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Fachdienst Ambulante Eltern - und Familienberatung

Die Ambulante Eltern- und Familienberatung ist ein Fachdienst des Amtes für Kinder Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn. Der Fachdienst bietet Hilfen für die ganze Familie an, hat das soziale Umfeld im Blick und konzentriert sich nicht ausschließlich auf einen Symptomträger. Neben der systemischen Familienberatung, dem Elterncoaching und bindungsbasierter Beratung gehört bei Bedarf auch Einzelbetreuung mit erlebnis- und freizeitpädagogischen Elementen zum Repertoire.

 

Unsere Angebote im Einzelnen:

-    Ambulante Eltern – und Familienberatung (einschließlich Bindungsbasierte Beratung, Elterncoaching)
-    Ambulante Eltern- und Familienberatung im Kontext stationärer Erziehungshilfe
-    Elterngruppe
-    Ambulantes sozialpädagogisches Clearing
-    Erziehungsbeistandschaft
-    Hilfe für junge Volljährige
-    Fit4Life: Niederschwelliges Beratungsangebot für junge Volljährige außerhalb von HzE
 

 


Sozialräume

gesamtstädtisch

Ort der Maßnahme

Stadt außerstädtisch Ausland

Kontakt

Anschrift Amt für Kinder Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn / Fachdienst Ambulante Eltern- und Familienberatung
Welschnonnenstr. 1-5
53111 Bonn
Telefon Kathrin Teltscher 778684 / Claudia Kneutgen 778648 / Andrea Naumann 77xxxx / Christian Kersten 778649
Fax
Homepage
E-Mail kathrin.teltscher@bonn.de claudia.kneutgen@bonn.de andrea.naumann@bonn.de christian.kersten@bonn.de

Ambulante Eltern - und Familienberatung im Kontext stationärer Erziehungshilfen

Art des Angebots ambulante Angebote
Träger/Anbieter Fachdienst Ambulante Eltern - und Familienberatung
Beruflicher Werdegang
(Einzelfallhelfer)


Anschrift Kathrin Teltscher, Claudia Kneutgen, Andrea Naumann, Christian Kersten
Welschnonnenstr. 1-5
53111 Bonn
Kontakt Homepage: http://bonn.de; www.erziehungshilfen-bonn.de
Betreuungsschlüssel: 1 zu 1
Freie Plätze: 0

Sozialräume

gesamtstädtisch

Ort der Maßnahme

Stadt

Sozialraumkategorien

Leistungsbereich
Klärungsbereich

Maßnahmevorraussetzungen

Leistungs- Qualitäts-entwicklungs-beschreibung liegen dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundessstadt Bonn vor
Ein Leistungsentgelt ist verhandelt

Bis zu 3 Stunden Direktkontakt für jede betreute Familie je nach Bedarf.

Die Dauer einer Hilfe wird dem Bedarf der Familie angepasst und flexibel gehandhabt.; sie wird aber in der Regel selten kürzer als sechs Monate und meistens nicht länger als 1 1/2 bis 2 Jahre sein.

Sozialgesetzbuch (SGB) 8. Buch (Kinder- und Jugendhilfegesetz)

§ 27.2 Hilfen zur Erziehung

§ 30 Erziehungsbeistand

§ 36 Abs. 1 bis 3 Mitwirkung und Hilfeplan

§ 41 Abs. 1 bis 3 Hilfe für junge Volljährige

Ambulante Eltern- und Familienberatung ist eine Hilfe zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz. Dabei handelt es sich um ein flexibles Beratungs- und Betreuungsangebot für Eltern, Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen. Im Zusammenwirken von Eltern, Kindern oder Jugendlichen und dem zuständigen Mitarbeiter im Fachdienst für Familien- und Erziehungshilfe werden beim Zustandekommen der Hilfe ein Hilfeplan erstellt. Im Hilfeplan werden Ziele, Inhalte und die Dauer sowie einzelne Schritte der Hilfegewährung festgelegt. Es werden keine Entscheidungen ohne die Eltern, Kinder und Jugendlichen getroffen. Die Schwerpunkte der Ambulanten Eltern- und Familienberatung liegen auf

 

Vorbereitung und Begleitung von Rückführungen von Kindern und Jugendlichen       aus stationären Erziehungshilfen in die Familie Begleitender Eltern- und Familienberatung ergänzend zu einer stationären Hilfen Eine Zusammenarbeit mit dem Fachdienst kann erfolgen, wenn im Falle einer notwendigen Heimunterbringung alle Beteiligten den Erhalt des Familienbezugs wünschen und eine Rückkehr des untergebrachten Kindes/Jugendlichen in die Familie anstreben. Eine ausreichende Mitwirkung ist Voraussetzung; so müssen z. B. ausreichend Zeit und persönliche Energie für die Zusammenarbeit und die Bereitschaft, Ziele zu erarbeiten, vorhanden sein. Die Unterbringung eines Kindes/Jugendlichen soll in diesem Zusammenhang von vornherein als eine begrenzte "Auszeit" verstanden werden. Alle Beteiligten, insbesondere die Familie stehen vor der Herausforderung, gemeinsam mit den Beratern die Voraussetzungen für eine Rückkehr in die Familie zu erarbeiten und zu erproben. Damit bleiben nicht nur die Familien sehr deutlich in ihrer Erziehungsverantwortung, sondern auch die Einrichtungen in Bezug auf die Rückführungsperspektive.
Unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes: Kinder (in der Regel ab Grundschulalter) Jugendliche bis ca. 17 Jahre ältere Jugendliche und junge Volljährige bei besonderen Entwicklungsproblemen Familien / Eltern im Rahmen der Eltern - u. Familienberatung Indikationskriterien für Ambulante Eltern - und Familienberatung: Alle Beteiligten wünschen den Erhalt des Familienbezugs und / oder streben eine Rückkehr        des Kindes / Jugendlichen in die Herkunftsfamilie an           Freiwilligkeit, die Erarbeitung eines Auftrages ist möglich Eine ausreichende Mitwirkung ist möglich, z.B. ausreichend Zeit und persönliche Energie für       die Zusammenarbeit sind vorhanden. Weitere Ressourcen, die eine Rückführung begünstigen, sind darstellbar.
akute Kindeswohlgefährdung (Sicherheit und Versorgung von Kindern kann       nicht gewährleistet   werden)   manifeste Suchtproblematik ohne Problem- bzw. Krankheitseinsicht und Motivation zur       Entgiftung und Therapie bzw. Kooperation mit Einrichtungen der Suchthilfe akuter sexueller Mißbrauch stark manifestierte Verhaltensauffälligkeit oder Delinquenz (Maßstäbe: Dauer, Häufigkeit,         Umfassen mehrerer Lebensbereiche, erhebliche Gefährdung anderer) beim Kind bzw.          Jugendlichen    akute psychische Erkrankung mit psychiatrischem Krankheitsbild bei Eltern bzw. Minderj. /           jungen Volljährigen, akute Suizidgefährdung, ohne Behandlungswillen geistige Behinderung
Ziele werden mit jeder Familie bedarfsgerecht erarbeitet, regelmäßig überprüft und bei Bedarf       erneuert. Allgemein wird angestrebt: Sicherung des Verbleibs von Minderjährigen in deren familiärem Bezugssystem Altersgemäße Verselbständigung und Integration im familiären und sozialen Umfeld  Organisation und Stärkung von Selbsthilfepotentialen und Förderung von individuellen        Ressourcen von Minderjährigen und deren Familien bzw. jungen Volljährigen Stärkung der Beziehungsfunktion der Familie (Familienbindung, Familienalltag leben) Unterstützung in der Bewältigung familiärer und persönlicher Krisen Stärkung der Erziehungskompetenz der Familie Unterstützung im sozialverantwortlichen Umgang mit Konflikten und Rechtsnormen Stärkung und Entwicklung von Lernchancen auf psychosozialer, schulischer oder beruflicher        Ebene, Planung und Realisierung schulischer und beruflicher Integration Abbau von Belastungsfaktoren in den Lebensbereichen der Kinder, Jugendlichen, jungen       Volljährigen und deren Herkunftsfamilien Förderung einer aktiven Freizeit- und Sozialkontaktgestaltung der Familie und der        Minderjährigen bzw. jungen Volljährigen

Familienberatung unter Einbeziehung aller relevanten Familienmitglieder, ggf. in wechselnden Konstellationen

Einbeziehung des Helfersystems in der stationären Hilfe

Elterncoaching (familienbezogenes Einzelsetting)

Kooperation mit Einrichtungen der Erziehungshilfe, Schulen, FFE und anderen Fachleuten im Helfersystem

Freizeit- und Erlebnispädagogik

aufsuchende Arbeit vor Ort (in den Familien, in Einrichtungen) und Nutzung eigener Beratungsräumlichkeiten und Sozialraumressourcen

Elterngruppe/Elternseminar

Einzel- und Gruppenarbeit mit Kindern

Durchführung eines ambulanten Clearings ( drei bis sechs Monate)

Koordination und Kooperation mit zusätzlichen Betreuungskräften (z.B. Co - Beratung Fremdsprache)

Erlebnispädagogik

Mitwirkung bei Aufgaben des Fachdienstes für Familien- und Erziehungshilfen (FFE) Nachbetreuung und Ergebniskontrolle

Ambulante Eltern - und Familienberatung ist eine zusätzliche Hilfe begleitend zu einer stationären Erziehungshilfe (Heimunterbringung).

Sie kann schon im Stadium der Einleitung bzw. mit dem Beginn einer Heimunterbringung eingerichtet werden.

Sie kann ebenso im Rahmen der Fortschreibung einer stationären Hilfe als Zusatzhilfe hinzugenommen werden, um die Rückführung des Kindes bzw. des Jugendlichen in seine Herkunftsfamilie vorzubereiten und zu unterstützen.

 

Es entstehen keine Kosten im Rahmen der Hilfe zur Erziehung.

Organisatorische und fachliche Einbindung des Fachdienstes Ambulante Eltern - und Familienberatung in den Fachdienst für Familien- und Erziehungshilfen (FFE)

Einbindung in das Controlling im Rahmen des Hilfeplanverfahrens und der Arbeit der Sozialraumteams

Kollegiale Fallberatung und Co - Beratung;

Teilnahme am "Arbeitskreis Ambulante Hilfen / Erziehungsbeistandschaften in Bonn" :

Fachlicher Austausch, Bedarfsanalysen, Kollegiale Fallberatung, Vernetzung und gemeinsame Projekte und systemische Supervision

Fortbildung gemäß den finanziellen Möglichkeiten des Fachdienstes

Studium von Fachliteratur und - zeitschriften

Bedarfsorienierte Weiterentwicklung des Leistungsangebotes und spezieller Methodik Standardisierte Strukturen zur Prozessanalyse, Beratungsplanung, Dokumentation,  Standardisierte Berichterstattung im Rahmen der Sozialraumarbeit

Sicherung der Nachhaltigkeit und Berichterstattung im Rahmen von Nachbetreuung

Teilnahme am "Qualitätsdialog"

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