Das Ev. Kinder- und Jugendheim Probsthof hat seinen Stammsitz in Königswinter-Niederdollendorf. Die direkte Rheinlage und die Nähe zum Naturschutzgebiet Siebengebirge bieten interessante Möglichkeiten, Pädagogik und Umwelterleben miteinander zu verbinden.
Die Einrichtung verfügt über ein großes Gelände mit Garten und kleinem Fußballplatz. Eine unmittelbare Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr erlaubt problemlose Verbindungen zu den großen Städten wie Bonn, Köln, Siegburg und Neuwied. Alle öffentlichen Schulformen sind vor Ort oder mit dem Bus gut zu erreichen.
Seit 100 Jahren ein Teil der Dorfgemeinschaft
Der Probsthof liegt mitten im Ort mit einer gewachsenen sozialen Struktur, in der das Kinder- und Jugendheim seinen beständigen und akzeptierten Platz seit mehr als 100 Jahren hat. Bekannte Ausflugsziele, wie der Drachenfels, sind in greifbarer Nähe zur Einrichtung.
Anschrift | Ev. Kinder und Jugendheim Probsthof GmbH Hauptstr. 132 53639 Königswinter |
Telefon | 02223 / 70 30 |
Fax | 02223 / 70 33 8 |
Homepage | http://www.der-probsthof.de |
info@der-probsthof.de |
Art des Angebots | stationäre Angebote Fünftagegruppe |
Träger/Anbieter | Ev. Kinder- und Jugendheim Probsthof GmbH |
Anschrift | Ev. Kinder und Jugendheim Probsthof GmbH Hauptstr. 132 53639 Königswinter |
Ansprechpartner | Frau Heike Hebebrand (hebebrand@der-probsthof.de) |
Kontakt |
Tel.:
02223 / 70 30
Fax.: 02223 / 70 33 8 E-Mail: hebebrand@der-probsthof.de Homepage: http://www.der-probsthof.de |
Betreuungsschlüssel: | 1 zu 2,25 |
Freie Plätze: | 1 |
Dipl. Sozialpädagogen und Innen;
Dipl. Sozialarbeiter und Innen;
B.A. Soziale Arbeit;
staatl. anerk. Erzieher und Innen
- Aufnahme in der Regel ab Grundschulalter;
- Betreuungsalter bis in die Volljährigkeit.
Stationäre Betreuung von Sonntag-Abend bis Freitag-Nachmittag.
Überwiegend in den Schulferien NRW geöffnet.
- Die Entlastung aller Subsysteme ist eines der wichtigsten Ziele;
- Die Stärkung der Erziehungskompetenzen der Eltern;
- Herausarbeiten und Ausbauen von vorhandenen Fähigkeiten;
- Reintegration des Kindes/ Jugendlichen in die Familie.
Meldung nach § 45 ff SGB VIII, insbesondere § 47 SGB VIII;
Weitere Qualitätssicherungsmerkmale entnehmen Sie bitte unserer ausführlichen Leistungsbeschreibung.
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