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Ev. Kinder- und Jugendheim Probsthof GmbH

Gemeinnützige Einrichtung der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe

Das Ev. Kinder- und Jugendheim Probsthof hat seinen Stammsitz in Königswinter-Niederdollendorf. Die direkte Rheinlage und die Nähe zum Naturschutzgebiet Siebengebirge bieten interessante Möglichkeiten, Pädagogik und Umwelterleben miteinander zu verbinden.

 

Die Einrichtung verfügt über ein großes Gelände mit Garten und kleinem Fußballplatz. Eine unmittelbare Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr erlaubt problemlose Verbindungen zu den großen Städten wie Bonn, Köln, Siegburg und Neuwied. Alle öffentlichen Schulformen sind vor Ort oder mit dem Bus gut zu erreichen.

 

Seit 100 Jahren ein Teil der Dorfgemeinschaft

Der Probsthof liegt mitten im Ort mit einer gewachsenen sozialen Struktur, in der das Kinder- und Jugendheim seinen beständigen und akzeptierten Platz seit mehr als 100 Jahren hat. Bekannte Ausflugsziele, wie der Drachenfels, sind in greifbarer Nähe zur Einrichtung.


Wir bieten als modernes Verbundsystem ein breites Spektrum von stationären, teilstationären und ambulanten Hilfen für junge Menschen und deren Familien in unserer Zentraleinrichtung an.

Hierbei sind sowohl Kinder und Jugendliche mit Verhaltensauffälligkeiten, als auch körperlich, seelisch oder geistig Beeinträchtigte Zielgruppe. Unser pädagogisches Setting bietet den jungen Menschen Raum für eine gesunde körperliche und sozial-emotionale Entwicklung.

Neben der sehr strukturierten Begleitung im Alltag werden individuelle Hilfen - wie Kunst- und Werkpädagogik, Einzel- und Kleingruppenförderung, Erlebnispädagogik und mädchenspezifische Arbeit - angeboten.

In der Unterstützung, Begleitung und Förderung der Mädchen und Jungen spielt gleichzeitig die Einbeziehung verschiedener Subsysteme eine wesentliche Rolle. Eine besondere Beachtung findet in unserer Arbeit das Eltern- und Familiensystem. Auf der Basis eines system-, handlungs- und problemlösungsorientierten Ansatzes wird beraten, vorhandene Ressourcen eruiert und genutzt.

Sozialräume

gesamtstädtisch

Ort der Maßnahme

Stadt außerstädtisch Ausland

Kontakt

Anschrift Ev. Kinder und Jugendheim Probsthof GmbH
Hauptstr. 132
53639 Königswinter
Telefon 02223 / 70 30
Fax 02223 / 70 33 8
Homepage http://www.der-probsthof.de
E-Mail info@der-probsthof.de

Außenwohngruppe für Mädchen mit Schutzbedarf

Art des Angebots stationäre Angebote Regelangebote(STA)
Träger/Anbieter Ev. Kinder- und Jugendheim Probsthof GmbH
Anschrift Ev. Kinder und Jugendheim Probsthof GmbH
Hauptstr. 132
53639 Königswinter
Ansprechpartner Frau Theresa Kukula (kukula@der-probsthof.de)
Kontakt Tel.: 02223 / 70 30
Fax.: 02223 / 70 33 8
E-Mail: info@der-probsthof.de
Homepage: http://www.der-probsthof.de
Betreuungsschlüssel: 1 zu 1,86
Freie Plätze: 0

Sozialräume

gesamtstädtisch

Ort der Maßnahme

außerstädtisch

Geschlecht

Mädchengruppe

Alter

0-14 Kind

Lebensbereiche

Wohnen
Schule
Ausbildung
Freizeit
soziales Gefüge
Sonstiges

Sozialraumkategorien

Leistungsbereich
Klärungsbereich
Gefährdungsbereich

Maßnahmevorraussetzungen

Leistungs- Qualitäts-entwicklungs-beschreibung liegen dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundessstadt Bonn vor
Ein Leistungsentgelt ist verhandelt
9 Plätze

Dipl. Sozialpädagoginnen;

Dipl. Sozialarbeiterinnen;

Heilpädagoginnen;

B.A. Soziale Arbeit;

staatl. anerk. Erzieherinnen

9 - 14 Jahren

7 Tage die Woche;

Rund-um-die-Uhr-Betreuung.

§§ 27, 34, 36 SGB VIII

Die Wohngruppe mit 9 Regelgruppen-Plätzen für Mädchen als Maßnahme der Hilfe zur Erziehung soll Eltern selbst eine am Wohle des Kindes und Jugendlichen orientierte pädagogische Hilfestellung bieten. Zudem haben wir die Möglichkeit, einen Inobhutnahmeplatz befristet auf 3 Monate anzubieten.

Zur erzieherischen Hilfe leben die Mädchen in einer externen Wohngruppe der Heimerziehung.

In dieser Betreuungsform arbeiten im Wechsel pädagogische Mitarbeiterinnen in dem gleichen Haus(-halt) wie die Mädchen.

Weitere Angaben entnehmen Sie bitte unserer ausführlichen Leistungsbeschreibenug.

Die Maßnahme ist geeignet für Mädchen im Alter von 9 bis 14 Jahren bei Aufnahme, wenn

- die Erziehung und/oder Entwicklung auch mit stützenden und ergänzenden

  Hilfen in den Herkunftsfamilien nicht sichergestellt ist und war;

- die Problembelastung in der Herkunftsfamilie hoch ist und/oder die

  Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen bei den Mädchen

  vielfältig und gravierend sind;

- die Mädchen Mißbrauchs- und/oder Mißhandlungserfahrungen haben

  machen müssen.

Die Maßnahme ist nicht geeignet, wenn

- eine Pflegefamilie oder eine Adoption in Frage kommt,

- die Mädchen ein kontrolliertes, überschaubareres Feld mit höherem

  Personalschlüssel (Intensivgruppe) benötigen,

- regelmäßige heilpädagogische Förderung oder Therapie in einer

  spezialisierten Gruppe oder eine kinderpsychiatrische Einrichtung

  oder eine Einrichtung für Behinderte angezeigt ist,

- der Kontakt mit der Herkunftsfamilie intensiver und/oder therapeutisch

  gestaltet werden sollte,

- eher Einzelmaßnahmen oder (bei älteren Mädchen) eine

  lebensfeldaufbauende erzieherische Hilfe angezeigt sind.

- Drogen- und/oder andere Suchtverhalten vorliegen.

- Entlastung der ursprünglichen Systeme, um neue Entwicklungen

  zu ermöglichen;

- Schaffung eines Schutzraumes;

- Traumatisierungen aufarbeiten;

- Abbau von Defiziten bei den Mädchen;

- Stabilisierung der individuellen Persönlichkeit;

- Rückkehr in die Herkunftsfamilie;

- Beheimatung und/oder Verselbständigung.

lesen Sie hierzu bitte unsere ausführliche Leistungsbeschreibung.

lesen Sie hierzu bitte unsere ausführliche Leistungsbeschreibung.

durch unsere Pädagogische Ambulanz
Schulen; Ausbildungsstellen; andere Beratungs- und Erziehungseinrichtungen; alle Behörden; ggf. Gerichts-, Familien- und Jugendgerichtshilfen; Vereine und andere Freizeiteinrichtungen; Kirchen; Gemeinde, Familienzentren; Ärzte; Therapeuten; Psychiater; Kliniken.

- Außenwohngruppe in dezentraler Lage und gewachsener

  dörflicher Struktur

- Reizarme ländliche Umgebung;

- Gemeindenahes Leben und Erleben;

- Spezielle Rahmenbedingungen für Mädchen.

Umsetzen der §§ 8a, 8b, 72a SGB VIII;

Meldung nach § 45 ff SGB VIII, insbesondere § 47 SGB VIII;

Weitere Qualitätssicherungsmerkmale entnehmen Sie bitte unserer ausführlichen Leistungsbeschreibung.

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