Das Ev. Kinder- und Jugendheim Probsthof hat seinen Stammsitz in Königswinter-Niederdollendorf. Die direkte Rheinlage und die Nähe zum Naturschutzgebiet Siebengebirge bieten interessante Möglichkeiten, Pädagogik und Umwelterleben miteinander zu verbinden.
Die Einrichtung verfügt über ein großes Gelände mit Garten und kleinem Fußballplatz. Eine unmittelbare Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr erlaubt problemlose Verbindungen zu den großen Städten wie Bonn, Köln, Siegburg und Neuwied. Alle öffentlichen Schulformen sind vor Ort oder mit dem Bus gut zu erreichen.
Seit 100 Jahren ein Teil der Dorfgemeinschaft
Der Probsthof liegt mitten im Ort mit einer gewachsenen sozialen Struktur, in der das Kinder- und Jugendheim seinen beständigen und akzeptierten Platz seit mehr als 100 Jahren hat. Bekannte Ausflugsziele, wie der Drachenfels, sind in greifbarer Nähe zur Einrichtung.
Anschrift | Ev. Kinder und Jugendheim Probsthof GmbH Hauptstr. 132 53639 Königswinter |
Telefon | 02223 / 70 30 |
Fax | 02223 / 70 33 8 |
Homepage | http://www.der-probsthof.de |
info@der-probsthof.de |
Art des Angebots | stationäre Angebote |
Träger/Anbieter | Ev. Kinder- und Jugendheim Probsthof GmbH |
Anschrift | Ev. Kinder- und Jugendheim Probsthof GmbH Hauptstraße 132 53639 Königswinter |
Ansprechpartner | Frau Sabine van Kruijssen (van.kruijssen@der-probsthof.de |
Kontakt |
Tel.:
02223-7030
Fax.: 02223-70338 E-Mail: info@der-probsthof.de Homepage: http://https://der-probsthof.de |
Betreuungsschlüssel: | 1 zu 2,67 |
Freie Plätze: | 0 |
Drei Zimmer mit eigenem Kühlschrank, Gemeinschaftküche und Gemeinschaftssanitärräumen
Fünf Appartements mit eigener Singleküche, Sanitärraum
Jugendliche ab 16 Jahren und junge Erwachsene,
- die nicht im Herkunfsmillieu leben können.
- die Unterstützung bei der Verselbständigung und dem Aufbau/Sicherung des eigenen Lebensunfeldes benötigen.
- die bei der Sicherung und Festigung der bisher erreichten Ziele und Erfolge einer Jugendhilfemaße Hilfe und Unterstützung benötigen.
Verweigerung der Mitarbeit
Wenn eine weitere Verselbständigung aufgrund von geistiger oder schwerer seelischer Behinderung oder schwerer psychischer Erkrankung nicht möglich ist.
Suizidgefahr, suizidales Verhalten
Drogen- und anderes Suchtverhalten, Verkauf von Drogen
Gewaltbereitschaft und massiv grenzüberschreitendes Verhalten
Politische und/oder religiöse radikale Gesinnung
Aufbau/Sicherung eines eigenen Lebensumfeldes
Ablösung vom Elternhaus oder der bisherigen Wohngruppe
Entwicklung einer eigenen realistischen Lebensperspektive
Föderung Stabilisierung der Persönlichkeitsentwicklung -> Umgang mit Behörden/Ämtern/öffentlichen Einrichtungen, Selbstversorgung, Umgang mit Finanzen
Übernahme von Verantwortung, Eigenverantwortung und Selbstversorgung
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