfen.
• Sicherstellung der materiellen Grundversorgung durch Befriedigung von Bedürfnissen wie Essen, Trinken, Duschen, Waschen und Schlafen.
• Sicherstellung der emotionalen Grundversorgung durch das Anbieten als Gesprächspartner und damit verbundenes aktives Zuhören.
• Vermeidung eines weiteren Abtauchens in kriminelle Milieus wie Prostitution und Drogenszene.
• Hilfe zur Vermeidung weiterer gesundheitlicher Probleme durch Vermittlung in eine medizinische Grundversorgung.
• Motivation zur Veränderung der Lebensform
• Hilfe bei der Perspektiventwicklung
Mögliche Zusatzleistungen Besondere und zusätzliche / familienunterstützende Dienste der Evangelischen Jugendhilfe Godesheim oder externer Anbieter
Zusatzleistungen werden über die Grundleistungen hinaus je nach individuellem Bedarf des Kindes entweder im Hilfeplangespräch oder nach Auftragserteilung durch das Jugendamt gezielt vereinbart und über Fachleistungsstunden gesondert abgerechnet (vgl. Leistungsbeschreibung Besondere und zusätzliche / familienunterstützende Hilfen). Zusätzliche zeitlich begrenzte und auf den Einzelfall bezogene Leistungen entsprechend der Leistungsbeschreibung (nach individueller Hilfeplanung gesondert berechnet).