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Heimstatt e.V.


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Die Heimstatt e. V. ist ein freier, gemeinnütziger, katholischer Träger der Jugendhilfe.

 

Der Verein fördert junge Menschen unabhängig ihrer Herkunft und ihrer politischen und religiösen Überzeugung. Seit der Gründung im Jahr 1946 entwickelte sich die Heimstatt ständig weiter und ist heute ein Verein mit einem vielfältigen Angebot in den Bereichen der Erziehungshilfe, des Jugendwohnens, der Jugendsozialarbeit und der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.

 

Zur Heimstatt e. V. gehören fünf Einrichtungen: die Jugendwohnheime St. Hermann-Josef und St. Sebastian, die Jugendzentren St. Cassius und St. Martin und der Jugendmigrationsdienst Bonn als Integrationsfachstelle für junge Menschen.

 

Die Jugendhilfe St. Hermann-Josef (41 Plätze) liegt im Bonner Norden, zentrumsnah mit einer guten Verkehrsanbindung. Ein großer Garten bietet zahlreiche Sport- und Freizeitmöglichkeiten.

 

Mit unseren differenzierten Betreuungsangeboten bieten wir Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien individuell vereinbarte Hilfen an. Krisenintervention, persönliche Stabilisierung, Entwicklung realistischer Lebensperspektiven, Förderung sozialer Kompetenzen, Aufbau tragfähiger Beziehungen innerhalb der Herkunftsfamilien und Förderung in den Bereichen Schule und Beruf sind einige Schwerpunkte unserer Arbeit.

 

Jugendhilfe St. Hermann-Josef

Kölnstr. 315

53117 Bonn

 

Tel.: 0228 / 96771-10

Fax: 0228 / 96771-29

 

Einrichtungsleitung:

Karin Stüber

Stellvertretende Einrichtungsleitung:

Kirsten Gerads


Die Jugendhilfe St. Sebastian liegt am Ortsrand der Stadt Königswinter im Stadtteil Oberdollendorf, am Rande des Naturschutzgebietes "Siebengebirge".

Die Verkehrsanbindungen nach Bonn sind gut ausgebaut. 

Alle weiterführenden Schulformen sind von der Einrichtung aus gut zu erreichen.

Unsere Betreuungsangebote sind geprägt von fachlicher Nähe zu den Jugendlichen. Einfühlendes Verständnis und Klarheit haben dabei den gleichen Stellenwert.

Das Lernen im Miteinander ist für unsere pädagogische Ausrichtung von zentraler Bedeutung.

 

Jugendhilfe St. Sebastian

Heisterbacher Str. 179-185

53639 Königswinter-Oberdollendorf

 

Tel.: 02223 / 900-80

Fax: 02223 / 900-810

 

Einrichtungsleitung:

Dietmar Willmann

Stellvertretende Einrichtungsleitung:

Gloria Fuchs

 

 


 

 

 

Sozialräume

Hardtberg

Ort der Maßnahme

Stadt außerstädtisch Ausland

Kontakt

Anschrift Heimstatt e.V.
Kölnstraße 6
53111 Bonn
Telefon 0228 / 909011-80
Fax 0228 / 69 71-30
Homepage http://www.heimstatt-bonn.de
E-Mail info@heimstatt-bonn.de

Jugendhilfe St. Sebastian - Begleiteter Umgang

Art des Angebots ambulante Angebote
Träger/Anbieter Heimstatt e.V.
Anschrift Jugendhilfe St. Sebastian
Heisterbacherstr. 179 - 185
53639 Königswinter
Ansprechpartner

Charlotte Karow und Miriam Mergelsberg

Dietmar Willmann (Einrichtungsleitung)

Kontakt Tel.: 02223 / 900 - 80
Fax.: 02223 / 900810
E-Mail: flex@heimstatt-bonn.de
Homepage: http://www.heimstatt-bonn.de
Freie Plätze: 0

Sozialräume

Hardtberg

Ort der Maßnahme

Stadt
außerstädtisch

Geschlecht

Jungengruppe
Mädchengruppe

Alter

0-14 Kind
14-18 Jungendlicher

Lebensbereiche

Wohnen
soziales Gefüge
Sonstiges

Sozialraumkategorien

Leistungsbereich
Klärungsbereich
Gefährdungsbereich
  • §§ 18, 27 SGBVIII
  • §§ 1684,1685 BGB
  • §§ 8a, 72a SGB VIII
  • § 72 SGB VIII mit dem für uns zuständigem Jugendamt wurde eine Vereinbarung zu §§ 8a und § 72a SGB VIII getroffen

Das Angebot dient der Herstellung von Umgangskontakten auf der Grundlage gerichtlicher oder vereinbarter Umgangsregelungen.

Im Zentrum dieses Hilfsangebotes steht die Anbahnung und Durchführung eines angemessenen, zeitlich und räumlich definierten Kontaktes zwischen Eltern und anderen Umgangsberechtigten und ihren Kindern unter kindgerechten und spannungsarmen Bedingungen.

  • Eltern/Umgangsberechtigte, die sich außergerichtlich darauf geeinigt haben, dass der Kontakt eines Elternteils zum Kind vorübergehend durch eine dritte Person begleitet werden soll oder wenn der Kontakt zwischen einem Elternteil und seinem Kind für eine längere Zeit unterbrochen war und nun neu angebahnt werden soll.
  • Eltern/Umgangsberechtigte, die sich mit Unterstützung des Familienrichters auf eine Begleitung des Umgangs zwischen dem Elternteil und dem Kind geeinigt haben.
  • Eltern/Umgangsberechtigte deren Kontakt zum Kind aufgrund eines familiengerichtlichen Beschlusses angeordnet wird (§ 1684 Abs. 4 Sätze 3 und 4 BGB).

Siehe Downloadangebot Leistungsbeschreibung

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