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Ev. Kinder- und Jugendheim Probsthof GmbH

Gemeinnützige Einrichtung der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe

Das Ev. Kinder- und Jugendheim Probsthof hat seinen Stammsitz in Königswinter-Niederdollendorf. Die direkte Rheinlage und die Nähe zum Naturschutzgebiet Siebengebirge bieten interessante Möglichkeiten, Pädagogik und Umwelterleben miteinander zu verbinden.

 

Die Einrichtung verfügt über ein großes Gelände mit Garten und kleinem Fußballplatz. Eine unmittelbare Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr erlaubt problemlose Verbindungen zu den großen Städten wie Bonn, Köln, Siegburg und Neuwied. Alle öffentlichen Schulformen sind vor Ort oder mit dem Bus gut zu erreichen.

 

Seit 100 Jahren ein Teil der Dorfgemeinschaft

Der Probsthof liegt mitten im Ort mit einer gewachsenen sozialen Struktur, in der das Kinder- und Jugendheim seinen beständigen und akzeptierten Platz seit mehr als 100 Jahren hat. Bekannte Ausflugsziele, wie der Drachenfels, sind in greifbarer Nähe zur Einrichtung.


Wir bieten als modernes Verbundsystem ein breites Spektrum von stationären, teilstationären und ambulanten Hilfen für junge Menschen und deren Familien in unserer Zentraleinrichtung an.

Hierbei sind sowohl Kinder und Jugendliche mit Verhaltensauffälligkeiten, als auch körperlich, seelisch oder geistig Beeinträchtigte Zielgruppe. Unser pädagogisches Setting bietet den jungen Menschen Raum für eine gesunde körperliche und sozial-emotionale Entwicklung.

Neben der sehr strukturierten Begleitung im Alltag werden individuelle Hilfen - wie Kunst- und Werkpädagogik, Einzel- und Kleingruppenförderung, Erlebnispädagogik und mädchenspezifische Arbeit - angeboten.

In der Unterstützung, Begleitung und Förderung der Mädchen und Jungen spielt gleichzeitig die Einbeziehung verschiedener Subsysteme eine wesentliche Rolle. Eine besondere Beachtung findet in unserer Arbeit das Eltern- und Familiensystem. Auf der Basis eines system-, handlungs- und problemlösungsorientierten Ansatzes wird beraten, vorhandene Ressourcen eruiert und genutzt.

Sozialräume

gesamtstädtisch

Ort der Maßnahme

Stadt außerstädtisch Ausland

Kontakt

Anschrift Ev. Kinder und Jugendheim Probsthof GmbH
Hauptstr. 132
53639 Königswinter
Telefon 02223 / 70 30
Fax 02223 / 70 33 8
Homepage http://www.der-probsthof.de
E-Mail info@der-probsthof.de

Inobhutnahme (Regel-/Intensivgruppe) - Gruppe Löwenherz

Art des Angebots stationäre Angebote Inobhutnahme(STA)
Träger/Anbieter Ev. Kinder- und Jugendheim Probsthof GmbH
Anschrift Ev. Kinder- und Jugendheim Probsthof GmbH
Hauptstraße 132
53639 Königswinter
Ansprechpartner Frau Anne Lück
Kontakt Tel.: 02223 / 703 0
Fax.: 02223 / 703 38
E-Mail: lueck@der-probsthof.de
Homepage: http://www.der-probsthof.de
Betreuungsschlüssel: 1 zu 2,56
Freie Plätze: 0

Sozialräume

gesamtstädtisch

Ort der Maßnahme

außerstädtisch

Geschlecht

Jungengruppe
Mädchengruppe
Koedukative Gruppe

Alter

0-14 Kind
14-18 Jungendlicher

Lebensbereiche

Wohnen
Arbeiten
Schule
Ausbildung
Kiga
Freizeit
soziales Gefüge
Sonstiges

Sozialraumkategorien

Leistungsbereich
Klärungsbereich
Gefährdungsbereich

Maßnahmevorraussetzungen

Leistungs- Qualitäts-entwicklungs-beschreibung liegen dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundessstadt Bonn vor
Ein Leistungsentgelt ist verhandelt

maximal 1-2 Kinder/Jugendliche pro Gruppe

pädagogische/heilpädagogische Fachkräfte (in der Regel FHS-Abschluß)

6 bis 17 Jahre

7 Tage die Woche;

Rund-um-die-Uhr-Betreuung.

- § 20 SGB VIII, Betreuung und Versorgung des Kindes in

  Notsituationen;

- § 27 SGB VIII, Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe in Verbindung

  mit § 34 SGB VIII;

- § 36 SGB VIII, Hilfeplanung;

- § 42 SGB VIII, Herausnahme von Kindern und Jugendlichen ohne

  Zustimmung der Personensorgeberechtigten.

Andere Aufgaben der Jugendhilfe

Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

Die Inobhutnahme ist als kurz - bis mittelfristige Maßnahme (max. bis 3 Monate) zum Wohl des jeweiligen minderjährigen Kindes/Jugendlichen eine eigenständige Hilfe nach SGB VIII. Diese Hilfeform umfaßt die Unterbringung und die pädagogische Beratung/Betreuung/Begleitung/Versorgung sowie im Bedarfsfall die psychologisch/pädagogische Diagnostik Minderjähriger in Krisensituationen. Die Unterbringung erfolgt in einer geeigneten Wohngruppe im Haupthaus oder in einer Außenwohngruppe der Einrichtung.

Leitgedanke aller Handlungen der Aufnahmegruppe ist die Behebung akuter Krisen und die Klärung von Perspektiven des jeweiligen Kindes/Jugendlichen unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes. In dieser Phase werden der/die Minderjährige und das Familiensystem in seiner gegenwärtigen Lage begleitet und beraten.

Die Maßnahme ist notwendig und geeignet

- wenn die Erziehung oder Entwicklung von Kindern und Jugendlichen

  auch mit stützenden und ergänzenden Hilfen in der Herkunftsfamilie

  nicht mehr sichergestellt ist und war;

- wenn die Problembelastung in der Familie hoch ist und/oder die

  Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungs-störungen bei den

  Heranwachsenden vielfältig und gravierend sind;

- Eltern und Sorgeberechtigte, die sich mit der aktuellen Situation

  der Erziehung ihrer Kinder/Jugendlichen überfordert fühlen und mit

  der Situation nicht mehr in einer adäquaten Art und Weise umgehen

  können;

- Wenn ein Kind/ Jugendlicher aus einer anderen Einrichtung eine

  time-out-Phase benötigt (Kooperation mit anderem Trägern).

Die Maßnahme ist nicht geeignet, wenn

- Drogen- und / oder andere Suchtverhalten vorliegen;

- Akute Suizidgefahr und oder andere psychiatrische Erkrankungen

  vorliegen.

- Gefahrenabwendung durch Schutz- und Deeskalationsstrategien

  seitens der Wohngruppe;

- Entlastung der Herkunftsfamilie und der Kinder/Jugendlichen, um

  neue Entwicklungen zu ermöglichen;

- Ist Stand Darstellung des jeweiligen Gesamtsystems bei

  gemeinsamer Perspektiventwicklung;

- Problemeinsicht und Lebensperspektiven bei den Kindern/

  Jugendlichen fördern;

- Problemeinsicht bei den Sorgeberechtigten schaffen;

- Stärkung der personalen und sozial-emotionalen Kompetenz der

  Kinder/Jugendlichen;

- Verbesserung der Lern- und Entwicklungschancen, Förderung der

  individuellen Persönlichkeit;

- Stabilisierung und Stützung des Minderjährigen durch Beratung und

  aktive Begleitung;

- Ambivalenzen mit der Herkunftsfamilie auflösen;

- Rückkehr in die Herkunftsfamilie oder Einleitung anderer

  Hilfeformen.

sehen Sie hierzu unsere ausführliche Leistungsbeschreibung
sehen Sie hierzu unsere ausführliche Leistungsbeschreibung

durch unsere pädagogische Ambulanz ;

siehe auch "Besonderheiten"

Kindergärten; Schulen; Ausbildungsstellen; andere Beratungs- und Erziehungseinrichtungen; alle Behörden, insbesondere die zuständigen Polizeibehörden; ggf. Gerichts-, Familien- und Jugendgerichtshilfe; Vereine und andere Freizeiteinrichtungen; Kirchen; Gemeinde; Familienzentren; Ärzte; Therapeuten; Psychiater; Kliniken.

Andere Aufgaben der Jugendhilfe

- Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen;

- die Abdeckung der Rufbereitschaftsdienste für Jugendämter;

- die Abdeckung der Fahr- und Zuführdienste ,

- Sozialpädagogische Clearingplätze;

- Zeitlich begrenzte Time Out Unterbringungen zur Ergänzung anderer

  Maßnahmen (Deeskalationsstrategie in institutionellen

  Krisensituationen)

- Kooperation mit besonderen Beschulungsangeboten;

- Nachsorgende Begleitung / Beratung / Betreuung von Inobhutnahme-

  fällen;

- Übernahme weiterer Jugendschutzaufgaben und vieles mehr.

Umsetzen der §§ 8a, 8b, 72a SGB VIII;

Meldung nach § 45 ff SGB VIII, insbesondere § 47 SGB VIII;

Weitere Qualitätssicherungsmerkmale entnehmen Sie bitte unserer ausführlichen Leistungsbeschreibung.

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