Statement zu Kürzungs- und Sparvorhaben im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe
Mit großer Sorge blickt die Arbeitsgemeinschaft auf die bekannt gewordenen Kürzungs- und Sparvorhaben im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe.
Als Arbeitsgemeinschaft 78 Hilfen zur Erziehung blicken wir mit großer Sorge auf die bekannt gewordenen Kürzungs- und Sparvorhaben im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, über die zuletzt auch der Paritätische berichtet hat. Die diskutierten Maßnahmen gehen weit über notwendige haushaltspolitische Konsolidierungen hinaus. Sie betreffen grundlegende Rechte von Kindern, Jugendlichen und Familien und stellen gesetzlich verankerte Ansprüche im Bereich der Jugendhilfe infrage.
Selbstverständlich ist uns bewusst, dass öffentliche Haushalte unter erheblichem Druck stehen und politische Entscheidungsträger Einsparpotenziale prüfen müssen. Verantwortungsvolle Haushaltsführung ist wesentlich für staatliches Handeln. Was uns zutiefst schockiert hat liegt jedoch nicht im Bemühen um Einsparungen selbst, sondern in der Art und Weise, wie dabei zentrale Grundlagen des Kinder- und Jugendhilferechts zur Disposition gestellt werden.
Die Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII sind keine freiwillige Sozialleistung, die je nach Haushaltslage reduziert oder eingeschränkt werden kann. Sie sind Ausdruck eines gesellschaftlichen und rechtlichen Schutzauftrags gegenüber Kindern, Jugendlichen und Familien. Wer an dieser Stelle kürzt, spart nicht an abstrakten Verwaltungsstrukturen, sondern unmittelbar an Entwicklungs-, Bildungs- und Teilhabechancen junger Menschen.
Gleichzeitig braucht es eine ehrliche gesellschaftliche Debatte darüber, wie öffentliche Handlungsfähigkeit dauerhaft gesichert werden kann. Wenn notwendige Unterstützungsangebote für Kinder, Jugendliche und Familien unter Finanzierungsvorbehalt geraten, stellt sich unweigerlich die Frage nach der Verteilung vorhandener Ressourcen und danach, ob alle gesellschaftlichen Akteure ihrer Verantwortung in gleichem Maße nachkommen.
Kinder- und Jugendhilfe schafft Zukunft. Sie stabilisiert Familien, schützt Kinder, verhindert Eskalationen und eröffnet jungen Menschen Perspektiven. Gute Jugendhilfe wird immer konkret am Bedarf geprüft und reduziert Schulabbrüche, beugt Jugenddelinquenz vor, stärkt Bildungsbiografien und verbessert langfristig die Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe und berufliche Integration. Wissenschaftliche Studien belegen zudem den erheblichen volkswirtschaftlichen Nutzen präventiver und unterstützender Hilfen: Investitionen in die Jugendhilfe zahlen sich mehrfach aus. Jeder heute eingesetzte Euro spart künftig ein Vielfaches an sozialen Folgekosten und stärkt zugleich den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Gerade in gesellschaftlich herausfordernden Zeiten braucht es deshalb keine Schwächung, sondern eine Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe. Wer Rechte junger Menschen einschränkt und notwendige Unterstützungsstrukturen abbaut, riskiert langfristig höhere soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Kosten.
Dies ist durch die jüngste UNICEF Studie zum Kindeswohl nochmal schmerzlich unterstrichen worden: Deutschland belegt nur Rang 25 von 37. Schon jetzt ist also das Kindeswohl deutlich geringer, als es sein könnte.
Die AG 78 Hilfen zur Erziehung appelliert daher eindringlich an die politischen Entscheidungsträger, die gesetzlichen Grundlagen des SGB VIII zu achten und die Kinder- und Jugendhilfe nicht zum Gegenstand kurzfristiger Sparlogiken zu machen. Eine Gesellschaft zeigt ihre Zukunftsfähigkeit daran, wie sie mit Kindern, Jugendlichen und Familien umgeht. An ihrer Unterstützung zu sparen bedeutet, an der Zukunft unserer Gesellschaft zu sparen.
Pressekontakt
Christian van den Kerckhoff
Vorsitzender der AG §78 HzE Bonn
Telefon: 0228-92977601
vdkerckhoff@bimev.de
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Bonner Institut für Migrationsforschung und Interkulturelles Lernen (BIM) e.V.
Brüdergasse 16-18
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