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Fachdienst Ambulante Eltern - und Familienberatung

Die Ambulante Eltern- und Familienberatung ist ein Fachdienst des Amtes für Kinder Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn. Der Fachdienst bietet Hilfen für die ganze Familie an, hat das soziale Umfeld im Blick und konzentriert sich nicht ausschließlich auf einen Symptomträger. Neben der systemischen Familienberatung, dem Elterncoaching und bindungsbasierter Beratung gehört bei Bedarf auch Einzelbetreuung mit erlebnis- und freizeitpädagogischen Elementen zum Repertoire.

 

Unsere Angebote im Einzelnen:

-    Ambulante Eltern – und Familienberatung (einschließlich Bindungsbasierte Beratung, Elterncoaching)
-    Ambulante Eltern- und Familienberatung im Kontext stationärer Erziehungshilfe
-    Elterngruppe
-    Ambulantes sozialpädagogisches Clearing
-    Erziehungsbeistandschaft
-    Hilfe für junge Volljährige
-    Fit4Life: Niederschwelliges Beratungsangebot für junge Volljährige außerhalb von HzE
 

 


Sozialräume

gesamtstädtisch

Ort der Maßnahme

Stadt außerstädtisch Ausland

Kontakt

Anschrift Amt für Kinder Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn / Fachdienst Ambulante Eltern- und Familienberatung
Welschnonnenstr. 1-5
53111 Bonn
Telefon Kathrin Teltscher 778684 / Claudia Kneutgen 778648 / Andrea Naumann 77xxxx / Christian Kersten 778649
Fax
Homepage
E-Mail kathrin.teltscher@bonn.de claudia.kneutgen@bonn.de andrea.naumann@bonn.de christian.kersten@bonn.de

Erziehungsbeistandschaften

Art des Angebots ambulante Angebote
Träger/Anbieter Fachdienst Ambulante Eltern - und Familienberatung
Anschrift Kathrin Teltscher, Claudia Kneutgen, Andrea Naumann, Christian Kersten
Welschnonnenstr. 1-5
53111 Bonn
Ansprechpartner Rolf Assenmacher Claudia Kneutgen
Freie Plätze: 0

Sozialräume

gesamtstädtisch

Ort der Maßnahme

Stadt

Alter

0-14 Kind
14-18 Jungendlicher
>18 Junger Erwachsener

Sozialraumkategorien

Leistungsbereich

Maßnahmevorraussetzungen

Leistungs- Qualitäts-entwicklungs-beschreibung liegen dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundessstadt Bonn vor
Ein Leistungsentgelt ist verhandelt
In der Regel ab Grundschulalter
Durchschnittlich 3 Stunden Direktkontakt für jede betreute Familie. Dieser Standard wird dem jeweiligen aktuellen Bedarf angepaßt und flexibel gehandhabt. Die Dauer einer Hilfe wird dem Bedarf der Familie angepaßt; sie wird aber in der Regel selten kürzer als sechs Monate und meistens nicht länger als 1  1/2 bis 2 Jahre sein.
Sozialgesetzbuch (SGB) 8. Buch (Kinder- und Jugendhilfegesetz) § 27 Abs. 1 bis 3 Hilfe zur Erziehung § 30 Erziehungsbeistand § 36 Abs. 1 bis 3 Mitwirkung und Hilfeplan § 41 Abs. 1 bis 3 Hilfe für junge Volljährige
Erziehungsbeistandschaft ist eine Hilfe zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz. Dabei handelt es sich um ein flexibles Beratungs- und Betreuungsangebot für Eltern, Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen. Im Zusammenwirken von Eltern, Kindern oder Jugendlichen und dem zuständigen Mitarbeiter im Fachdienst für Familien- und Erziehungshilfe werden beim Zustandekommen der Hilfe deren Ziele, Inhalte und die Dauer sowie einzelne Schritte der Hilfegewährung festgelegt (Hilfeplan) . Es werden keine Entscheidungen ohne die Eltern, Kinder und Jugendlichen getroffen. Im Rahmen einer Erziehungsbeistandschaft kann der Erziehungsbeistand für die Eltern Berater und Unterstützer in allen relevanten Erziehungs- und Familienfragen sein. Dabei geht es darum, Eltern so zu stärken, dass sie ihre Elternrolle wieder selbstständig wahrnehmen und das Zusammenleben mit ihrem Kind ohne weitergehende Hilfen (auch: Vermeidung einer Heimunterbringung) gestalten können. Für Kinder und Jugendliche kann der Erziehungsbeistand je nach Alter und Bedarf einige Zeit eine zusätzliche Bezugsperson zu den übrigen Familienmitgliedern werden, mit dem man reden, spielen oder in der Freizeit etwas unternehmen kann. Er kann manchmal selbst bei schulischen Problemen helfen oder Einzelförderung vermitteln. Ebenso kann er sich mit dem Kind oder Jugendlichen um Freizeit- und Kontaktmöglichkeiten kümmern, eine Ferienreise vermitteln oder bei Ärger mit Erwachsenen unterstützen und vermitteln. Die Hilfe ist für die Familie kostenlos. Der Antrag auf Hilfe zur Erziehung wird bei dem für den jeweiligen Stadtbezirk zuständigen Fachdienst für Familien - und Erziehungshilfen (FFE) gestellt
Unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes: Kinder (in der Regel ab Grundschulalter) Jugendliche bis ca. 17 Jahre ältere Jugendliche und junge Volljährige bei besonderen Entwicklungsproblemen Familien / Eltern im Rahmen der Eltern - u. Familienberatung Indikationskriterien Erziehungsbeistandschaft: Erziehungsbeistandschaft ist geeignet, soweit familiäre und erzieherische Konflikte und Probleme im Sozialisationsprozeß eine ambulante Erziehungshilfe erfordern und zulassen, z.B. bei: Integrationsproblemen nach (teil)stationären Erziehungshilfen (Rückführungen in die Herkunftsfamilie oder in ein anderes familiäres Umfeld) Erziehungsproblemen, familiären Konflikten bzw. Konflikten im familiären und sozialen Umfeld Schulproblemen Schwierigkeiten in der Gestaltung von Freizeit - und Sozialkontakten familiären Belastungen z.B. durch Krankheit, Suchterkrankung, Behinderung Folgende Problembereiche werden nicht ausgeklammert, stehen aber nicht im Vordergrund: die Frage der Versorgung im hauswirtschaftlichen und allgemeinfamiliären Bereich die Gestaltung der familiären und persönlichen Wohnsituation finanzielle Fragen und die Sicherstellung sozialrechtlicher Ansprüche Dabei sollten folgende Voraussetzungen bei der Familie vorhanden sein: Freiwilligkeit der Zusammenarbeit (z.B. Formulierung eines Hilfebedarfs und Ansätze zum Aufbau einer ambulanten Betreuungsbeziehung zum Kind / Jugendlichen) ausreichende Mitwirkungsbereitschaft (z.B. Terminwahrnehmung, Unterstützung der Arbeit des Erziehungsbeistandes mit den Minderjährigen) ausreichende Familienbindung (z.B. Beteiligte wollen weiterhin zusammenleben, Familienalltag muß nicht von Grund auf neu strukturiert bzw. aufgebaut werden) spezifische Problemlagen erfordern spezifische und / oder zusätzliche Hilfen: - manifeste Suchtproblematik beim Minderjährigen / jungen Vollj. - manifeste Suchtproblematik der Eltern
akute Kindeswohlgefährdung (Sicherheit und Versorgung von Kindern kann nicht gewährleistet werden) manifeste Suchtproblematik ohne Problem- bzw. Krankheitseinsicht und Motivation zur Entgiftung und Therapie, akuter sexueller Mißbrauch stark manifestierte Verhaltensauffälligkeit oder Delinquenz (Maßstäbe: Dauer, Häufigkeit, Umfassen mehrerer Lebensbereiche, erhebliche Gefährdung anderer) beim Kind bzw. Jugendlichen in Familien mit chronischen Strukturkrisen über mehrere Generationen sind die familieneigenen Ressourcen in der Regel nicht ausreichend, um im Rahmen einer Erziehungsbeistandschaft grundlegende Veränderungen im Familiensystem erwarten zu lassen. psychische Erkrankung mit psychiatrischem Krankheitsbild bei Eltern bzw. Minderj. / jungen Volljährigen, akute Suizidgefährdung geistige Behinderung
Sicherung des Verbleibs von Minderjährigen in deren familiärem Bezugssystem Verbesserung der Prognose bei Rückführungen aus teil- oder stationärer Erziehungshilfe, ggf. Verkürzung solcher Hilfen Altersgemäße Verselbständigung und Integration im familiären und sozialen Umfeld Organisation und Stärkung von Selbsthilfepotentialen und Förderung von individuellen Ressourcen von Minderjährigen und deren Familien bzw. jungen Volljährigen Stärkung der Beziehungsfunktion der Familie (Familienbindung, Familienalltag leben) Unterstützung in der Bewältigung familiärer und persönlicher Krisen Stärkung der Erziehungskompetenz der Familie Unterstützung im sozialverantwortlichen Umgang mit Konflikten und Rechtsnormen Stärkung und Entwicklung von Lernchancen auf psychosozialer, schulischer oder beruflicher Ebene, Planung und Realisierung schulischer und beruflicher Integration Abbau von Belastungsfaktoren in den Lebensbereichen der Kinder, Jugendlichen, jungen Volljährigen und deren Herkunftsfamilien Förderung einer aktiven Freizeit- und Sozialkontaktgestaltung der Familie und der Minderjährigen bzw. jungen Volljährigen
Familienberatung ( nach Bedarf in Form von Familien - Einzel - oder Elternpaargesprächen) Beziehungsarbeit mit den Minderjährigen und jungen Volljährigen, ggf. Verselbständigungsarbeit Spiel - und Freizeitpädagogik, Einsatz kreativer Medien, Biograpiearbeit in Einzel - und Kleingruppenkontakten, Nutzung der in Bonn und Region zur Verfügung stehenden Freizeit- und Kultureinrichtungen Erlebnispädagogische Freizeiten ( in Kooperation mit anderen Anbietern) Begleitung und Unterstützung bei Kontakten mit Ämtern und in der Zusammenarbeit mit Schulen und anderen Einrichtungen, , Einbeziehung des Lebensumfeldes Kooperation und Vernetzung mit anderen Helfersystemen Beratung, Gespräche und Kontakte können bei der Familie zu Hause, in Räumen der Erziehungsbeistände oder an anderen Orten ( z. B. Schule, Arzt, Amt, Freizeiteinrichtung ) stattfinden
Durchführung eines ambulanten Clearings ( drei bis sechs Monate) Koordination und Kooperation mit zusätzlichen Betreuungskräften (z.B. Co - Beratung Fremdsprache)
organisatorische und fachliche Einbindung des Fachdienstes Ambulante Eltern - und Familienberatung in den Fachdienst für Familien- und Erziehungshilfen (FFE) kollegiale Fallberatung und Co - Beratung " Teilnahme am "Arbeitskreis Ambulante Hilfen / Erziehungsbeistandschaften in Bonn" : Fachlicher Austausch, Bedarfsanalysen, Kollegiale Fallberatung, Vernetzung und gemeinsame Projekte und systemische Supervision Teilnahme an der Jahrestagung der Erziehungsbeistände (Landesjugendamt Rheinland) Fortbildung gemäß den finanziellen Möglichkeiten des Fachdienstes Studium von Fachliteratur und - zeitschriften Einbindung in das Controlling im Rahmen des Hilfeplanverfahrens bedarfsorienierte Weiterentwicklung des Leistungsangebotes und spezieller Methodik standardisierte Strukturen zur Prozessanalyse, Beratungsplanung, Dokumentation, Berichterstattung " Ergebniskontrolle" im Rahmen von vereinbarter Nachbetreuung (z.B. nach 6 Wochen, drei und sechs Monaten einschl. Abschlußbericht) Teilnahme an der Qualifizierung zur Ressourcen - und Sozialraumorientierung

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