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Deutscher Orden - Kinder- und Jugendhilfe

In unserer Arbeit begegnen wir den Menschen als individuelle, einmalige, unwiederholbare und unverwechselbare Personen.

 

Als Person verfügt er über sich selbst in Freiheit und Verantwortung;  so gestaltet er seine eigene Identität und Würde; die unantastbar ist. Aus unserem Respekt gegenüber seiner eigenen Identität und Würde leiten wir das Recht der Familien und deren Kindern ab, dass wir ihnen mit einer grundsätzlichen Akzeptanz und Wertschätzung begegnen.

 

Wir wollen achtsam sein auf die positiven Werte und Fähigkeiten und würdigen die Stärken und Entwicklungspotentiale eines jeden Einzelnen.

 

Wir wollen dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, Eltern bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen, und sie dabei zu unterstützen, dass sie sich zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten entwickeln.

 

Da die Subsidiarität ebenso mit der Würde des Menschen verbunden ist, respektieren wir die Freiheitsräume der Menschen die notwendig sind, damit sie sich eigenverantwortlich Verhalten können. Dies verstehen wir unter Partizipation.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den unterschiedlichen Leistungsangeboten der Kinder- und Jugendhilfe in den Ordenswerken fördern durch ihre Arbeit den besonderen Schutzgedanken von Familien und Kindern und handeln diesbezüglich anwaltschaftlich. Insbesondere in allen Fällen in denen das physische und psychische Wohl der Kindes gefährdet ist.

 

Josef Welt

Deutscher Orden - Ordenswerke

Kinder- und Jugendhilfe

Fachbereichsleitung 



Sozialräume

gesamtstädtisch

Ort der Maßnahme

Stadt außerstädtisch Ausland

Kontakt

Anschrift Deutscher Orden - Ordenswerke Kinder- und Jugendhilfe
Breitestraße 34
53111 Bonn
Telefon 0228-9813333
Fax 0228-9814460
Homepage www.Ordenswerke.de
E-Mail josef.welt@deutscher-orden.de

Stationäres Intensivangebot: Hilfen für junge Menschen in den Anwendungsbereichen des § 78a SGB VIII nach § 27 i.V.m. §§ 34, 35, und 35a und § 41 SGB VIII

Art des Angebots stationäre Angebote
Träger/Anbieter Deutscher Orden - Kinder- und Jugendhilfe
Anschrift 4Change
Uedorferweg 70
53332 Bornheim
Ansprechpartner

Andreas Siegert 

Leitung der Einrichtung

02222-9273119

Kontakt Tel.: Tel: 02222/8049550
Fax.: Fax: 02222/9273119
E-Mail: andreas.siegert@deutscher-orden.de
Homepage: http://www.Ordenswerke.de
Betreuungsschlüssel: 1 zu 1,11
Freie Plätze: 0

Sozialräume

gesamtstädtisch

Ort der Maßnahme

außerstädtisch

Geschlecht

Koedukative Gruppe

Alter

14-18 Jungendlicher

Maßnahmevorraussetzungen

Leistungs- Qualitäts-entwicklungs-beschreibung liegen dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundessstadt Bonn vor
Ein Leistungsentgelt ist verhandelt
7 stationäre Plätze

Personalqualifikation der Leitung:

Pädagogische Fachkräfte gemäß Fachkräftegebot im Rahmen der Richtlinien des zuständigen Landesjugendamtes (SozialpädagoInnen und ErzieherInnen)

 

Personalqualifikation der Fachkräfte im Gruppendienst:

Pädagogische Fachkräfte gemäß Fachkräftegebot im Rahmen der Richtlinien des zuständigen Landesjugendamtes (SozialpädagoInnen und ErzieherInnen) 

Unsere Hilfe zur Erziehung richtet sich an junge Menschen, beiderlei Geschlechts, im Aufnahmealter von 14 17 Jahren Unsere langjährige Erfahrung mit suchtmittelkonsumierenden Jugendlichen schließt diese Zielgruppe insbesondere ein. Junge Volljährige erhalten Hilfe im Rahmen eines Wohnkonzeptes mit dem Ziel der Verselbstständigung 

§ 27 i.V.m. §§ 34, 35, und 35a und § 41 SGB VIII

Leistungsbereich:

    Hilfeplancoaching/ Zusammenarbeit im Hilfeplanverfahren

    Entwicklungsdiagnostik/Erziehungsplanung

    Eltern-und Familienarbeit

    Medizinische Versorgung

    Förderung der sozialen und emotionalen Entwicklung

    Schulische und berufliche Förderung

    Aktivitäten in Hinblick auf die Zeit nach der Maßnahme Verselbstständigung

    Nachsorge

    Krisenintervention

    Rufbereitschaft und Erreichbarkeit

Ausstattung:

    Infrastruktur und begleitende Einrichtungen und Dienste sind gut erreichbar

Platzzahl:

    7 Plätze

Personalschlüssel:

    Personalschlüssel im pädagogischen Teil:1: 1,20

    Leitung: 1:18

    Personalschlüssel Hauswirtschaft: 1:7

    Personalschlüssel Verwaltung: 1: 30

Qualifikation des Personals:

    Personalqualifikation der Leitung: Pädagogische Fachkräfte gemäß Fachkräftegebot im Rahmen der Richtlinien des zuständigen Landesjugendamts (SozialpädagogInnen und ErzieherInnen)

    Personalqualifikation der Fachkräfte: Pädagogische Fachkräfte gemäß Fachkräftegebot der Richtlinien des zuständigen Landesjugendamts (SozialpädagogInnen und ErzieherInnen)

Raumangebot und Standort:

    3 Bäder

    8 Möblierte Einzelzimmer

    1 Küche

    1 Fitnessraum

    1 Waschkeller

    Freizeit- und Aufenthaltsräume im gesamten Haus nutzbar

    1 Büro

    1 Bereitschaftszimmer (MiitarbeiterInnen)

Ressourcen: (siehe Punkt: Strukturqualität)

Notwenige Aufsicht und Betreuung:

Uns ist die Ausübung der Pflege und Erziehung und somit auch die Aufsichtspflicht übertragen worden. Deshalb haben wir Vorkehrungen zur Wahrung der Aufsichtspflicht getroffen. Unser Dienstplan gewährleistet die Rund-um-die-Uhr-Betreuung der Kinder und Jugendlichen durch mindestens eine sozialpädagogische Fachkraft.

Unser Dienstplan ist auf die Bedürfnisse der einzelnen BewohnerInnen und auf die Erfordernisse des Gruppenalltags abgestimmt. Die Aufsicht während der Nachtstunden ist durch eine anwesende sozialpädagogische Fachkraft sichergestellt. Grundsätzlich ist im Haus sowohl für die BewohnerInnen als auch für Außenstehende (Behörden, Exekutivbeamte, etc.) rund um die Uhr eine pädagogische Fachkraft telefonisch erreichbar.

Unsere Hilfe zur Erziehung richtet sich an junge Menschen, beiderlei Geschlechts, im Aufnahmealter von 14 17 Jahren Unsere langjährige Erfahrung mit suchtmittelkonsumierenden Jugendlichen schließt diese Zielgruppe insbesondere ein. Junge Volljährige erhalten Hilfe im Rahmen eines Wohnkonzeptes mit dem Ziel der Verselbstständigung

    In unserer intensivpädagogischen Wohngruppe 4change wollen wir insbesondere den Jugendlichen ein Angebot machen, die aus der Region kommen, damit Familie und bisheriges soziales Umfeld in die Maßnahme mit einbezogen bleibt.

    Darüber hinaus ist die Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen möglich.

    die BewohnerInnen weisen erhebliche Risikofaktoren auf, die ihnen eine altersangemessene Erfüllung ihrer Entwicklungsaufgaben erschwert. Hierbei dominieren immer wieder problematische Verhaltensweisen und Auffälligkeiten wie:

    erhebliche Verhaltensauffälligkeiten wie: Distanz- und Orientierungslosigkeit, Aggressivität, Sexualisierung, massive Grenzüberschreitungen, Ängste, erhebliche Entwicklungsverzögerungen, Entweichen, Verweigerung, Drogenkonsum, Straffälligkeit),

    Insbesondere durch den missbräuchlichen oder ausgeprägten Konsum von Suchtmitteln ist eine Lebenssituation entstanden, in der die festzustellenden belastenden Merkmale hinsichtlich ihrer Schwere, Dauer und Häufung einem erzieherischen Bedarf entsprechen, dem weder ambulant noch teilstationär ausreichend begegnet werden kann.

    erheblichen Schulschwierigkeiten

Diese problematischen Verhaltensweisen und Auffälligkeiten sind ein Grund dafür, dass die bisherigen erzieherischen Bezugspersonen ausgefallen sind, die Beziehung der Eltern zu ihrem Kind erheblich belastet ist, und das unmittelbare soziale Umfeld keine Kompensationsmöglichkeit bietet. Eine zeitnahe Verbesserung der Erziehungsbedingungen durch Eltern und Familie ist prognostisch eher ungünstig, so dass die Hilfe voraussichtlich für längere Zeit, mindestens für sechs Monate notwendig ist. Ein Wechsel des Milieus, sei es im Hinblick auf die innerfamiliäre Situation, das soziale Umfeld oder auf den Freundeskreis, erscheint notwendig.

  

Ausschlusskriterien:

    Jugendliche, die wegen der Schwere ihrer Störung nicht vorrangig in erzieherische Weise betreut werden können, markieren eine Grenze, die wir als Ausschlusskriterium definieren. Darunter fallen beispielsweise extrem psychische Störungen, die eine psychiatrische Behandlung notwendig machen, massiv verfestigte Delinquenz, körperliche und/oder geistige Behinderung und Drogen-bzw. Alkoholabhängigkeit

Jugendliche, die wegen der Schwere ihrer Störung nicht vorrangig in erzieherische Weise betreut werden können, markieren eine Grenze, die wir als Ausschlusskriterium definieren. Darunter fallen beispielsweise extrem psychische Störungen oder eine massiv verfestigte Delinquenz.

Grundsätzlich zielt unsere Hilfe durch eine Verbindung von

    Alltagserleben und Alltagsgestalten

    Pädagogischer Arbeit und

auf der Grundlage eines Erziehungs- und Hilfeplanes bis

    Zur Rückkehr des jungen Menschen in die Familie oder

    Zur Fortsetzung der Hilfe in einer weiterführenden Hilfeform

    Zur Verselbstständigung des jungen Menschen

auf die Förderung seiner Entwicklung und auf die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Kernziele:

    Vertrauensvolle Akkommodation in der Wohngruppe

    Tragfähiges Arbeitsbündnis zwischen allen Beteiligten

    Schulische Integration. Dazu gehört:

- Integration in den Klassenverband

- Hausaufgabenerledigung

- eigen motiviertes Lernverhalten

- Zusammenarbeit mit der Schule

    Adäquater Umgang mit der eigenen Persönlichkeit. Dazu gehören Themen wie:

- Psychische und physische Konstitution

- Motivation

- Identität

- Sexualität

- Emotionalität

- Werteorientierung

    Beziehungsfähigkeit und soziale Kompetenz. Dazu gehören:

Auseinandersetzung mit Gemeinschaftsverantwortung, Mitbestimmung, Regeln, Rechten, Pflichten, Grenzen, Rollenzuschreibung und Rollenfindung

    Integration ins soziale Umfeld. Dazu gehört:

- Respekt vor anderen

- Abgrenzungsfähigkeit

- Eigenverantwortliches Handeln

- Kontaktfähigkeit und

- Unternehmungsgeist

    Angemessenes Freizeitverhalten, sinnvolle Freizeitgestaltung. Dazu gehören:

- Klärung der Interessen und Kompetenzen

- Selbständigkeit

- Mobilität

- Finanzieller Rahmen

Die Angebotskonzepte greifen auf das in der Sozialarbeit etablierte Set von Basismethoden zurück, verknüpfen bzw. kombinieren und modifizieren diese in speziellen therapeutischen Angeboten.

-    Sozialpädagogische Wohngemeinschaft

-    Sozialpädagogische Gruppenarbeit

-    Therapeutische Gruppenarbeit

-    Einzelbetreuung und Einzelberatung

-    Familienarbeit

-    Partnerarbeit/ Paarberatung

-    Case Management

-    Genogrammarbeit

Unsere Leistungen orientieren sich am Hilfebedarf und am Prinzip der ganzheitlichen Erziehung und Förderung nach Maßgabe des Hilfeplans.

Im Verlauf einer gelingenden Hilfe zur Erziehung entwickelt sich unser Hilfsansatz der zunehmenden Selbständigkeit des Jugendlichen entsprechend. Mit zunehmender Selbständigkeit geht eine geringere Betreuungsintensität einher. Umgekehrt ist es möglich, innerhalb einer Krisenintervention die Betreuungsdichte wieder zu erhöhen.

    Mitwirkung am Hilfeplanverfahren, einschließlich regelmäßiger Vorlage von Förderplänen an das Jugendamt als Grundlage für das Hilfeplangespräch und die regelmäßige Fortschreibung des Hilfeplans

    Das Aufnahmeverfahren

    Die Anamnese, auch der Familienanamnese

    Bei Bedarf vertiefende Persönlichkeits- und Leistungsdiagnostik

    Die Erstellung und Fortschreibung von Förder-, Erziehungs- und Therapieplänen

    Die Gestaltung eines strukturierten Alltags

    Die regelmäßigen Fallbesprechungen und Analysen im interdisziplinären Team, bezogen auf den jungen Menschen, die Gruppe, die Familie und das soziale Umfeld, ggf. unter Einbeziehung weiterer am Hilfeprozess Beteiligter

    Die ganzheitliche und gezielte Förderung des jungen Menschen in seiner Entwicklung und die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit in Form von:

o    Betreuung über Tag und Nacht

o    Einzel- und Gruppenarbeit

o    Hilfen zur Förderung der Handlungsfähigkeit im lebenspraktischen Bereich

o    Hilfen zur Förderung von Handlungskompetenzen für Schule, Ausbildung, Beruf und Freizeit

o    Hilfen zur Krisenbewältigung

o    Die Arbeit mit dem sozialen Umfeld

o    Hilfen zur Integration in das soziale Umfeld

o    Kooperation mit Vormündern, Pflegern u.a.

o    Der Aufbau und die Stärkung von Erziehungsverantwortung und Erziehungsfähigkeit bei den Eltern/Sorgeberechtigten und sonstigen wichtigen Bezugspersonen durch Eltern-/Familiengespräche, Elternberatung und Elternbeteiligung

o    Die Gestaltung des Ablösungsprozesses, des Übergangs und die Vorbereitung auf die folgende Lebensphase

    Leitungs- und Verwaltungsleistungen

    Versorgungsleistungen

    Raumangebot

    Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung

Der Deutsche Orden verfügt, regional unterschiedlich, über ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfsangebote innerhalb der Suchtkrankenhilfe und gleichzeitig innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe. Diese Angebote können im Sinne einer Vernetzung von Hilfeleistungen von den beteiligten Sozialleistungsträger in Anspruch genommen werden.

Trägerübergreifend kooperieren wir mit allen Institutionen, die Bestandteil der Hilfeplanung sind. Darüber hinaus beteiligen wir uns an allen Projekten, die auf kooperative Beziehungen aufbauen, bzw. sind an deren Initiierung beteiligt.

Wir sind Mitglied in den spezifischen, regionalen Arbeitskreisen.

Wir verpflichten uns, Verfahren und Instrumente anzuwenden, die Aussagen zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität ermöglichen. Wir haben uns entschlossen diesbezüglich das GAB Verfahren anzuwenden.

Das GAB- Verfahren der Qualitätssicherung und -entwicklung setzt in der Einrichtung selbst an (interne Qualitätssicherung), d.h. es verzichtet auf jede »allgemeingültige« inhaltliche Vorgabe, was »richtiges pädagogisches Handeln« sein soll. Hingegen erwartet es von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer Einrichtung, selbst zu erarbeiten und zu beschreiben, was in ihren Augen die erstrebenswerte Qualität ihres Handelns ist. Das Verfahren beruht auf dem Gedanken, dass jede Einrichtung die eigenen, dem Leitbild und dem Arbeitskonzept adäquaten Qualitätsmaßstäbe finden muss. Dazu beschreibt das Verfahren einen Weg, auf welche Weise jede Einrichtung diese Maßstäbe selbst formulieren kann. Dazu stehen z.B. die Instrumente Leitbild, Konzept und Handlungsleitlinie zur Verfügung. In einem zweiten Teil legt das Verfahren dann Vorgehensweisen fest, wie die so beschriebene Qualität Schritt für Schritt realisiert und die Organisation damit fähig wird, die Güte ihrer Leistungen zu erhalten und weiterzuentwickeln. Dazu dienen die Instrumente Qualitätszirkel, kollegiale Beratung und systematische Evaluation.

Sie können gerne eine Anfrage über dieses Mailformular stellen.

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