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CJG Hermann-Josef-Haus

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Das CJG Hermann-Josef-Haus ist eine Einrichtung der Kinder -, Jugend -und Familienhilfe in Bonn-Bad Godesberg in der Trägerschaft der Caritas-Jugendhilfe-Gesellschaft mbH, Köln. Die Einrichtung bietet jungen Menschen und ihren Familien ein differenziertes und aufeinander abgestimmtes Leistungsangebot im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich.

Sozialräume

gesamtstädtisch Bad Godesberg Hardtberg Tannenbusch

Ort der Maßnahme

Stadt außerstädtisch Ausland

Kontakt

Anschrift CJG Hermann-Josef-Haus
Dechant-Heimbach-Str. 8
53177 Bonn-Bad Godesberg
Telefon 02 28 -9 51 34-0
Fax 02 28 -9 51 34-66
Homepage http://www.cjg-hjh.de
E-Mail info@cjg-hjh.de

Sozialpädagogisch Ambulantes Clearing

Art des Angebots ambulante Angebote Ambulantes Clearing
Träger/Anbieter CJG Hermann-Josef-Haus
Anschrift CJG Hermann-Josef-Haus
Dechant-Heimbach-Straße 8
53177 Bonn
Ansprechpartner

Bereichsleitung:

Andreas Luther

 

Telefon: 0228 95134-0

E-Mail: a.luther@cjg-hjh.de

Kontakt Tel.: 0228 / 95134-0
Fax.: 0228 / 9513451
E-Mail: info@cjg-hjh.de
Homepage: http://www.cjg-hjh.de
Freie Plätze: 0

Sozialräume

gesamtstädtisch
Bad Godesberg
Hardtberg
Tannenbusch

Ort der Maßnahme

Stadt
außerstädtisch

Geschlecht

Koedukative Gruppe

Alter

14-18 Jungendlicher
>18 Junger Erwachsener

Lebensbereiche

Wohnen
Arbeiten
Schule
Ausbildung
Freizeit
soziales Gefüge
Sonstiges

Sozialraumkategorien

Leistungsbereich
Klärungsbereich
Gefährdungsbereich

Maßnahmevorraussetzungen

Leistungs- Qualitäts-entwicklungs-beschreibung liegen dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundessstadt Bonn vor
Ein Leistungsentgelt ist verhandelt
Pädagogische Fachkräfte mit Fachschul-, Fachhochschul- oder Universitäts-Ausbildung, mit Erfahrungen im ambulanten, teilstationären oder stationären Bereich der Erziehungshilfe und in der Regel mit Zusatzausbildung in Systemischer Familientherapie bzw. -beratung, Marte Meo oder SAFE®.
Familiensysteme mit Kindern und Jugendlichen in der Regel bis zur Volljährigkeit.
Richtet sich nach den Vereinbarungen im Hilfeplan, in der Regel zwischen acht und zehn FLS/Woche befristet auf drei Monate.
§§ 27 (2)

Das Sozialpädagogische Ambulante Clearing wird eingesetzt, um Ressourcen, Belastungen, Kompetenzen und Bedarfe der Hilfeadressaten bezogen auf die im Hilfeplangespräch festgehaltenen Fragestellungen zu klären.

Der Klärungsprozess kann sowohl aufsuchend in der Herkunftsfamilie bzw. dem momentanen Lebensumfeld des Kindes/Jugendlichen stattfinden. Ein  Clearingbericht, in dem der Prozess und die Ergebnisse der Fragestellungen beschrieben werden, bildet die Grundlage für ein Abschlussgespräch mit dem zuständigen FFE/Jugendamt und dem Familiensystem. 

Familiensysteme mit Kindern/Jugendlichen, bei denen ein Hilfebedarf gesehen wird, jedoch seitens der Familie bzw. von Seiten des jungen Menschen und des fallführenden FFE/Jugendamts noch Unklarheiten über Umfang sowie Art und Zielsetzung dieser Hilfe besteht.

Mögliche Ausschlusskriterien sind:

  • die Sicherheit (nach Kriterien der Kindeswohlgefährdung) der Kinder und Jugendlichen kann nicht sichergestellt werden
  • eine Transparenz bezüglich der Fragestellungen aus dem Hilfeplangespräch (HPG) kann nicht hergestellt werden (z. B. Tabuisierung, verdeckte Aufträge)
  • ein massives anhaltendes grenzüberschreitendes Verhalten gegenüber den Mitarbeitenden
  • eine grundsätzliche Verweigerung der Mitarbeit durch das Familiensystem, vor allem durch die Erwachsenen 

Klärung der:

  • differenzierten Fragestellung des Auftraggebers
  • Ressourcen und Handlungskompetenzen des Familiensystems und seiner Mitglieder
  • Erziehungs- und Förderkompetenzen der PSB
  • weiteren Vorgehensweise und möglicher Nachfolgemaßnahmen

  • Intensive Arbeit mit der Herkunftsfamilie
  • Interaktionsbeobachtungen in strukturierten und unstrukturierten Situationen
  • Gespräche mit Bezugspersonen, Netzwerk und Familie
  • Systemtherapeutisch orientierte Methoden und Techniken (aus der Krisenintervention und Ressourcenlösungsorientierung)
Es handelt sich um ein zeitlich begrenztes, aufsuchendes ambulantes Angebot, welches der Klärung von Fragestellungen dient, die im Hilfeplangespräch festgehalten wurden. Zum Abschluss des Prozesses wird für den fallzuständigen FFE/das Jugendamt sowie das familiäre System eine Orientierung in Form eines detaillierten Abschlussberichtes über Verlauf und Ergebnis angefertigt. Hierin können ggf. gemeinsam mit dem Familiensystem entwickelte Perspektiven enthalten sein.
Mit allen relevanten Helfern und Institutionen, die für den Klärungsprozess relevant sind.
  • Qualitätssicherung durch ein QM-System, zertifiziert nach DIN EN ISO 9001
  • Sicherstellung von Teamentwicklung und Mitarbeiterqualifikation
  • Interne und externe Fortbildungen
  • Regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung der bestehenden Konzepte
  • Interne und externe Audits
  • Selbst-Evaluationen
  • Qualitätsdialog gem. § 78 SGB VIII ff.

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