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CJG Hermann-Josef-Haus

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Das CJG Hermann-Josef-Haus ist eine Einrichtung der Kinder -, Jugend -und Familienhilfe in Bonn-Bad Godesberg in der Trägerschaft der Caritas-Jugendhilfe-Gesellschaft mbH, Köln. Die Einrichtung bietet jungen Menschen und ihren Familien ein differenziertes und aufeinander abgestimmtes Leistungsangebot im stationären, teilstationären und ambulanten Bereich.

Sozialräume

gesamtstädtisch

Ort der Maßnahme

Stadt außerstädtisch Ausland

Kontakt

Anschrift CJG Hermann-Josef-Haus
Dechant-Heimbach-Str. 8
53177 Bonn-Bad Godesberg
Telefon 02 28 -9 51 34-0
Fax 02 28 -9 51 34-66
Homepage http://www.cjg-hjh.de
E-Mail info@cjg-hjh.de

Inobhutnahme- und Perspektivklärungsgruppe JuMP, für Kinder im Alter zwischen 5 und 12 Jahre

Art des Angebots stationäre Angebote Inobhutnahme(STA)
Träger/Anbieter CJG Hermann-Josef-Haus
Anschrift CJG Hermann-Josef-Haus
Dechant-Heimbach-Str. 8
53177 Bonn-Bad Godesberg
Ansprechpartner

Bereichsleitung:

Thorsten Menzner

 

Tel. 0228 95134-0

E-Mail: t.menzner@cjg-hjh.de
Kontakt Tel.: 0228 / 951340
Fax.: 0228 / 9513451
E-Mail: info@cjg-hjh.de
Homepage: http://www.cjg-hjh.de
Betreuungsschlüssel: 1 zu 1,46
Freie Plätze: 0

Sozialräume

gesamtstädtisch

Ort der Maßnahme

Stadt

Geschlecht

Koedukative Gruppe

Alter

0-14 Kind

Lebensbereiche

Wohnen
Schule
Freizeit
soziales Gefüge
Sonstiges

Maßnahmevorraussetzungen

Leistungs- Qualitäts-entwicklungs-beschreibung liegen dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundessstadt Bonn vor
Ein Leistungsentgelt ist verhandelt
8 Plätze
5 bis 12 Jahre

 § 27 SGB VIII i.V.m. §§ 34, 36 SGB VIII

§ 42 SGB VIII

In der Jungen und Mädchen Perspektivklärungsgruppe (JuMP) können bis zu 9 Kinder im Alter von 5 bis 12 Jahren aufgenommen werden, um stark belastete familiäre Situationen zu klären, eine Kindeswohlgefährdung zu vermeiden und/oder neue Perspektiven zu entwickeln.

 

In diesem Angebot stehen die Beruhigung und Klärung der aktuellen Situation sowie des zukünftigen Lebensmittelpunktes im Vordergrund. Hierzu ist zum einen notwendig, die Kinder zu stabilisieren und zum anderen die Bereitschaft zur Kooperation beim Herkunftssystem zu wecken, um eine tragfähige und stabile Perspektiventwicklung im Sinne einer Rückführung oder Weitervermittlung zu ermöglichen.

 

Die Eltern/das Herkunftssystem erhalten durch die Entlastung die Möglichkeit, Kraft zu sammeln und aktuell anstehende Veränderungen voranzubringen bzw. Auflagen des Jugendamtes/des Familiengerichtes zu erfüllen. Das weitere Vorgehen des Jugendamtes und die möglichen Perspektiven sind abhängig vom Verlauf dieses Prozesses und der Bedarfsanalyse des Kindes. Hierzu werden unter anderem täglich individuelle Beobachtungsbögen geführt und die Familienarbeit auf die spezielle Situation des Herkunftssystems abgestimmt. Daher arbeiten die PädagogInnen sehr prozessorientiert und in engem, transparentem Austausch mit dem Jugendamt. Die Perspektivklärung sowie deren Umsetzung dauern in der Regel zwischen 3 und 12 Monaten. Am Ende der Betreuungsphase stehen eine geklärte Situation und die Umsetzung der erarbeiteten Möglichkeiten.

Die sozial-emotionale Betreuung und Versorgung der Kinder wird von den pädagogischen Fachkräften übernommen. Hierbei steht aufgrund der eher kurzen Verweildauer nicht der Aufbau einer engen Beziehung im Vordergrund, sondern das Halten von Struktur bei äußerem Chaos mit Wärme, Akzeptanz, Sicherheit und dem Schaffen von Vertrauen.

 

Den Kindern wird ein strukturiertes, verlässliches, sicheres Umfeld geboten, in dem sie aufgefangen und in der Auseinandersetzung mit dem Erlebten begleitet werden. Zusätzlich können Entwicklungsstörungen und/oder -defizite bearbeitet und neue Verhaltensweisen gelernt werden. Förderbedarfe werden ermittelt und vorhandene Ressourcen gestärkt.

 

Die beiden Regelgruppenplätze stehen ausschließlich und nur nach Absprache Geschwisterkindern zur Verfügung.

 

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