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CJG Hermann-Josef-Haus

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Das CJG Hermann-Josef-Haus ist eine Einrichtung der Kinder -, Jugend -und Familienhilfe in Bonn-Bad Godesberg in der Trägerschaft der Caritas-Jugendhilfe-Gesellschaft mbH, Köln. Die Einrichtung bietet jungen Menschen und ihren Familien ein differenziertes und aufeinander abgestimmtes Leistungsangebot im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich.

Sozialräume

gesamtstädtisch Bad Godesberg Hardtberg Tannenbusch

Ort der Maßnahme

Stadt außerstädtisch Ausland

Kontakt

Anschrift CJG Hermann-Josef-Haus
Dechant-Heimbach-Str. 8
53177 Bonn-Bad Godesberg
Telefon 02 28 -9 51 34-0
Fax 02 28 -9 51 34-66
Homepage http://www.cjg-hjh.de
E-Mail info@cjg-hjh.de

Aufsuchende systemische Beratung und Therapie

Art des Angebots ambulante Angebote Hilfen für das Familiensystem
Träger/Anbieter CJG Hermann-Josef-Haus
Anschrift CJG Hermann-Josef-Haus
Dechant-Heimbach-Straße 8
53177 Bonn
Ansprechpartner

Bereichsleitung:

Andreas Luther

 

Tel. 0228 / 95134-0

E-Mail: a.luther@cjg-hjh.de 

Kontakt Tel.: 0228 95134-0
Fax.: 0228 95134-51
E-Mail: info@cjg-hjh.de
Homepage: http://www.cjg-hjh.de
Freie Plätze: 0

Sozialräume

gesamtstädtisch
Bad Godesberg
Hardtberg
Tannenbusch

Ort der Maßnahme

Stadt
außerstädtisch

Geschlecht

Koedukative Gruppe

Alter

0-14 Kind
14-18 Jungendlicher
>18 Junger Erwachsener

Lebensbereiche

Wohnen
Arbeiten
Schule
Ausbildung
Freizeit
soziales Gefüge
Sonstiges

Sozialraumkategorien

Leistungsbereich
Klärungsbereich

Maßnahmevorraussetzungen

Leistungs- Qualitäts-entwicklungs-beschreibung liegen dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundessstadt Bonn vor
Ein Leistungsentgelt ist verhandelt
Pädagogische Fachkräfte mit Fachschul-, Fachhochschul- oder Universitäts-Ausbildung, mit Erfahrungen im ambulanten, teilstationären oder stationären Bereich der Erziehungshilfe und mit Zusatzausbildung in Systemischer Familienberatung bzw. -therapie.
Familiensysteme mit Kindern und Jugendlichen in der Regel bis zur Volljährigkeit.
Der Umfang der Hilfe richtet sich nach den Vereinbarungen im Hilfeplan und somit nach den Bedarfen der Familie.

§§ 27, 41 i. V. m. § 27 II und III, § 16 und § 36 SGB VIII 

Die aufsuchende systemische Beratung und Therapie richtet sich an Familien und einzelne Familienmitglieder, die z. B. aufgrund von starker Belastung oder mangelnder Ressourcen nicht in der Lage sind von sich aus aktiv zu werden und eine Beratungsstelle oder Therapiepraxis aufzusuchen. Sie orientiert sich an der Lebenswelt der Familien und bezieht deren wichtige Bezugspersonen und -systeme mit ein.

Die Familienberatung und -therapie richtet sich nach den im Hilfeplan festgelegten Zielen und dient der Ressourcenaktivierung, Erweiterung der innerfamiliären Kommunikation und der Erarbeitung von Lösungsstrategien.

Sie erfolgt in der Regel in der Lebenswelt der Klienten und in fachlich begründeten Ausnahmefällen auch in den Räumlichkeiten der Einrichtung.  

Menschen/Familien in herausfordernden/krisenhaften Lebenssituationen, wie z. B. Trennung/Scheidung, Schicksalsschläge/Traumata/Krankheit etc., in denen vorhandene Verhaltens- und Kommunikationsmuster nicht mehr ausreichen, um Veränderung zu schaffen.

Mögliche Ausschlusskriterien wären:

  • die Sicherheit (nach Kriterien der Kindeswohlgefährdung) der Kinder und Jugendlichen kann nicht sichergestellt werden
  • eine Transparenz bezüglich der vereinbarten Ziele aus dem Hilfeplangespräch (HPG) kann nicht hergestellt werden (z. B. Tabuisierung, verdeckte Aufträge)
  • ein massives anhaltendes grenzüberschreitendes Verhalten gegenüber Mitarbeitenden
  • eine grundsätzliche Verweigerung der Mitarbeit durch das Familiensystem, vor allem durch die Erwachsenen
  • ein massiver Suchtmittelkonsum bzw. unbehandelte Drogenabhängigkeit
  • eine akute unbehandelte psychische bzw. psychiatrische Störung/Erkrankung
  • eine starke geistige Behinderung 

Der Erhalt, die Stabilisierung bzw. Wiederherstellung von tragfähigen Familiensystemen (unter Einbeziehung aller Familienmitglieder) mit dem Ziel eine positive Entwicklung und Förderung der Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen/gewährleisten.

 

Hierbei kommt folgenden Punkten eine besondere Bedeutung zu:

  • der Klärung von Rollen und Aufgaben aller Familienmitglieder sowie das Setzen von angemessenen Grenzen
  • der Förderung der Selbstregulierung des Familiensystems 
  • der Förderung der Handlungsfähigkeit bzw. Handlungskompetenzen
  • der Verbesserung von Kommunikation und Interaktion im Familiensystem
  • einer konstruktiven Bearbeitung von Konflikten und Krisen
  • einer Ressourcenaktivierung und Kompetenzerweiterung 
  • der Förderung der Selbsthilfepotentiale 

Anwendung finden Methoden und Techniken aus der systemischen Beratung und Therapie. Dies sind z. B.:

  • Genogrammarbeit
  • Reflecting-Team
  • Aufstellungen, Skulpturenarbeit
  • Zirkuläres Fragen
  • Refraiming
  • etc. 

Bei der aufsuchenden systemischen Beratung und Therapie handelt es sich um ein zeitlich begrenztes Angebot, welches den jeweiligen individuellen Bedarfen und Zielen der Adressaten angepasst wird. Je nach Anliegen und Familienkonstellation wird der Prozess in Co-Arbeit, das heißt durch zwei Fachkräfte begleitet. Die Inhalte der Arbeit unterliegen der Schweigepflicht und werden nicht an Dritte weitergeleitet.
Das Angebot kann auch parallel zu einer laufenden sozialpädagogischen Hilfe eingesetzt werden, um einzelne Anliegen der Familie passgenau und/oder vertiefend zu bearbeiten.
  • Qualitätssicherung durch ein QM-System, zertifiziert nach DIN EN ISO 9001
  • Sicherstellung von Teamentwicklung und Mitarbeiterqualifikation
  • Interne und externe Fortbildungen
  • Regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung der bestehenden Konzepte
  • Interne und externe Audits
  • Selbst-Evaluationen
  • Qualitätsdialog gem. § 78 SGB VIII und folgende

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