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Ev. Kinder- und Jugendheim Probsthof GmbH

Gemeinnützige Einrichtung der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe

Das Ev. Kinder- und Jugendheim Probsthof hat seinen Stammsitz in Königswinter-Niederdollendorf. Die direkte Rheinlage und die Nähe zum Naturschutzgebiet Siebengebirge bieten interessante Möglichkeiten, Pädagogik und Umwelterleben miteinander zu verbinden.

 

Die Einrichtung verfügt über ein großes Gelände mit Garten und kleinem Fußballplatz. Eine unmittelbare Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr erlaubt problemlose Verbindungen zu den großen Städten wie Bonn, Köln, Siegburg und Neuwied. Alle öffentlichen Schulformen sind vor Ort oder mit dem Bus gut zu erreichen.

 

Seit 100 Jahren ein Teil der Dorfgemeinschaft

Der Probsthof liegt mitten im Ort mit einer gewachsenen sozialen Struktur, in der das Kinder- und Jugendheim seinen beständigen und akzeptierten Platz seit mehr als 100 Jahren hat. Bekannte Ausflugsziele, wie der Drachenfels, sind in greifbarer Nähe zur Einrichtung.


Wir bieten als modernes Verbundsystem ein breites Spektrum von stationären, teilstationären und ambulanten Hilfen für junge Menschen und deren Familien in unserer Zentraleinrichtung an.

Hierbei sind sowohl Kinder und Jugendliche mit Verhaltensauffälligkeiten, als auch körperlich, seelisch oder geistig Beeinträchtigte Zielgruppe. Unser pädagogisches Setting bietet den jungen Menschen Raum für eine gesunde körperliche und sozial-emotionale Entwicklung.

Neben der sehr strukturierten Begleitung im Alltag werden individuelle Hilfen - wie Kunst- und Werkpädagogik, Einzel- und Kleingruppenförderung, Erlebnispädagogik und mädchenspezifische Arbeit - angeboten.

In der Unterstützung, Begleitung und Förderung der Mädchen und Jungen spielt gleichzeitig die Einbeziehung verschiedener Subsysteme eine wesentliche Rolle. Eine besondere Beachtung findet in unserer Arbeit das Eltern- und Familiensystem. Auf der Basis eines system-, handlungs- und problemlösungsorientierten Ansatzes wird beraten, vorhandene Ressourcen eruiert und genutzt.

Sozialräume

gesamtstädtisch

Ort der Maßnahme

Stadt außerstädtisch Ausland

Kontakt

Anschrift Ev. Kinder und Jugendheim Probsthof GmbH
Hauptstr. 132
53639 Königswinter
Telefon 02223 / 70 30
Fax 02223 / 70 33 8
Homepage http://www.der-probsthof.de
E-Mail info@der-probsthof.de

Verselbständigung - Wohngruppe für Jugendliche (WfJ)

Art des Angebots stationäre Angebote Regelangebote(STA)
Träger/Anbieter Ev. Kinder- und Jugendheim Probsthof GmbH
Anschrift Ev. Kinder und Jugendheim Probsthof GmbH
Hauptstr. 132
53639 Königswinter
Ansprechpartner

Frau Sabine van Kruijssen (van.kruijssen@der-probsthof.de)

Kontakt Tel.: 02223 / 70 30
Fax.: 02223 / 70 33 8
E-Mail: info@der-probsthof.de
Homepage: http://https://der-probsthof.de
Betreuungsschlüssel: 1 zu 1,8
Freie Plätze: 0

Sozialräume

gesamtstädtisch

Ort der Maßnahme

außerstädtisch

Geschlecht

Koedukative Gruppe

Alter

14-18 Jungendlicher
>18 Junger Erwachsener

Lebensbereiche

Wohnen
Arbeiten
Schule
Ausbildung
Freizeit
soziales Gefüge
Sonstiges

Sozialraumkategorien

Leistungsbereich
Klärungsbereich
Gefährdungsbereich

Maßnahmevorraussetzungen

Leistungs- Qualitäts-entwicklungs-beschreibung liegen dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundessstadt Bonn vor
Ein Leistungsentgelt ist verhandelt
9 Plätze

Dipl. Sozialpädagogen und Innen;

Dipl. Sozialarbeiter und Innen;

B.A. Soziale Arbeit;

staatl. anerk. Erzieher und Innen

15 - 18 Jahre; junge Volljährige

7 Tage die Woche;

Rund-um-die-Uhr-Betreuung

§§ 27, 34, 36, 41 SGB VIII

- Zur erzieherischen Hilfe leben die Jugendlichen/jungen Erwachsenen

  in einer Wohngruppe im Haupthaus. In dieser Wohngruppe arbeiten

  pädagogische Mitarbeiter im Wechsel. Es findet eine "Rund-um-die-

  Uhr-Betreuung" statt. Die Jugendlichen/jungen Erwachsenen werden

  nach dem Bezugspersonensystem begleitet;

- Zur genauen Angebotsbeschreibung verweisen wir auf unsere

  Leistungsbeschreibung.

- Jugendliche und junge Volljährige, deren Erziehung und Entwicklung

  in der Herkunftsfamilie und dem -millieu nicht sicher gestellt ist;

- Jugendliche und junge Volljährige mit Bedarf an Unterstützung bei der

  Verselbständigung und dem Aufbau eines neuen Lebensumfeldes;

- Jugendliche und junge Volljährige mit Problembelastung in der

  Herkunftsfamilie und/oder mit Verhaltensauffälligkeiten und/oder

  Entwicklungsverzögerungen;

- Jugendliche und junge Volljährige, bei denen bisherige Jugendhilfe-

  maßnahmen nicht mehr greifen, oder als nicht mehr ausreichend

  gesehen werden;

- Jugendliche und junge Volljährige mit ggf. leichter geistiger oder

  seelischer Behinderung (§ 39 BSHG; § 35a SGB VIII).

Die Maßnahme ist nicht geeignet, wenn

- Jugendliche und junge Volljährige ihre Bereitschaft zur Mitarbeit

  prinzipiell verweigern;

- eine weitere Verselbständigung auf Grund von geistigen oder

  schwerden seelischen Behinderunge nicht möglich ist;

- Drogen und/oder anderes Suchtverhalten vorliegt.

- Entlastung der ursprünglichen Systeme, um neue Entwicklungen zu

  ermöglichen;

- Bezug und Gestaltung eines eigenen Wohnbereichs, Zimmer,

  Appartements oder eigener Wohnung;

- Planung, Organisation und Strukturierung des Alltags;

- Selbstversorgung im hauswirtschaftlichen Bereich;

- Aufbau eines eigenen Lebensfeldes;

- Schaffung eines Schutzraumes, Traumatisierungen aufzuarbeiten;

- Entwicklung einer eigenen Lebensperspektive;

- Abbau von Defiziten bei den Jugendlichen und jungen Volljährigen;

- Stabilisierung der individuellen Persönlichkeit;

- Planung und Realisierung von schulischer und/oder beruflicher

  Integration;

- Verantwortlicher Umgang mit Geld und Sicherstellung sozialrechtlicher

  Ansprüche;

- Integration in alle Lebensbereiche;

- Rückkehr in die Herkunftsfamilie oder Ablösung vom Elternhaus;

- Beheimatung und/oder Verselbständigung bis hin zur

  Eigenständigkeit;

siehe hierzu unsere ausführliche Leistungsbeschreibung
siehe hierzu unsere ausführliche Leistungsbeschreibung
durch unsere Pädagogische Ambulanz
Schulen; Ausbildungsstellen; andere Beratungs- und Erziehungseinrichtungen; alle Behörden; ggf. Gerichts-, Familien- und Jugendgerichtshilfen; Vereine und andere Freizeiteinrichtungen; Kirchen; Gemeinde; Familienzentren; Ärzte; Therrapeuten; Psychiater; Kliniken

- Training von allen extern zu bewältigenden Lebensbereichen

- Umgang mit mehr Eigenverantwortlichkeit erlernen

Umsetzen der §§ 8a, 8b, 72a SGB VIII;

Meldung nach § 45 ff SGB VIII, insbesondere § 47 SGB VIII;

Weitere Qualitätssicherungsmerkmale entnehmen Sie bitte unserer ausführlichen Leistungsbeschreibung.

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