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Ambulante Suchthilfe Caritas/Diakonie

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  Familienhilfe

AMBULANTE SUCHTHILFE

 

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Fachstelle für Suchtprävention -

Kinder-, Jugend-, Elternberatung

 

Caritas / Diakonie

 

Die Fachstelle ist eine spezialisierte Einrichtung für die Prävention, Beratung, Behandlung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen bis zum 21. Lebensjahr und deren Angehörige. Die Mitarbeitenden bieten Hilfe und Unterstützung bei allen Formen des Suchtmittelkonsums und süchtigen Verhaltens an.

 

Das Team der Fachstelle lädt Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern/ Bezugspersonen ein, sich zu informieren und Unterstützung für ihre Lebenssituation in Anspruch zu nehmen. Auch Fachkräfte oder Institutionen erhalten eine individuelle Beratung zu Fragen der Suchtprävention und des riskanten Suchtmittelkonsums ihrer Klientel bzw. Schüler/innen. 

 

Darüber hinaus stellt update ein umfangreiches Angebot an Fortbildungen, Informationsveranstaltungen, Projekten und Beratungen zu suchtspezifischen und persönlichkeitsstärkenden Themen bereit.

 

Seit dem 01. 11.2009 ist update ein spezialisierter Anbieter für die Ambulante Flexible Einzelfall- und Familienhilfe für konsumierende Jugendliche bzw. für Familien, in denen eine Suchterkrankung der Eltern oder eines Elternteils vorliegt.

 

Sozialräume

gesamtstädtisch

Ort der Maßnahme

Stadt außerstädtisch Ausland

Kontakt

Anschrift update Fachstelle für Suchtprävention Caritas/Diakonie
Uhlgasse 8
53127 Bonn
Telefon 0228 - 688 588 0
Fax 0228 - 688 588 10
Homepage http://www.suchthilfe-bonn.de
E-Mail update@cd-bonn.de

Betreuungsweisungen

Art des Angebots ambulante Angebote Individuelle Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Träger/Anbieter Ambulante Suchthilfe Caritas/Diakonie
Anschrift update Fachstelle für Suchtprävention Caritas/Diakonie
Uhlgasse 8
53127 Bonn
Ansprechpartner

Stefanie Schlegel 

Einrichtungsleiterin

Kontakt Tel.: 0228 688 588 0
Fax.: 0228 688 588 10
E-Mail: update@cd-bonn.de
Homepage: http://www.suchthilfe-bonn.de
Betreuungsschlüssel: 1 zu 1
Freie Plätze: 2

Sozialräume

gesamtstädtisch

Ort der Maßnahme

Stadt

Alter

14-18 Jungendlicher
>18 Junger Erwachsener

Lebensbereiche

Wohnen
Arbeiten
Schule
Ausbildung
Freizeit
soziales Gefüge
Sonstiges

Sozialraumkategorien

Leistungsbereich
Klärungsbereich
Gefährdungsbereich

Maßnahmevorraussetzungen

Leistungs- Qualitäts-entwicklungs-beschreibung liegen dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundessstadt Bonn vor
Ein Leistungsentgelt ist verhandelt
7

Pädagogische Fachkräfte mit FHS-Abschluss Sozialpädagogik / Sozialarbeit / Psychologie / Heilpädagogik ggf. mit suchtspezifischer bzw. therapeutischer ZusatzausbildungSuchttherapeut*in V.d.R. 

Für Jugendliche und junge Volljährige im Alter zwischen 14 - 20 Jahren.
10 Fachleistungsstunden / Monat und nach Absprachen (Krisensituationen, aktueller Mehrbedarf etc.)
§§ 10 und 38 JGG unter Bezugnahme auf §§ 27,30,41 und 52 SGB VIII

Die Betreuungsweisung Schwerpunkt: Sucht / psychische Störungen - der Fachstelle update ist ein spezialisiertes Hilfeangebot für straffällig gewordene Jugendliche und junge Volljährige bei Problemen mit dem Konsum von Suchtmitteln bzw. einer bestehenden Suchterkrankung und/oder einer weiteren psychischen Störung, auch im Sinne einer Komorbidität bzw. Doppeldiagnose (nähere Beschreibung hierzu bei der Zielgruppen-Beschreibung).

Es orientiert sich an der richterlichen Weisung und an den individuellen Bedürfnissen des Probanden, sowie dem jeweiligen Störungsbild und beinhaltet Betreuung, Begleitung und Beratung.

Die Zahl der jungen Menschen, die neben einem riskanten oder abhängigen Suchtmittelkonsum auch eine psychosomatische/ psychiatrische Erkrankung aufweisen, ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Dazu gehören auch die straffällig gewordenen Jugendlichen / Heranwachsenden mit Persönlichkeitsstörungen und hoher Selbstverletzungstendenz (SVV, z. B. Ritzen) und die jungen Menschen, bei denen zusätzlich ein psychotischer Verlauf diagnostiziert wird.

Gleichwohl es wissenschaftlich noch nicht abschließend erforscht ist, ob Cannabis bzw. andere Drogen allein dazu in der Lage sind, eine Psychose mit Halluzinationen und Verfolgungsgefühl bzw. starken paranoiden Ängsten zu verursachen, oder aber, bei vorhandener Prädisposition, diese lediglich frühzeitiger und schwerwiegender zum Ausbruch bringen, so besteht doch kein Zweifel daran, dass ein gehäufter Konsum psychoaktiver Substanzen die Auftretenswahrscheinlichkeit einer schwer-wiegenden psychiatrischen Erkrankung deutlich erhöht. In psychiatrischen Kliniken sind zunehmend junge Patient/innen anzutreffen, die eine chronisch verlaufende psychotische Symptomatik aufweisen. Typischerweise geben diese Patientinnen und Patienten an, sehr lange bzw. auch noch nach Beginn der Psychose Cannabis oder andere Suchtmittel konsumiert zu haben. In diesem Zusammenhang kann festgestellt werden, dass junge Menschen mit einem psychischen Störungsbild häufig auch im Rahmen eines Selbstheilungsversuches mit einer Selbstmedikation, die eine kurzzeitige Entlastung der psychischen bzw. psychosozialen Situation erzeugen kann, eine Suchtmittelabhängigkeit entwickeln. Psychoaktive Substanzen mit einer eher sedierenden Wirkung (Alkohol, Opiate, Cannabis, Benzodiazepine) werden eingesetzt, um Symptome wie Fremdbeeinflussungs-Erlebnisse, Sinnestäuschungen, unrealistische Überzeugungen, Störungen des Denkablaufs durch eine Vielzahl von Gedanken, die nicht mehr kontrolliert werden können, sowie eine gesteigerte Erregbarkeit und/oder Reizbarkeit nachhaltig zu reduzieren und/oder zu unterdrücken. Symptome wie Konzentrationsprobleme, sozialer Rückzug, Interessenlosigkeit, Schwierigkeiten, sich sprachlich auszudrücken und eine Verarmung des Gefühllebens werden entsprechend durch stimulierende Substanzen (Kokain, Amphetamine, Ecstasy usw.) kompensiert.

Dabei gilt es auch zu beachten, dass der Konsum von Drogen in den entsprechenden Peergruppen und sozialen Milieus deutlich mehr Akzeptanz erfährt, als beispielsweise die Einnahme fachärztlich verordneter Psychopharmaka oder das Aufsuchen eines psychotherapeutischen Behandlungsrahmens.

Zielgruppe der Betreuungsweisung Schwerpunkt: Sucht und / oder psychische Störung Hochrisiko-Jugendliche und Heranwachsende, die strafrechtlich in Erscheinung getreten sind und besonders gefährdet sind, eine Suchtmittelabhängigkeit zu entwickeln oder bei denen sich diese bereits manifestiert hat. Die psychosoziale Entwicklungsprognose dieser jungen Menschen ist aufgrund bestehender psychischer Probleme oder Verhaltensstörungen besonders ungünstig. Das Abgleiten in die Drogenszene oder in das Drehtürpatienten-Dasein in psychiatrischen Kliniken, einhergehend mit sozialem Ausschluss, weiterer Delinquenz, schulischem oder beruflichem Scheitern, Perspektivlosigkeit und weiteren kritischen Lebensereignissen, soll verhindert werden.

Das Hilfeangebot richtet sich an straffällig gewordenen junge Menschen in unterschiedlichen Wohn- und Lebenssituationen, z. B. wohnhaft im Elternhaus oder selbstständig lebend, in Schul-/ Berufsausbildung oder ohne Beschäftigung, mit weiteren delinquenten Verhaltensweisen oder mit einem vordergründig unauffälligen, sozial angepassten oder zurückgezogenen Verhalten.

Straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende nehmen auf Grund der richterlichen Weisung über die Jugendgerichtshilfe Kontakt zu diesem Hilfeangebot auf. Nach Erarbeitung eines Kontraktes, in dem insbesondere der Bezug auf die Auswirkungen des Suchtmittelkonsums / der nicht stoffgebundenen Sucht oder die psychische Störung auf die psychosoziale Situation des Jugendlichen / Heranwachsenden, erfolgt die Fallübernahme durch update im Auftrag der Jugendgerichtshilfe.

Die Zuweisung erfolgt im Rahmen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) durch die Jugendgerichtshilfe.

Das Hilfeangebot findet überwiegend aufsuchend im Lebensumfeld des Jugendlichen / Heranwachsenden und bei Bedarf auch in der Einrichtung statt.

Eine Doppelbetreuung innerhalb des Familiensystems durch update ist zu vermeiden.

Jugendliche und Heranwachsende mit riskantem Konsumverhalten oder bestehender Suchtmittelabhängigkeit/ nicht stoffgebundener Sucht, und/oder einer psychischen Störung auch im Sinne einer Komorbidität bzw. Doppeldiagnose.

Dazu gehören u.a.

- riskanter/abhängiger Alkohol-/Drogenkonsum

- Nicht Stoffgebundene Süchte, z. B. Medien-/Spielsucht

- Eine Sucht mit psychotischem Verlauf

- Schizophrenie, Psychose

- Affektive / depressive Störungen

- Neurotische- und Belastungsstörungen, z.B. posttraumatische Belastungsstörungen, Angststörungen und Zwänge, Phobien

- psychosomatische Störungen (Funktionelle oder dissoziative Störungen)

- Essstörungen

- Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen

- Entwicklungsstörungen

- Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend (ADHS, ADS)

- Bindungsstörungen

Die Eltern und andere Bezugspersonen werden bei Bedarf in den Hilfeprozess mit einbezogen.

Übergeordnetes Ziel ist es, eine psychosoziale und gesundheitliche Stabilität sowohl vor dem Hintergrund eines problematischen Suchtmittelkonsums als auch einer anderen diagnostizierten psychische Störung wieder herzustellen oder zu entwickeln. Der Chronifizierung eines riskanten oder abhängigen Konsumverhaltens soll entgegen gewirkt und ggf. eine damit im Zusammenhang stehende Straffälligkeit verhindert werden. Entwicklungs- und lebensbedrohende Ereignisse im Zusammenhang mit dem Suchtmittelkonsum oder der psychischen Störung wie ein Abgleiten in die Drogenszene, soziale Isolation, delinquentes Verhalten, schulisches oder berufliches Scheitern und fehlende Lebensperspektiven, Obdachlosigkeit, Krankheiten, Selbst- und Fremdverletzungen sollen abgewehrt werden.

Dies erfolgt durch den Aufbau wesentlicher Schutzfaktoren und die Verminderung vorhandener Risikofaktoren bei den gefährdeten Jugendlichen / Heranwachsenden.

Diesbezügliche Teilziele sind:

Erweiterung des Wissens über Suchtmittel, deren Wirkungen und Risiken (Psychoedukation) und Aufklärung über rechtliche Folgen z.B. beim Konsum illegaler Suchtmittel

Sensibilisierung für das eigene Konsumverhalten und Konsummuster

Unterstützung bei der Verminderung und Einstellung des Konsums bzw. des süchtigen Verhaltens

Ggf. Vermittlung in Entzugsbehandlung, Entwöhnung, Substitution oder andere weiterführende Hilfen

Bei Entscheidung für eine suchtmittelabstinente Lebensführung Erarbeitung einer adäquaten Rückfallprophylaxe vor dem Hintergrund des individuellen Risikoprofils

Verständnis und Akzeptanz der psychischen Störung und deren Auswirkung auf alltagspraktische und psychosoziale Anforderungen

Sensibilisierung der Wahrnehmung für die individuellen Frühsymptome der psychischen Erkrankung (Rezidivprophylaxe)

Vermittlung von Wissen über die Wechselwirkungen und Zusammenhänge zwischen der psychischen Störung und dem problematischen Substanzkonsum (Psychoedukation)

Herstellung einer adäquaten psychotherapeutischen, psychiatrischen bzw. medizinischen Versorgung

Bewältigung altersentsprechender Entwicklungsaufgaben

Stärkung eines positiven Selbstwertgefühls und -bewusstseins

Unterstützung bei der Identitätsfindung

Verbesserung der Selbstkontrollfähigkeit

Erhöhung der Frustrationstoleranz

Stärkung der Übernahme von Eigenverantwortung

Förderung der Fähigkeit zur Abgrenzung, Beziehungsklärung und Konfliktbewältigung

Aufbau weiterer Schutzfaktoren durch die Entwicklung einer schulischen/ beruflichen Perspektive und Integration in Bildungs-/ Beschäftigungsmaßnahmen, Anbindung an örtliche Hilfesysteme und Einrichtungen der Jugendarbeit, Integration in ein soziales Netzwerk

kontinuierlich, prozesshaft, am Bedarf des Betreuungsfalls orientiert:

Ausführliche Informationen über die organisatorischen Rahmenbedingungen des Betreuungsverlaufes

Besprechung der festgelegten Auflagen

Besprechung und Verabredung von gemeinsamen Regeln zur Zusammenarbeit

Informationen über die Gestaltung und Inhalte der Zusammenarbeit

Vereinbarung und Festlegung von Zielen

Beteiligung des/der Klienten/in bei der Gestaltung der Betreuungseinheiten

Kontinuierliche Betreuung und Begleitung des Jugendlichen / Heranwachsenden bei der Bewältigung alltagspraktischer und psychosozialer Anforderungen

fortlaufende Überprüfung der Erreichbarkeit der vereinbarten Ziele

Einsatz von psychoedukativen Methoden zur Erreichung folgender Ziele:

- Vermittlung von thematischen, sucht- und störungsspezifischen Informationen

- Klärung der persönlichen Konsumsituation und Erarbeitung des Stellenwertes von Suchtmitteln bzw. nicht stoffgebundenen Süchten in der eigenen Lebenswelt

- Erarbeitung eines angemessenen Verständnisses der psychischen Störung

- Aufbau von Akzeptanz bezüglich der substanzbezogenen Störung und der psychischen Erkrankung

- Reflexion der derzeitigen Lebensumstände im Zusammenhang mit der Suchterkrankung und der psychischen Störung

- Reflexion des dissozialen/straffälligen Verhaltens

Entwicklung von positiven Lebensperspektiven und Unterstützung bei deren Umsetzung (z.B. berufliche Integration, Entschuldung)

Förderung der Motivation zur Bearbeitung der Suchtproblematik

Förderung der Motivation einer straffreien Zukunft

Förderung der Motivation zur Herstellung einer stabilen psychotherapeutischen, psychiatrischen und medizinischen Versorgung bezüglich der diagnostizierten psychischen Störung

Erarbeitung der protektiven Faktoren, die einer Chronifizierung der Suchtproblematik vorbeugen und die negativen Auswirkungen einer psychischen Störung auf die psychosoziale Entwicklung minimieren

Unterstützung bei der Entwicklung von Abstinenz und gesundheitlicher Stabilität

Unterstützung bei der Vermeidung von delinquentem Verhalten

Zuweisung des Jugendlichen und Heranwachsenden durch die Jugendgerichtshilfe:

Aufnahme; Prüfung der Indikation insbesondere in Bezug auf die psychosoziale Belastung durch den Suchtmittelkonsum, das süchtige Verhalten oder die weitere psychische Störung

Situationsanalyse und psychosoziale Diagnostik auch aufsuchend im Lebensumfeld des Jugendlichen / Heranwachsenden

Auftragsklärung im Rahmen des Zielvereinbarungsgesprächs; Vereinbarung eines Kontraktes mit dem Jugendlichen / Heranwachsenden im Rahmen der Weisung

Bereitstellung der vereinbarten Betreuungszeiten aufsuchend im Lebensumfeld des Jugendlichen / Heranwachsenden und in der Einrichtung

Methodisches Vorgehen

Bewältigung individueller und familiärer Krisensituationen vor dem Hintergrund des riskanten oder abhängigen Konsumverhaltens, der Nicht Stoffgebundenen Sucht bzw. der weiteren psychischen Störung des Jugendlichen / Heranwachsenden

Fallbezogene Vernetzungsarbeit mit den Institutionen und Einrichtungen, in denen der Jugendliche / Heranwachsenden eingebunden ist und gefördert wird

Sicherstellung der Erreichbarkeit von Ansprechpartnern während der Bürozeiten

Klienten bezogene und allgemeine Verwaltungsleistungen

Vermittlung in weiterführende Hilfen

Erlebnispädagogisches Angebot

Besondere Leistungen für Klient/innen mit Migrations-hintergrund

Berichtswesen gegenüber der Jugendgerichtshilfe und dem Gericht (Zwischenbericht / Abschlussbericht).

Krisenintervention mit besonders hohem Arbeitsaufwand:

Einbeziehung weiterer verbandsinterner Hilfen in Bezug auf die Suchterkrankung oder eine psychische Störung (z.B. die Flexible Familienhilfe von update)

Besonderer Einsatz (Deeskalation)

Einbeziehung externer Hilfen, z.B. kurzzeitige Unterbringung in eine Entzugsbehandlung oder Vermittlung in ambulante, tagesklinische oder stationäre Rehabilitation Sucht, Psychotherapie und Psychiatrie (bei Minderjährigen in Abstimmung mit den sorgeberechtigten Personen)

Eltern- und Angehörigenarbeit:

Ergänzendes Beratungsangebot

Erarbeitung der Möglichkeit erzieherischer Interventionen bei nicht Volljährigen

Bearbeitung ggf. vorliegender Sucht / psychischer Störungen anderer Familienmitglieder

Vermittlung in interne Gruppenangebote (z.B.: Elternführerschein, Elterngruppe Starke Bande etc.)

Besondere Aktivitäten im Sozialraum und im öffentlichen Freizeitbereich:

Z. B. Besuch von Jugendtheater, Jugendfarm oder Kino, Kennenlernen offener Jugend-angebote, Besuch der Bücherei, Integration in Sportverein oder VHS-Angebote, etc.

Besondere Aktivitäten im erlebnispädagogischen Bereich:

Einzelfallbezogener Einsatz von erlebnispädagogischen Maßnahmen (z.B. Klettern an Natursteinfelsen im Ahrtal, Niedrigseilgarten) zur Vertrauensbildung, individuellen Förderung des Selbstwertgefühl und des konstruktiven Umgangs mit eigenen und fremden Grenzen

Qualitätssicherung durch Konzeptionsentwicklung:

Leitbild des Trägers

Schriftliche Verfassung der Konzeption, des Leistungsangebotes und der Qualitätsstandards

Regelmäßige Fortschreibung der Konzeption

Mitgliedschaft und Mitarbeit im Fachverband

Vernetzung fachlicher Kontakte mit angeschlossenen und vergleichbaren Einrichtungen

Qualitätssicherung durch Teamentwicklung:

Team- und kollegiale Fallberatung (wöchentlich)

Fallreflexion zur Abstimmung und Umsetzung der Hilfe

Externe Supervision

Teamfortbildung und fachspezifische Fortbildung

Qualitätssicherung durch Personalentwicklung:

Arbeitsplatzbeschreibung und Personalführung durch Vorgesetzte

Flexibilität der Einsatzzeiten am Bedarf des Hilfesuchenden orientiert

Fortbildung (intern/extern)

Möglichkeit der Teilnahme an Fachgremien und -austausch

Qualitätssicherung durch Dokumentation von Prozessen und Leistungen:

Dokumentation von Ergebnissen, die sich aus der Hilfe- und Erziehungsplanung ergeben

Evaluation des Hilfeprozesses

Vollständige und übersichtliche Aktenführung

Qualitätsdialog mit dem örtlich zuständigen Jugendamt und/oder Zuweisungsträgern:

Einmal jährlich mit dem örtlichen zuständigen Jugendamt

Träger lädt die Teilnehmer/innen ein

Nach Bedarf mit dem jeweiligen Zuweisungsträger

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