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"Verein für Kinder- und Jugendhilfe"

„Hilfe zur Selbsthilfe“ ist der Leitgedanke unserer systemisch-lösungsorientierten Arbeit. Gemeinsam mit den Klienten suchen wir nach Ressourcen und neuen Problemlösungsstrategien. Dabei achten wir darauf, ihnen größtmögliche Eigenverantwortung zu lassen.
Besonderen Wert legen wir darauf, das soziale Umfeld in unsere Arbeit einzubeziehen. Wir unterstützen unsere Klienten beim Aufbau eines sozialen Netzwerkes – von der Familie über Freunde oder Arbeitskollegen bis hin zu Kontakten im nahen Sozialraum. Die dezentrale Organisation unseres Vereins ist ein wichtiger Erfolgsfaktor unserer Arbeit. Unsere Projekte sind eng an den jeweiligen Sozialraum angebunden. Dies bedeutet, dass unsere Klienten mit unserer Unterstützung lernen, Kontakte zur Nachbarschaft und sozialen Einrichtungen unmittelbar zu nutzen.

Sozialräume

gesamtstädtisch

Ort der Maßnahme

Stadt außerstädtisch Ausland

Kontakt

Anschrift Motiviva e.V.
Gottfried-Claren-Straße 21
53225 Bonn
Telefon 0228 / 763700-0
Fax 0228 / 763700-99
Homepage http://www.motiviva.de
E-Mail info@motiviva.de

Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft

Art des Angebots stationäre Angebote Fachfamilien, Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften, Erziehungsstellen, JuMeGa
Träger/Anbieter Motiviva e.V.
Anschrift MOTIVIA e.V. - Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften
Gottfried-Claren-Str. 21
53225 Bonn
Ansprechpartner Agnes Laftsidis, Erziehungswissenschaftlerin
Kontakt Tel.: 0228-763700-21
Fax.: 0228-76370099
E-Mail: inf@motiviva.de
Homepage: http://www.motiviva.de/jugendamts-mitarbeiter-fachkraefte/angebote/sozialpaedagogische-lebensgemeinschaft/
Betreuungsschlüssel: 1 zu 2
Freie Plätze: 0

Sozialräume

gesamtstädtisch

Ort der Maßnahme

Stadt
außerstädtisch

Geschlecht

Koedukative Gruppe

Alter

0-14 Kind
14-18 Jungendlicher

Lebensbereiche

Wohnen
Schule
Kiga
Freizeit
soziales Gefüge

Sozialraumkategorien

Leistungsbereich
Klärungsbereich
Gefährdungsbereich

Maßnahmevorraussetzungen

Leistungs- Qualitäts-entwicklungs-beschreibung liegen dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundessstadt Bonn vor
Ein Leistungsentgelt ist verhandelt
12
Kinder im Alter von 0 bis 18 Jahren
§ 27 KJHG Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe / § 19 gemeinsame Wohnformen für Mütter und Kinder  / § 36 KJHG Hilfeplanung / § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform  / § 41 KJHG Hilfe für junge Volljährige

Die Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften arbeiten gemäß ihrem jeweiligen Konzept, das die pädagogische Ausrichtung sowie Ort, Ausstattung und Zielgruppe beschreibt.

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit zur Aufnahme junger Mütter mit ihren Kindern, die nicht in einer Mutter-Kind-Einrichtung leben wollen bzw. können, für die aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung eine ambulante Hilfe aber nicht ausreicht.

 

Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft bietet für bis zu 3 Kinder/ Jugendliche eine familienanaloge Betreuung und übernimmt für die Zeit der Unterbringung alle alltäglichen Aufgaben der Herkunftsfamilie. Sie integriert die positiven Elemente einer Pflegefamilie in die institutionelle Erziehung. Intensive professionelle Unterstützung in ihrer Arbeit erhalten die Fachpflegestellen durch die interne Fachberatung und externe Supervision.

Die Herkunftsfamilie wird umfänglich entlastet, dem Kind/ Jugendlichen wird ein alternatives Lebensfeld

(zweites Zuhause) geboten. Hier können die Kinder/ Jugendlichen in geschütztem Rahmen negative Vor- Erfahrungen kompensieren und neue konstruktive Verhaltensweisen erlernen.

 

Das Aufnahmealter liegt zwischen 0 und 18 Jahren.

Das Ziel der Unterbringung ist im Regelfall die Verselbständigung. Die Kinder/ Jugendlichen werden in allen Lebensbereichen (emotional, kognitiv, alltagspraktisch) unterstützt und gestärkt, so dass sie nach Beendigung der Maßnahme ein möglichst selbständiges und eigenverantwortliches Leben

führen können. Sollte es sinnvoll und möglich sein, kann gerade bei jüngeren Kindern auch eine Rückführung in die Herkunftsfamilie angestrebt werden.

Die Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie orientiert sich an den Haltungen und Methoden der systemischen Theorie. Die leiblichen Eltern werden soweit die Voraussetzungen gegeben sind - in den Rückführungs- oder Verselbständigungsprozess des Kindes/ Jugendlichen mit einbezogen

Die Maßnahme ist geeignet für

·  Kinder/ Jugendliche, die aufgrund ihrer Familien- und Lebenssituation Schwierigkeiten in ihrer Persönlichkeitsentwicklung sowie im Sozialverhalten zeigen

·  Kinder/ Jugendliche, die in ihrer Familie nicht ausreichend integriert sind und bei denen ambulante Maßnahmen nicht ausreichen

·  Kinder/ Jugendliche, die überschaubare familiäre Strukturen ohne dauernden Wechsel der Bezugspersonen (Schichtdienst) benötigen

·  Kinder und Jugendliche, die für ihre gesunde Entwicklung den emotionalen und erzieherischen Beziehungsrahmen einer stationären Kleinsteinrichtung der Jugendhilfe in familiärer Atmosphäre benötigen

·  junge Mütter mit ihren Kindern, die eine engmaschige Betreuung benötigen, eine Unterbringung im institutionellen Rahmen aber nicht wünschen

Die Maßnahme ist nicht geeignet, wenn

·  das Kind/ der Jugendliche aufgrund einer geistigen oder schwerwiegend körperlichen Behinderung in einer behindertengerechten Einrichtung betreut werden sollte

das Kind/ der Jugendliche wegen einer physischen oder psychosomatischen Erkrankung eine primär  medizinische Hilfe benötigt

·  Entlastung der Heranwachsenden und der Herkunftsfamilie/ Ermöglichung neuer Entwicklungen/ Perspektiven

·  Stärkung der personalen und sozial- emotionalen Kompetenzen der Heranwachsenden

·  Verbesserung der Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten

·  Problemeinsicht und Lebensperspektiven bei den Heranwachsenden

·  Rückkehr in die Herkunftsfamilie oder Beheimatung oder Verselbständigung

 

Bei jungen Müttern mit ihren Kindern darüber hinaus:

·  Förderung einer tragfähigen Mutter-Kind- Beziehung

·  Förderung der Verantwortlichkeit als Mutter

Vorbereitung auf die Lebenswirklichkeit außerhalb der Einrichtung

·  Lernen  am Modell

·  systemisch lösungsorientierte Beratung

·  Lernen im direkten Umfeld der Lebensgemeinschaft

·  Verhaltenstraining

·  Arbeit mit der Herkunftsfamilie des Kindes/ Jugendlichen

Arbeit mit dem sozialen Umfeld des Kindes/ Jugendlichen
§27ff, §34
Gemäß Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn

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