Das Ev. Kinder- und Jugendheim Probsthof hat seinen Stammsitz in Königswinter-Niederdollendorf. Die direkte Rheinlage und die Nähe zum Naturschutzgebiet Siebengebirge bieten interessante Möglichkeiten, Pädagogik und Umwelterleben miteinander zu verbinden.
Die Einrichtung verfügt über ein großes Gelände mit Garten und kleinem Fußballplatz. Eine unmittelbare Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr erlaubt problemlose Verbindungen zu den großen Städten wie Bonn, Köln, Siegburg und Neuwied. Alle öffentlichen Schulformen sind vor Ort oder mit dem Bus gut zu erreichen.
Seit 100 Jahren ein Teil der Dorfgemeinschaft
Der Probsthof liegt mitten im Ort mit einer gewachsenen sozialen Struktur, in der das Kinder- und Jugendheim seinen beständigen und akzeptierten Platz seit mehr als 100 Jahren hat. Bekannte Ausflugsziele, wie der Drachenfels, sind in greifbarer Nähe zur Einrichtung.
Anschrift | Ev. Kinder und Jugendheim Probsthof GmbH Hauptstr. 132 53639 Königswinter |
Telefon | 02223 / 70 30 |
Fax | 02223 / 70 33 8 |
Homepage | http://www.der-probsthof.de |
info@der-probsthof.de |
Art des Angebots | stationäre Angebote Regelangebote(STA) |
Träger/Anbieter | Ev. Kinder- und Jugendheim Probsthof GmbH |
Anschrift | Ev. Kinder und Jugendheim Probsthof GmbH Hauptstr. 132 53639 Königswinter |
Ansprechpartner | Herr Knut Böhringer (boehringer@der-probsthof.de) |
Kontakt |
Tel.:
02223 / 70 30
Fax.: 02223 / 70 33 8 E-Mail: boehringer@der-probsthof.de Homepage: http://www.der-probsthof.de |
Betreuungsschlüssel: | 1 zu 1,87 |
Freie Plätze: | 0 |
Dipl. Sozialpädagogen und Innen;
Dipl. Sozialarbeiter und Innen;
B.A. Soziale Arbeit;
staatl. anerk. Erzieher und Innen
7 Tage die Woche;
Rund-um-die-Uhr-Betreuung.
Die Maßnahme ist notwendig und geeignet
- wenn die Erziehung oder Entwicklung von Kindern und
Jugendlichen auch mit stützenden und ergänzenden Hilfen
in der Familie nicht sichergestellt ist und war,
- wenn die Problembelastung in der Herkunftsfamilie hoch ist
und/oder die Verhaltensauffälligkeiten und
Entwicklungsstörungen bei den Heranwachsenden vielfältig
und gravierend sind.
Die Maßnahme ist nicht geeignet, wenn
- eine Pflegefamilie oder eine Adoption in Frage kommt;
- die Kinder/Jugendlichen ein kontrolliertes, überschaubareres
Feld mit höherem Personalschlüssel (Intensivgruppe) benötigen;
- regelmäßige heilpädagogische Förderung oder Therapie in einer
spezialisierten Gruppe oder eine kinderpsychiatrische Einrichtung
oder eine Einrichtung für Behinderte angezeigt ist;
- der Kontakt mit der Herkunftsfamilie intensiver und/oder
therapeutisch gestaltet werden sollte;
- eher Einzelmaßnahmen oder (bei älteren Heranwachsenden)
eine lebensfeldaufbauende erzieherische Hilfe angezeigt sind;
- Drogen- und / oder andere Suchtverhalten vorliegen.
- Entlastung der ursprünglichen Systeme, um neue Entwicklungen
zu ermögliche;
- Abbau von Defiziten bei Kindern und Jugendlichen;
- Stabilisierung der individuellen Persönlichkeit;
- Rückkehr in die Herkunftsfamilie;
- Beheimatung und/oder Verselbständigung.
- Außenwohngruppe in gewachsener dörflicher Struktur;
- Gemeindenahes Leben und Erleben;
- Teilhabe an einem familienähnlichen Leben;
- Spezielle Rahmenbedingungen für Waisenkinder;
Umsetzen der §§ 8a, 8b, 72a SGB VIII;
Meldung nach § 45 ff SGB VIII, insbesondere § 47 SGB VIII;
Weitere Qualitätssicherungsmerkmale entnehmen Sie bitte unserer ausführlichen Leistungsbeschreibung.
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