Das Ev. Kinder- und Jugendheim Probsthof hat seinen Stammsitz in Königswinter-Niederdollendorf. Die direkte Rheinlage und die Nähe zum Naturschutzgebiet Siebengebirge bieten interessante Möglichkeiten, Pädagogik und Umwelterleben miteinander zu verbinden.
Die Einrichtung verfügt über ein großes Gelände mit Garten und kleinem Fußballplatz. Eine unmittelbare Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr erlaubt problemlose Verbindungen zu den großen Städten wie Bonn, Köln, Siegburg und Neuwied. Alle öffentlichen Schulformen sind vor Ort oder mit dem Bus gut zu erreichen.
Seit 100 Jahren ein Teil der Dorfgemeinschaft
Der Probsthof liegt mitten im Ort mit einer gewachsenen sozialen Struktur, in der das Kinder- und Jugendheim seinen beständigen und akzeptierten Platz seit mehr als 100 Jahren hat. Bekannte Ausflugsziele, wie der Drachenfels, sind in greifbarer Nähe zur Einrichtung.
Anschrift | Ev. Kinder und Jugendheim Probsthof GmbH Hauptstr. 132 53639 Königswinter |
Telefon | 02223 / 70 30 |
Fax | 02223 / 70 33 8 |
Homepage | http://www.der-probsthof.de |
info@der-probsthof.de |
Art des Angebots | stationäre Angebote |
Träger/Anbieter | Ev. Kinder- und Jugendheim Probsthof GmbH |
Anschrift | Ev. Kinder- und Jugendheim Probsthof GmbH Hauptstr. 132 53639 Königswinter |
Ansprechpartner | Frau Theresa Kukula (kukula@der-probsthof.de) |
Kontakt |
Tel.:
02223 / 703 0
Fax.: 02223 / 703 38 E-Mail: kukula@der-probsthof.de Homepage: http://www.der-probsthof.de |
Betreuungsschlüssel: | 1 zu 1,63 |
Freie Plätze: | 0 |
Dipl. Sozialpädagogen und Innen;
Dipl. Sozialarbeiter und Innen;
B.A. Soziale Arbeit;
staatl. anerk. Erzieher und Innen
staatl. anerk. Heilerziehungspfleger/innen
7 Tage die Woche;
Rund-um-die-Uhr-Betreuung.
- § 53ff SGB XII;
- Hilfeplanung (in Anlehnung an § 36 SGB VIII).
Wohnangebot der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen - Innenwohngruppe im Haupthaus;
eine ausführlichere Beschreibung entnehmen Sie bitte unserer Leistungsbeschreibung
Zielgruppe des LT 5 (und des LT 7/ auf Nachfrage) sind Kinder und Jugendliche mit verschiedenartigen wesentlichen Behinderungen im Sinne der Eingliederungshilfeverordnung, deren Hilfebedarf in verschiedenen Lebensbereichen eine stationäre Betreuungsform erforderlich macht.
Die Maßnahme ist notwendig und geeignet
- wenn die Erziehung oder Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
auch mit stützenden und ergänzenden Hilfen durch die ambulanten
Dienste in der Familie nicht mehr sichergestellt ist und war;
- wenn die Problembelastung in der Herkunftsfamilie hoch ist und/oder
eine umfassende Versorgung und Förderung der Kinder und
Jugendlichen nicht mehr sichergestellt ist.
Die Maßnahme ist nicht geeignet, wenn
- die Kinder und Jugendlichen ein kontrolliertes, überschaubareres
Feld mit höherem Personalschlüssel benötigen;
- regelmäßige heilpädagogische Förderung und/oder Therapie in einer
spezialisierten Gruppe oder einer hierfür spezialisierten Einrichtung
für Behinderte angezeigt ist.
- Entlastung der Kinder und Jugendlichen und der Herkunftsfamilie, um
neue Entwicklungen zu ermöglichen;
- Stärkung der personalen und sozial-emotionalen Kompetenz
- Verbesserung der Lern- und Entwicklungschancen, Förderung der
individuellen Persönlichkeit;
- Selbständigkeit und Selbstbestimmung stärken;
- Problemeinsicht und Lebensperspektiven bei den Kinder/
Jugendlichen fördern;
- Verbesserung der Beziehung mit der Herkunftsfamilie / Ambivalenzen
auflösen;
- Rückkehr in die Herkunftsfamilie oder Beheimatung;
- Annahme der eigenen Biographie;
- Verarbeitung und Auseinandersetzung mit Problemen und Chancen;
- Selbstwertgefühl und Selbstsicherheit fördern und stabilisieren;
- Integration in relevante Bezugsgruppen innerhalb der Einrichtung
und in das weitere soziale Umfeld;
- Entwicklungsgemäßes Spiel- und Lernverhalten aufbauen;
- Lebensbedingungen schaffen, die sich an der Lebensqualität und
-realität nichtbehinderter Kinder und Jugendlicher orientieren.
sehen Sie hierzu unsere ausführliche Leistungsbeschreibung.
Kindergärten; Schulen; Ausbildungsstellen; andere Beratungs- und Erziehungseinrichtungen; alle Behörden; ggf. Gerichts-, Familien- und Jugendgerichtshilfen; Vereine und andere Freizeiteinrichtungen; Kirchen; Gemeinde; Familienzentren; Ärzte; Therapeuten; Psychiater; Kliniken.
Zusammenarbeit, Abstimmung und Koordination mit dem Karren e.V. und dem Behindertenreferat im Diakonischen Werk Bonn hinsichtlich Aufnahme, Hilfeplanung, Elternarbeit und Entwicklung.
Wohngruppe für geistig/körperlich behinderte Kinder und Jugendliche im Verbund mit den ambulanten Diensten von Bonn und Rhein-Sieg
Umsetzen der §§ 8a, 8b, 72a SGB VIII;
Meldung nach § 45 ff SGB VIII, insbesondere § 47 SGB VIII;
Weitere Qualitätssicherungsmerkmale entnehmen Sie bitte unserer ausführlichen Leistungsbeschreibung.
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