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Ev. Kinder- und Jugendheim Probsthof GmbH

Gemeinnützige Einrichtung der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe

Das Ev. Kinder- und Jugendheim Probsthof hat seinen Stammsitz in Königswinter-Niederdollendorf. Die direkte Rheinlage und die Nähe zum Naturschutzgebiet Siebengebirge bieten interessante Möglichkeiten, Pädagogik und Umwelterleben miteinander zu verbinden.

 

Die Einrichtung verfügt über ein großes Gelände mit Garten und kleinem Fußballplatz. Eine unmittelbare Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr erlaubt problemlose Verbindungen zu den großen Städten wie Bonn, Köln, Siegburg und Neuwied. Alle öffentlichen Schulformen sind vor Ort oder mit dem Bus gut zu erreichen.

 

Seit 100 Jahren ein Teil der Dorfgemeinschaft

Der Probsthof liegt mitten im Ort mit einer gewachsenen sozialen Struktur, in der das Kinder- und Jugendheim seinen beständigen und akzeptierten Platz seit mehr als 100 Jahren hat. Bekannte Ausflugsziele, wie der Drachenfels, sind in greifbarer Nähe zur Einrichtung.


Wir bieten als modernes Verbundsystem ein breites Spektrum von stationären, teilstationären und ambulanten Hilfen für junge Menschen und deren Familien in unserer Zentraleinrichtung an.

Hierbei sind sowohl Kinder und Jugendliche mit Verhaltensauffälligkeiten, als auch körperlich, seelisch oder geistig Beeinträchtigte Zielgruppe. Unser pädagogisches Setting bietet den jungen Menschen Raum für eine gesunde körperliche und sozial-emotionale Entwicklung.

Neben der sehr strukturierten Begleitung im Alltag werden individuelle Hilfen - wie Kunst- und Werkpädagogik, Einzel- und Kleingruppenförderung, Erlebnispädagogik und mädchenspezifische Arbeit - angeboten.

In der Unterstützung, Begleitung und Förderung der Mädchen und Jungen spielt gleichzeitig die Einbeziehung verschiedener Subsysteme eine wesentliche Rolle. Eine besondere Beachtung findet in unserer Arbeit das Eltern- und Familiensystem. Auf der Basis eines system-, handlungs- und problemlösungsorientierten Ansatzes wird beraten, vorhandene Ressourcen eruiert und genutzt.

Sozialräume

gesamtstädtisch Beuel Hardtberg Königstraße

Ort der Maßnahme

Stadt außerstädtisch Ausland

Kontakt

Anschrift Ev. Kinder und Jugendheim Probsthof GmbH
Hauptstr. 132
53639 Königswinter
Telefon 02223 / 70 30
Fax 02223 / 70 33 8
Homepage http://www.der-probsthof.de
E-Mail info@der-probsthof.de

Wohngruppe für geistig und seelisch beeinträchtige Kinder und Jugendliche

Art des Angebots stationäre Angebote
Träger/Anbieter Ev. Kinder- und Jugendheim Probsthof GmbH
Anschrift Ev. Kinder- und Jugendheim Probsthof GmbH
Hauptstr. 132
53639 Königswinter
Ansprechpartner Frau Theresa Kukula (kukula@der-probsthof.de)
Kontakt Tel.: 02223 / 703 0
Fax.: 02223 / 703 38
E-Mail: kukula@der-probsthof.de
Homepage: http://www.der-probsthof.de
Betreuungsschlüssel: 1 zu 1,63
Freie Plätze: 0

Sozialräume

gesamtstädtisch
Beuel
Hardtberg
Königstraße

Ort der Maßnahme

außerstädtisch

Geschlecht

Koedukative Gruppe

Alter

0-14 Kind
14-18 Jungendlicher
>18 Junger Erwachsener

Lebensbereiche

Wohnen
Arbeiten
Schule
Ausbildung
Kiga
Freizeit
soziales Gefüge
Sonstiges

Sozialraumkategorien

Leistungsbereich
Klärungsbereich
Gefährdungsbereich

Maßnahmevorraussetzungen

Leistungs- Qualitäts-entwicklungs-beschreibung liegen dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundessstadt Bonn vor
Ein Leistungsentgelt ist verhandelt
  9 Plätze

Dipl. Sozialpädagogen und Innen;

Dipl. Sozialarbeiter und Innen;

B.A. Soziale Arbeit;

staatl. anerk. Erzieher und Innen

staatl. anerk. Heilerziehungspfleger/innen

4 bis 18 Jahre

7 Tage die Woche;

Rund-um-die-Uhr-Betreuung.

- § 53ff SGB XII;

- Hilfeplanung (in Anlehnung an § 36 SGB VIII).

Wohnangebot der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen - Innenwohngruppe im Haupthaus;

eine ausführlichere Beschreibung entnehmen Sie bitte unserer Leistungsbeschreibung

Zielgruppe des LT 5 (und des LT 7/ auf Nachfrage) sind Kinder und Jugendliche mit verschiedenartigen wesentlichen Behinderungen im Sinne der Eingliederungshilfeverordnung, deren Hilfebedarf in verschiedenen Lebensbereichen eine stationäre Betreuungsform erforderlich macht.

Die Maßnahme ist notwendig und geeignet

- wenn die Erziehung oder Entwicklung von Kindern und Jugendlichen

  auch mit stützenden und ergänzenden Hilfen durch die ambulanten

  Dienste in der Familie nicht mehr sichergestellt ist und war;

- wenn die Problembelastung in der Herkunftsfamilie hoch ist und/oder

  eine umfassende Versorgung und Förderung der Kinder und

  Jugendlichen nicht mehr sichergestellt ist.

Die Maßnahme ist nicht geeignet, wenn

- die Kinder und Jugendlichen ein kontrolliertes, überschaubareres

  Feld mit höherem Personalschlüssel benötigen;

- regelmäßige heilpädagogische Förderung und/oder Therapie in einer

  spezialisierten Gruppe oder einer hierfür spezialisierten Einrichtung

  für Behinderte angezeigt ist.

- Entlastung der Kinder und Jugendlichen und der Herkunftsfamilie, um

 neue Entwicklungen zu ermöglichen;

- Stärkung der personalen und sozial-emotionalen Kompetenz

- Verbesserung der Lern- und Entwicklungschancen, Förderung der

  individuellen Persönlichkeit;

- Selbständigkeit und Selbstbestimmung stärken;

- Problemeinsicht und Lebensperspektiven bei den Kinder/

  Jugendlichen fördern;

- Verbesserung der Beziehung mit der Herkunftsfamilie / Ambivalenzen

  auflösen;

- Rückkehr in die Herkunftsfamilie oder Beheimatung;

- Annahme der eigenen Biographie;

- Verarbeitung und Auseinandersetzung mit Problemen und Chancen;

- Selbstwertgefühl und Selbstsicherheit fördern und stabilisieren;

- Integration in relevante Bezugsgruppen innerhalb der Einrichtung

  und in das weitere soziale Umfeld;

- Entwicklungsgemäßes Spiel- und Lernverhalten aufbauen;

- Lebensbedingungen schaffen, die sich an der Lebensqualität und

  -realität nichtbehinderter Kinder und Jugendlicher orientieren.

sehen Sie hierzu unsere ausführliche Leistungsbeschreibung.

sehen Sie hierzu unsere ausführliche Leistungsbeschreibung.

durch unsere pädagogische Ambulanz

Kindergärten; Schulen; Ausbildungsstellen; andere Beratungs- und Erziehungseinrichtungen; alle Behörden; ggf. Gerichts-, Familien- und Jugendgerichtshilfen; Vereine und andere Freizeiteinrichtungen; Kirchen; Gemeinde; Familienzentren; Ärzte; Therapeuten; Psychiater; Kliniken.

Zusammenarbeit, Abstimmung und Koordination mit dem Karren e.V. und dem Behindertenreferat im Diakonischen Werk Bonn hinsichtlich Aufnahme, Hilfeplanung, Elternarbeit und Entwicklung.

Wohngruppe für geistig/körperlich behinderte Kinder und Jugendliche im Verbund mit den ambulanten Diensten von Bonn und Rhein-Sieg

Umsetzen der §§ 8a, 8b, 72a SGB VIII;

Meldung nach § 45 ff SGB VIII, insbesondere § 47 SGB VIII;

Weitere Qualitätssicherungsmerkmale entnehmen Sie bitte unserer ausführlichen Leistungsbeschreibung.

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