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Lebenshilfe Bonn gGmbH

Ambulante Dienste der Lebenshilfe Bonn

Die Ambulanten Dienste der Lebenshilfe Bonn sind Ansprechpartner für alle Familien, die ein Kind mit einer geistigen, körperlichen oder seelischen Beeinträchtigung haben oder von einer solchen bedroht sind sowie für Eltern mit einer eigenen Behinderung oder Beeinträchtigung.

 

Die Ambulanten Dienste der Lebenshilfe Bonn bieten Unterstützung in Form von

 

  • Beratung
  • Maßnahmen zur Hilfe zur Erziehung
  • Maßnahmen der Eingliederungshilfe
  • Sozialräume

    gesamtstädtisch

    Ort der Maßnahme

    Stadt außerstädtisch Ausland

    Kontakt

    Anschrift Ambulante Dienste der Lebenshilfe Bonn
    Kessenicher Str. 216
    53129 Bonn
    Telefon 0228 / 5558480 (Zentrale) und 0228 / 55584-8036 (Verbundleitung)
    Fax
    Homepage http://www.lebenshilfe-bonn.de
    E-Mail ad@lebenshilfe-bonn.de

    Heilpädagogische Erziehungsbeistandschaft (HEB)

    Art des Angebots ambulante Angebote Individuelle Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
    Träger/Anbieter Lebenshilfe Bonn gGmbH
    Anschrift Ambulante Dienste der Lebenshilfe Bonn gGmbH
    Kessenicher Str. 216
    53129 Bonn
    Ansprechpartner

    Sabrina Kesper

    Kontakt Tel.: 0151-54102209 (Verbundleitung Fr. Kesper)
    E-Mail: ad@lebenshilfe-bonn.de
    Homepage: http://www.lebenshilfe-bonn.de
    Freie Plätze: 0

    Sozialräume

    gesamtstädtisch

    Ort der Maßnahme

    Stadt
    außerstädtisch

    Alter

    0-14 Kind
    14-18 Jungendlicher
    >18 Junger Erwachsener

    Sozialraumkategorien

    Leistungsbereich
    Klärungsbereich
    Gefährdungsbereich

    Maßnahmevorraussetzungen

    Leistungs- Qualitäts-entwicklungs-beschreibung liegen dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundessstadt Bonn vor
    Ein Leistungsentgelt ist verhandelt
    Pädagogische Fachkräfte: Heilpädagogen, Sozialpädagogen, Sozialarbeiter, Diplompädagogen

    • Kinder oder Jugendliche mit einer seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderung, einer Entwicklungsverzögerung und /oder Verhaltensauffälligkeit 
    • Geschwisterkinder von Kindern mit Behinderung, die aufgrund der hohen häuslichen Belastungssituation mit ihren individuellen Bedürfnissen nicht gesehen und vernachlässigt werden
    • Kinder und Jugendliche von Eltern mit Behinderung, die in ihren Erziehungsfähigkeiten eingeschränkt sind
    Angeboten werden Einzelfallhilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige nach SGB VIII §30, §35a und §41.

    • Verselbständigung und Unterstützung der Kinder und Jugendlichen
    • Stabilisierung der gesamten Familie
    • Alltagsstrukturierung
    • Hilfe zur Selbsthilfe
    • Netzwerkaufbau
    • Orientiert am individuellen Hilfebedarf

     

     

    • systemisch orientierte Zusammenarbeit mit dem Kind/dem Jugendlichen
    • Beratung
    • Krisenintervention

    • Heilpädagogische Familienhilfe (HPFH)
    • Fachliche oder reguläre Schul- und Kindergartenassistenz
    • Frühförderung

    Kombination aus Sozialpädagogik und Heilpädagogik

    Sie können gerne eine Anfrage über dieses Mailformular stellen.

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