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CJG Hermann-Josef-Haus

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Das CJG Hermann-Josef-Haus ist eine Einrichtung der Kinder -, Jugend -und Familienhilfe in Bonn-Bad Godesberg in der Trägerschaft der Caritas-Jugendhilfe-Gesellschaft mbH, Köln. Die Einrichtung bietet jungen Menschen und ihren Familien ein differenziertes und aufeinander abgestimmtes Leistungsangebot im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich.

Sozialräume

gesamtstädtisch

Ort der Maßnahme

Stadt außerstädtisch Ausland

Kontakt

Anschrift CJG Hermann-Josef-Haus
Dechant-Heimbach-Str. 8
53177 Bonn-Bad Godesberg
Telefon 02 28 -9 51 34-0
Fax 02 28 -9 51 34-66
Homepage http://www.cjg-hjh.de
E-Mail info@cjg-hjh.de

Heil- und inklusivpädagogische Intensivgruppe - Vita, für Jugendliche ab 12 Jahre

Art des Angebots stationäre Angebote Intensivangebote(STA)
Träger/Anbieter CJG Hermann-Josef-Haus
Anschrift CJG Hermann-Josef-Haus
Dechant-Heimbach-Str. 8
53177 Bonn
Ansprechpartner

Bereichsleitung:

Katja Broicher

02 28 - 9 51 34-0

k.broicher@cjg-hjh.de

Kontakt Tel.: 02 28- 9 51 34-0
Fax.: 02 28 - 9 51 34-66
E-Mail: info@cjg-hjh.de
Homepage: http://www.cjg-hjh.de
Betreuungsschlüssel: 1 zu 1,36
Freie Plätze: 0

Sozialräume

gesamtstädtisch

Ort der Maßnahme

Stadt

Geschlecht

Koedukative Gruppe

Alter

0-14 Kind
14-18 Jungendlicher

Lebensbereiche

Wohnen
Schule
Ausbildung
Freizeit
soziales Gefüge
Sonstiges

Maßnahmevorraussetzungen

Leistungs- Qualitäts-entwicklungs-beschreibung liegen dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundessstadt Bonn vor
Ein Leistungsentgelt ist verhandelt

8 Plätze

Diplom-Sozialpädagogen/-innen, Heilpädagogen/-innen, Erzieher/-innen, Erzieher/-innen mit Zusatzqualifizierungen im heilpädagogischen Bereich, Heilerziehungspfleger/-innen
11 - 18 Jahre
  • § 27 i.V.m. §§ 34, 36 SGB VIII

  • § 35 a SGB VIII

  • § 41 SGB VIII

Sollte sich innerhalb der Jugendhilfemaßnahme die Indikation zur Unterbringung nach § 53 SGB XII ergeben, ist die Umwandlung der Hilfeform aufgrund vorhandener Anerkennung der Einrichtung möglich

Die Gruppe VITA ist ein heilpädagogisches, koedukatives Intensivangebot für 8 Kinder und Jugendliche im Aufnahme-alter von 12 18 Jahren die auf Grund von Entwicklungsdefiziten und/oder Behinderungen sowie mangelnder sozialer Kompetenzen und daraus folgenden Verhaltensauffällig- keiten eine intensive Begleitung und Förderung benötigen. Die Jugendlichen an der Grenze zur Lernbehinderung und leichter geistigen Behinderung erhalten die Möglichkeit zur Nachreifung in einem geschützten Rahmen und werden durch eine spezielle Sozialkompetenz- förderung in Modulen Vom Ich zum Du zum Wir kontinuierlich innerhalb des Erziehungsalltags gefördert. Insbesondere in diesen Themenbereich werden Eltern durch Information, Teilhabe und gemeinsame Absprachen in den Erziehungs- und För-derprozess einbezogen. Darüber hinaus findet regelmäßige Einzel- und Kleingruppenförderung statt. Durch Gespräche mit dem abgebenden System sowie durch gezieltes Beobachten im Gruppenalltag und in Kooperati-on mit Ärzten und Therapeuten ermitteln wir den besonderen Förderbedarf der einzelnen Kinder- und Jugendlichen. Nach einem ganzheitlichen pädagogischen Ansatz bieten wir ein Umfeld, in dem die Kinder und Jugendlichen individuell gefördert werden und korrigierende Erfahrungen machen.                                     

Das Angebot der Gruppe VITA ist eingebettet in den heil- und inklusivpädagogischen Bereich des CJG Hermann-Josef-Hauses. Die heil- und inklusivpädagogische Gruppe Pusteblume nimmt Kinder im Alter von 3 bis 11 Jahren auf, die Gruppe STEP begleitet Jugendliche mit besonderem Förderbedarf im Alter von 16 bis 25 Jahren auf ihrem Weg in die größtmögliche Selbständigkeit. Durch das ambulante Team besteht die Möglichkeit zur Nachbetreuung dieser Jugend-lichen in einer eigenen Wohnung.

Die heil- und inklusivpädagogische Gruppe VITA nimmt Kinder und Jugendliche mit besonderen sozialen Förderungs-bedarfen und Trainingsbedürfnissen auf, die sich häufig im Grenzbereich zwischen einer Lern- und einer geistigen Behinderung befinden. Sie benötigen eine intensive Unterstützung bei der Ich-Findung, sowie auch bei ihrer Soziali- sation in Gruppe und Gesellschaft. Weitere Beeinträchtigungen, Behinderungen und/oder psychische Erkrankungen müssen im Einzelfall überprüft werden. Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche
  • mit Lernbehinderungen
  • mit leichter geistiger Behinderung
  • mit Entwicklungsstörung -und beginnender Persönlichkeitsstörung
  • mit Missbrauchs- und Gewalterlebnissen
  • mit Bindungsstörungen
  • mit schweren emotionalen Störungen (Zwänge, Angststörungen, Depressionen und Phobien)
  • mit impulsiver Unkontrolliertheit
Nicht aufgenommen werden können Kinder und Jugendliche
  • mit Schwerstmehrfachbehinderung
  • mit starker körperlicher Behinderung
  • mit akuten psychiatrischen Krankheitsbildern
  • mit ausgeprägter Drogenproblematik
Ziel der pädagogischen Arbeit ist es zunächst die Bedarfe der Jugendlichen aber auch der Familien/Bezugspersonen zu klären, um daraus eine Perspektivplanung mit Alltagsaufträgen zu entwickeln. Hierbei stehen die Stärkung der Res-sourcen des Jugendlichen und seiner Familie sowie die Integration in die Gemeinschaft im Mittelpunkt der Arbeit. Bei der Perspektivklärung sind
  • eine kurzzeitige Entlastung der Eltern
  • eine Rückführung nach Klärung/Stabilisierung der Situation
  • der Verbleib in der Wohngruppe mit dem Ziel der Verselbständigung oder Überführung in weiterreichende Wohnformen

als Ziele denkbar.

Je nach angestrebter Perspektive werden hierzu passende Alltagsziele mit den unterschiedlichen Schwerpunkten for-muliert:

  • Abbau von Spannungen und Beruhigung des Alltags/Entlastung der Jugendlichen und deren Familien
  • Persönlichkeitsförderung/-stärkung / Erziehung zu emotionaler Teilhabe und Erlebnisfähigkeit
  • Förderung der Sozialkompetenz
  • Entwicklung und Förderung von Alltagskompetenzen im lebenspraktischen Bereich
  • Schulische und berufliche Klärung sowie Förderung
  • Aufdecken und Aktivieren von individuellen, familienbezogenen und außerfamiliären Ressourcen /Familienarbeit
  • Rückführung in das Herkunftssystem oder Vermittlung und Begleitung in weiterreichende und/oder lebenslange Wohn-formen
  • Förderung zum Übergang in die Verselbständigung

Ziele der wöchentlichen Gruppenarbeit im Rahmen der Förderung der sozialen Kompetenzen sind:

  • Ich-Findung
  • Abgrenzung und Integration
  • Gemeinschaft leben
  • Integration in Gruppe, Schule, Vereine , Sozialraum, Gesellschaft
  • klare Strukturierung
  • Ressourcenorientierung
  • regelmäßige Erziehungs- und Hilfeplanung
  • Systemische Elemente
  • Verhaltenstherapeutische Elemente
  • Partizipation
  • Visualisierung
  • Individuelle Auftragsklärung und Zielformulierung mit dem Jugendamt bzw. mit Vertretern des LVR sowie den Sorgeberechtigten
  • 24 Stunden Betreuung im Schichtdienst durch pädagogische Fachkräfte
  • Pädagogische Diagnostik
  • Individual- und gruppenpädagogische Arbeit mit dem Schwerpunkt der Sozialkompetenzförderung
  • Gezielte individuelle Förderung
  • Förderung des Sozialverhaltens
  • Stärkung der Frustrationstoleranz und Entwicklung von Problemlösungsstrategien
  • Einübung und Förderung lebenspraktischer Fähigkeiten
  • Einhalten von Absprachen, Verlässlichkeit und Verbindlichkeit erleben
  • Förderung des Gesundheitsbewusstseins
  • Sicherstellung der medizinischen Versorgung
  • Schulentwicklung und Berufsausbildung
  • Freizeitgestaltung
  • Durchführen einer Ferienmaßnahme
  • Selbstständigkeitstraining
  • Partnerschaftliche ressourcenorientierte Eltern- und Familienarbeit
  • Hilfeplanung/Erziehungsplanung
  • Enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt oder Sozialhilfeträger (Hilfeplan, Reflexionsgespräche, Krisen-
  • gespräche), Perspektivklärung mit dem Jugendamt oder Sozialhilfeträger
  • Enge Zusammenarbeit mit Therapeuten, Schulen, Kinder- und Jugendpsychiatrie und weiteren externen Helfern
  • Vorbereitung bei Rückführung oder Wechsel der Betreuungsform
  • Individuelle Leistungen für ausländische Kinder und Jugendliche

  • Fachleistungsstunden für individualpädagoische Unterstützung möglich
  • Fachleistungsstunden für systemische Familienarbeit/-therapie möglich

  Kooperation mit Schulen, Werkstätten, Praktikums- und Ausbildungsstellen, Ärzten Therapeuten und Kliniken, Behindertenverbänden, Vereinen, Beratungsstellen.

  • Individuelles Lerntraining im Angebot enthalten
  • Kreativwerkstatt im Angebot enthalten 

Sollte sich innerhalb der Jugendhilfemaßnahme die Indikation zur Unterbringung nach § 53 SGB XII ergeben, ist die Umwandlung der Hilfeform aufgrund vorhandener Anerkennung der Einrichtung möglich.

   

  • Qualitätssicherung durch ein QM-System, zertifiziert nach DIN EN ISO 9001
  • Sicherstellung von Teamentwicklung und Mitarbeiterqualifikation
  • Interne und externe Fortbildungen
  • Regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung der bestehenden Konzepte
  • Interne und Externe Audits
  • Selbst-Evaluationen
  • Qualitätsdialog gem. § 78 SGB VIII und folgende

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