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Fachdienste für Familien- und Erziehungshilfe

Amt 51-31

Die Fachdienste für Familien- und Erziehungshilfe (FFE) sind ein Arbeitsbereich der Abteilung Soziale Dienste im Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn. Hier arbeiten derzeit etwa 100 Fachkräfte mit vielfach langjähriger Berufserfahrung. Für die FFE gelten vielfältige gesetzliche Grundlagen, insbesondere aber das Sozialgesetzbuch 8. Buch (SGB VIII). Die Stärkung der Familie, die Mitwirkung der Betroffenen (Minderjährige, Eltern, junge Volljährige) sowie die Bereitstellung bedarfsgerechter und rechtzeitiger Hilfen zur Erziehung mit dem Vorrang ambulanter Angebote sind die vorrangigen Ziele. Die Mitarbeiter/innen in den Bezirksstellen wollen dabei helfen, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern sowie Benachteiligungen zu vermeiden und abzubauen. Darüber hinaus soll dazu beigetragen werden, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Durch die Teilnahme an Stadtteilarbeitskreisen lässt sich unter anderem auch die Entwicklung von Angebotsstrukturen verbessern. Sieben Bezirksstellen gewährleisten in den verschiedenen Stadtteilen bürgernahe Bezirkssozialarbeit. Dies geschieht unter Berücksichtigung des sozialen Umfeldes. Leistungen auf der Grundlage des SGB VIII in Form von Beratung, Betreuung und Hilfe stehen hierbei im Vordergrund. Sie richten sich an Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige. Auch deren Bezugspersonen können am Beratungsprozess beteiligt werden. Die Beratung wird in den verschiedenen Dienststellen vor Ort oder im Rahmen von Hausbesuchen angeboten. Darüber hinaus bestehen sechs spezielle Fachdienste. Der Fachdienst Kinderschutz hat als Arbeitsschwerpunkt den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung, körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt. Er reagiert kurzfristig auf Informationen und Meldungen über Gefährdungen des Kindeswohls. Ein Fachdienst steht für Amtsvormundschaften, die Unterstützung und Integration unbegleiteter minderjähriger Ausländer/innen und ortsfremde Jugendliche zur Verfügung. Ein weiterer Fachdienst stellt die Beratung und Begleitung in Adoptionsverfahren, die Beratung und Betreuung von Pflegestellen sicher. Vier Mitarbeiter/innen sind für die Erziehungsbeistandschaft als spezielle Form der Erziehungshilfe zuständig. Die Koordinationsstelle für Erziehungshilfen unterstützt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hinblick auf qualifizierte, dem Einzelfall angemessene Hilfeformen unter Berücksichtigung finanzieller Aspekte und hält den Kontakt zu den Trägern der freien Jugendhilfe in Bonn, die in Kooperation mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie unterschiedliche Hilfe zur Erziehung anbieten. Ein weiterer Bestandteil ist die Koordination für Erziehungshilfen und Schule, die verschiedene Kooperationsprojekte zwischen Erziehungshilfe und Schule initiiert und begleitet. Für die Wahrnehmung der Jugendgerichtshilfe in Kooperation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und den Jugendrichtern steht ein weiteres Team mit zwölf Kollegen/innen zur Verfügung.