Das Ev. Kinder- und Jugendheim Probsthof hat seinen Stammsitz in Königswinter-Niederdollendorf. Die direkte Rheinlage und die Nähe zum Naturschutzgebiet Siebengebirge bieten interessante Möglichkeiten, Pädagogik und Umwelterleben miteinander zu verbinden.
Die Einrichtung verfügt über ein großes Gelände mit Garten und kleinem Fußballplatz. Eine unmittelbare Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr erlaubt problemlose Verbindungen zu den großen Städten wie Bonn, Köln, Siegburg und Neuwied. Alle öffentlichen Schulformen sind vor Ort oder mit dem Bus gut zu erreichen.
Seit 100 Jahren ein Teil der Dorfgemeinschaft
Der Probsthof liegt mitten im Ort mit einer gewachsenen sozialen Struktur, in der das Kinder- und Jugendheim seinen beständigen und akzeptierten Platz seit mehr als 100 Jahren hat. Bekannte Ausflugsziele, wie der Drachenfels, sind in greifbarer Nähe zur Einrichtung.
Anschrift | Ev. Kinder und Jugendheim Probsthof GmbH Hauptstr. 132 53639 Königswinter |
Telefon | 02223 / 70 30 |
Fax | 02223 / 70 33 8 |
Homepage | http://www.der-probsthof.de |
info@der-probsthof.de |
Art des Angebots | teilstationäre Angebote Tagesgruppe |
Träger/Anbieter | Ev. Kinder- und Jugendheim Probsthof GmbH |
Anschrift | Ev. Kinder und Jugendheim Probsthof GmbH Hauptstr. 132 53639 Königswinter |
Ansprechpartner | Frau Heike Hebebrand (hebebrand@der-probsthof.de) |
Kontakt |
Tel.:
02223 / 70 30
Fax.: 02223 / 70 33 8 E-Mail: hebebrand@der-probsthof.de Homepage: http://https://der-probsthof.de |
Betreuungsschlüssel: | 1 zu 3 |
Freie Plätze: | 2 |
Dipl. Sozialpädagogen und Innen;
Dipl. Sozialarbeiter und Innen;
B.A. Soziale Arbeit;
staatl. anerk. Erzieher und Innen.
Montag bis Freitag bis 17.30 Uhr.
Innerhalb der Schulzeit nach Schulschluß.
In den Ferien - außerhalb der Schließungszeiten (= ca. 3 Wochen) - ab 11.00 Uhr.
Im Rahmen der erzieherischen Hilfe wird das Kind im Alter von 6- 14 Jahren tagsüber in einer Tagesgruppe betreut und gefördert. Die Tagesgruppen befinden sich in der Zentraleinrichtung des Probsthofes bzw. in Bonn, Linz und Asbach (letzteren beide in Rheinland Pfalz). Die Herkunftsfamilie wird entlastet und unterstützt. Versorgende und sozial-emotionale Zuständigkeiten verbleiben bei den Eltern, bzw. den aktuell sorgenden Bezugspersonen. Das Angebot richtet sich sowohl an die Kinder als auch an deren Eltern.
Die Maßnahme ist notwendig und geeignet für
- Kinder, die aufgrund ihrer Familien- und Lebenssituation
Schwierigkeiten mit sich und ihrer Umwelt haben und/oder
in Familie, Schule und sozialem Umfeld nicht ausreichend
integriert sind;
- Kinder, die den überschaubaren Raum einer strukturierten
kleinen Gruppe benötigen und bei denen ambulante
Maßnahmen nicht ausreichen;
- Kinder, deren Eltern zur Zusammenarbeit mit der Tagesgruppe
bereit sind und die eine Versorgung ihrer Kinder außerhalb
der Tagesgruppenzeit sichern können;
- Kinder die aus vorangegangenen stationären Jugendhilfe-
maßnahmen in die Bezugsfamilie entlassen werden sollen
und dadurch eine fortführende unterstützende Hilfe erhalten;
Zielgruppe sind sowohl Jungen und Mädchen mit Verhaltensauffälligkeiten als auch deren Familien.
Die Maßnahme ist nicht geeignet, wenn
- das Kind wegen einer geistigen oder schwerwiegend
körperlichen Behinderung in einer behindertengerechten
Einrichtung betreut werden sollte;
- das Kind wegen einer psychischen oder psychosomatischen
Erkrankung eine primär medizinische Hilfe braucht;
- wegen aktuell fehlender Erziehungs- und Versorgungs-
ressourcen eine stationäre Unterbringung nötig wird;
- Stabilisierung des familiären Systems durch Beratung und
Begleitung der Eltern;
- intensive heilpädagogische und pädagogische Arbeit mit
dem Kind;
Neben der intensiven Elternarbeit (Beratung, Hospitation, Hausbesuche, thematische Elternabende), steht für die Kinder ein strukturierter Alltag mit Angeboten im Bereich der Einzel- und Kleingruppenförderung im Vordergrund. Um Fähigkeiten zu entwickeln bzw. aufzubauen und vorhandene Defizite aufzuarbeiten, haben wir tagesgruppenübergreifende Angebote entwickelt.
Schulen; andere Beratungs- und Erziehungseinrichtungen; alle Behörden; ggf. Gerichts-, Familien- und Jugendgerichtshilfe; Vereine und andere Freizeiteinrichtungen; Kirchen; Gemeinde; Familienzentren; Ärtze; Therapeuten; Psychiater; Kliniken.
Durch gruppenübergreifende Angebote wie Garten-AG, Kochgruppe,
Spiel- und Turngruppe mit psychomotorischen Elementen und Sport-
gruppe unterstützen wir vorhandene Fähigkeiten und arbeiten
Defizite beispielsweise im motorischen Bereich auf.
Umsetzen der §§ 8a, 8b, 72a SGB VIII;
Meldung nach § 45 ff SGB VIII, insbesondere § 47 SGB VIII;
Weitere Qualitätssicherungsmerkmale entnehmen Sie bitte unserer ausführlichen Leistungsbeschreibung.
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