Informationen:
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Hilfe zur Erziehung
Diese Hilfen können Eltern oder anderen Personensorgeberechtigten (jungen Volljährigen für sich selbst) für ihr Kind/Jugendlichen auf der Grundlage des Sozialgesetzbuch 8. Buch (SGB VIII) gewährt werden. Voraussetzung dafür ist die Beantragung bei der/dem für die Wohnanschrift zuständige/n Mitarbeiter/in der FFE-Bezirksstellen. Einen Anspruch auf eine solche Hilfe haben Eltern oder andere Personensorgeberechtigte immer dann, wenn eine dem Wohle des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht (mehr) gewährleistet und deshalb die Gewährung von Hilfe zur Erziehung geeignet und notwendig ist.
Deshalb wird es nach der Beantragung in Gesprächen zunächst um Abklärung der gegenwärtigen Situation mit den Eltern sowie dem Kind/Jugendlichen gehen. Bei Bedarf und nach vorheriger Einwilligung der Eltern können auch die Schule und/oder weitere Bezugspersonen des Kindes/Jugendlichen miteinbezogen werden. Vorrangiges Ziel der Hilfe ist es, eine Unterbringung außerhalb der Familie zu vermeiden und Unterstützung zu geben, damit die Eltern baldmöglichst wieder allein verantwortlich für ihr Kind oder den Jugendlichen sorgen können.
Bis zur Entscheidung, welche Hilfeform geeignet ist, sind viele Fragen mit allen Beteiligten zu klären. Dabei wird durch die Mitarbeiter/in der FFE-Bezirksstellen umfassend über die möglichen Leistungen und denkbaren Auswirkungen der Hilfen informiert werden. Die Wünsche der Eltern sollen bei der Auswahl und Gestaltung der Hilfe soweit wie möglich berücksichtigt werden. In diesen Klärungsprozess wird auch das Kind oder der Jugendliche seinem Alter und Entwicklungsstand entsprechend einbezogen.
Möglich sind ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen zur Erziehung. Dabei sollen jedoch ambulante Hilfen in der Familie Vorrang vor teilstationären oder stationären Angeboten haben. Zu den ambulanten Hilfen gehören z.B. die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH), der Erziehungsbeistand, die Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (INSPE) oder auch eine Eltern- und Erziehungsberatung in der Familie. Zu den teilstationären Angeboten zählen z.B. die Unterbringung in einer Tages- oder auch 5-Tagesgruppe. Stationäre Hilfen sind z.B. eine Unterbringung in einem Kinderheim oder auch in einer Jugendwohngemeinschaft o.Ä.
Als Grundlage für den Beginn und die Ausgestaltung der Hilfe zur Erziehung wird ein sogenannter Hilfeplan erarbeitet. In regelmäßigen Abständen wird gemeinsam mit allen Beteiligten überprüft, ob und ggfls. welche Veränderungen sich ergeben haben oder erforderlich werden könnten. Hierin werden dann jeweils
- die Ergebnisse der bisherigen Gespräche und Beratungen zusammengefasst;
- die konkrete Hilfeleistung und evtl. Zusatzleistungen benannt;
- gemeinsame Zielvereinbarungen formuliert sowie
- Teilziele und Erwartungen aller Beteiligten abgestimmt und festgehalten.
Bei der Gesamtplanung der Hilfe zur Erziehung wird sowohl die Erziehungseinstellung der Eltern als auch die Individualität und zunehmende Selbständigkeit des jeweiligen Kindes oder Jugendlichen berücksichtigt. Die Mitarbeiter/innen streben eine enge, vertrauensvolle und zuverlässige Zusammenarbeit mit allen Beteiligten an. Dabei ist es erforderlich, dass Informationen ausgetauscht und z.B. auch innerhalb des Amtes für Kinder, Jugend und Familie weitergeleitet werden. ⁞
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie ist gesetzlich verpflichtet, bei der Bewilligung einer Hilfe zur Erziehung gem. § 91 ff. SGB VIII zu prüfen, ob und ggfls. in welchem Umfange Eltern aufgrund der jeweiligen Einkommens- und/oder Vermögensverhältnisse an den Kosten der gewährten Hilfe beteiligt werden müssen. Für die Abwicklung der Kosten sowie die Beteiligung der Eltern an den Kosten sind die jeweiligen Mitarbeiter/innen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe/51-32, die mit den einzelnen Bezirksstellen des FFE-Bezirksstellen eng zusammenarbeiten, verantwortlich.
Fachdienste für Familien- und Erziehungshilfe
Amt 51-31
Die Fachdienste für Familien- und Erziehungshilfe (FFE) sind ein Arbeitsbereich der Abteilung Soziale Dienste im Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn. Hier arbeiten derzeit etwa 100 Fachkräfte mit vielfach langjähriger Berufserfahrung. Für die FFE gelten vielfältige gesetzliche Grundlagen, insbesondere aber das Sozialgesetzbuch 8. Buch (SGB VIII). Die Stärkung der Familie, die Mitwirkung der Betroffenen (Minderjährige, Eltern, junge Volljährige) sowie die Bereitstellung bedarfsgerechter und rechtzeitiger Hilfen zur Erziehung mit dem Vorrang ambulanter Angebote sind die vorrangigen Ziele. Die Mitarbeiter/innen in den Bezirksstellen wollen dabei helfen, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern sowie Benachteiligungen zu vermeiden und abzubauen. Darüber hinaus soll dazu beigetragen werden, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Durch die Teilnahme an Stadtteilarbeitskreisen lässt sich unter anderem auch die Entwicklung von Angebotsstrukturen verbessern. Sieben Bezirksstellen gewährleisten in den verschiedenen Stadtteilen bürgernahe Bezirkssozialarbeit. Dies geschieht unter Berücksichtigung des sozialen Umfeldes. Leistungen auf der Grundlage des SGB VIII in Form von Beratung, Betreuung und Hilfe stehen hierbei im Vordergrund. Sie richten sich an Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige. Auch deren Bezugspersonen können am Beratungsprozess beteiligt werden. Die Beratung wird in den verschiedenen Dienststellen vor Ort oder im Rahmen von Hausbesuchen angeboten. Darüber hinaus bestehen sechs spezielle Fachdienste. Der Fachdienst Kinderschutz hat als Arbeitsschwerpunkt den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung, körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt. Er reagiert kurzfristig auf Informationen und Meldungen über Gefährdungen des Kindeswohls. Ein Fachdienst steht für Amtsvormundschaften, die Unterstützung und Integration unbegleiteter minderjähriger Ausländer/innen und ortsfremde Jugendliche zur Verfügung. Ein weiterer Fachdienst stellt die Beratung und Begleitung in Adoptionsverfahren, die Beratung und Betreuung von Pflegestellen sicher. Vier Mitarbeiter/innen sind für die Erziehungsbeistandschaft als spezielle Form der Erziehungshilfe zuständig. Die Koordinationsstelle für Erziehungshilfen unterstützt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hinblick auf qualifizierte, dem Einzelfall angemessene Hilfeformen unter Berücksichtigung finanzieller Aspekte und hält den Kontakt zu den Trägern der freien Jugendhilfe in Bonn, die in Kooperation mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie unterschiedliche Hilfe zur Erziehung anbieten. Ein weiterer Bestandteil ist die Koordination für Erziehungshilfen und Schule, die verschiedene Kooperationsprojekte zwischen Erziehungshilfe und Schule initiiert und begleitet. Für die Wahrnehmung der Jugendgerichtshilfe in Kooperation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und den Jugendrichtern steht ein weiteres Team mit zwölf Kollegen/innen zur Verfügung.
nach obenWirtschaftliche Jugendhilfe
Hilfe zur Erziehung
Die Kosten der Unterbringung von Minderjährigen und jungen Volljährigen in z. B. Heimen, Kinderhäusern, Internaten, Pflegestellen, Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen können aus öffentlichen Mitteln übernommen werden, wenn ein erzieherischer Bedarf außerhalb des Elternhauses gegeben ist.
Dies trifft auch für ambulante Hilfen wie z. B. Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, Sozialpädagogische Familienhilfe, erzieherische Hilfen in den Familien oder in eigener Wohnung sowie für teilstationäre Hilfen wie z. B. Tagesgruppe zu.
Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben einen Anspruch auf Eingliederungshilfe.
Die Kostenübernahme kann grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgen. Ist weiterhin Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung notwendig, kann die Hilfe maximal bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres und in besonders begründeten Einzelfällen bis zum 27. Lebensjahr fortgeführt werden.
Benötigte Unterlagen
Es wird gebeten, einen formlosen Antrag zu stellen. Die Grundlage für eine Prüfung, inwieweit Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz erbracht werden können, ist eine formlose - auch persönliche - Antragstellung; bei Minderjährigen durch die/den gesetzlichen Vertreter und bei jungen Volljährigen durch diese selbst.
Kosten
Die Verwaltungsleistung ist gebührenfrei. Die Eltern sowie junge Volljährige werden grundsätzlich entsprechend ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse an den entstehenden Kosten beteiligt. Weitere Infos unter www.bonn.de
Ansprechpartner/innen
Sachgebietsleiter
Thomas Staus
Telefon: 0228 / 77-3147
E-Mail: thomas.staus@bonn.de
Adresse:
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Sankt Augustiner Str. 86
53103 Bonn
Entgeltvereinbarungen mit Trägern der freien Jugendhilfe nach § 78a ff. Sozialgesetzbuch 8. Buch (SGB VIII).
Mit Trägern der freien Jugendhilfe, die ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen nach dem SGB VIII anbieten, werden Vereinbarungen, soweit vorgesehen auch in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle der Entgeltkommission Jugendhilfe Nordrhein-Westfalen, über das Leistungsentgelt in Form von Tagessätzen oder Fachleistungsstundensätzen getroffen.
Voraussetzungen hierfür sind die Vorlage einer Leistungs- und einer Qualitätsentwicklungsbeschreibung, die ebenfalls in Form von Vereinbarungen abgeschlossen werden. Diesbezüglich erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit der Koordination für Erziehungshilfen, Abteilung 51-303, 0228 - 77 5810.
nach obenFachdienststellen für Erziehung und Familienhilfe
Bezirksstellen
Leitung |
Torsten Boczek (Fachdienstleiter und stv. Abteilungsleiter) |
Telefon |
0228 / 77 55 82 |
Telefax |
0228 / 77 9619886 |
|
|
51-3121 |
Stadtbezirk Bonn Südstadt / Kessenich / Poppelsdorf / Venusberg / Regierungsviertel / Endenich-Musikerviertel / Baumschulviertel / Dottendorf / Innenstadt / Rheinufer / Nordstadt / Ellerviertel |
Anschrift |
Königstr. 2 b
|
Telefon Bezirksleitung |
0228 / 77 31 76 |
Telefon Anwesenheitsdienst |
0228 / 77 56 00 |
Fax |
0228 / 77 9619829 |
|
|
51-3122 | Stadtbezirk Bonn
Nordstadt / Auerberg / Graurheindorf / Buschdorf |
Anschrift |
Auerberger Mitte 16
|
Telefon Bezirksleitung Telefon Anwesenheitsdienst |
0228 / 77 86 10 0228 / 77 86 22 |
Fax | 0228 / 77 9618622 |
51-3123 | Stadtbezirk Bonn
Endenich / Dransdorf |
Anschrift | Lenaustr. 7
53121 Bonn |
Telefon Bezirksleitung | 0228 / 77 64 47 |
Telefon Anwesenheitsdienst |
0228 / 77 65 50 |
Fax | 0228 / 77 9616550 |
ffe-dransdorf@bonn.de | |
51-3124 | Stadtbezirk Bad Godesberg |
Anschrift | Zeppelinstr. 7a
53177 Bonn |
Telefon Bezirksleitung | 0228 / 77 32 81 |
Telefon Anwesenheitsdienst | 0228 / 77 40 04 |
Fax | 0228 / 77 9614004 |
ffe-godesberg@bonn.de | |
51-3125 | Stadtbezirk Beuel |
Anschrift | Rheindorfer Straße 76
53225 Bonn |
Telefon Bezirksleitung | 0228 / 77 86 30 |
Telefon Anwesenheitsdienst |
0228 / 77 86 50 |
Fax | 0228 / 77 9618650 |
ffe-beuel@bonn.de | |
51-3126 | Stadtbezirk Hardtberg
Ippendorf / Röttgen / Ückesdorf / Lengsdorf / Brüser Berg / Medinghoven / Finkenhof / Duisdorf / Lessenich / Meßdorf |
Anschrift | Villemombler Str. 1
53123 Bonn |
Telefon Bezirksleitung | 0228 / 77 53 18 |
Telefon Anwesenheitsdienst |
0228 / 77 61 61 |
Fax | 0228 / 77 61 28 |
ffe-hardtberg@bonn.de | |
51-3127 | Stadtbezirk Tannenbusch |
Anschrift | Oppelner Straße 130 |
Telefon Bezirksleitung | 0228 / 77 55 00 |
Telefon Anwesenheitsdienst |
0228 / 77 55 11 |
Fax | 0228 / 77 55 20 |
ffe-tannenbusch@bonn.de |
Weitere Fachdienststellen
51-303 | Koordination Erziehungshilfen |
Anschrift | Sankt Augustiner Str. 86
53103 Bonn |
Fachdienstleiter | N.N |
Telefon | 0228 / 77-5694 |
Fax | 0228 / 77-9619811 |
|
51-303 | Koordination Erziehungshilfe und Schule |
Anschrift | St. Augustiner Str. 86
53103 Bonn |
|
Renate Spanier |
Telefon | 0228 / 77-5664 |
Fax | 0228 / 77-9619811 |
renate.spanier-fane@bonn.de | |
|
|
51-303 | Koordination Erziehungshilfe und Heimaufsicht |
Anschrift | St. Augustiner Str. 86
53103 Bonn |
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Christoph Carstensen |
Telefon | 0228 / 77-5810 |
Fax | 0228 / 77-9619811 |
christoph.carstensen@bonn.de | |
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51-3131 | Adoptionen und Vollzeitpflege |
Anschrift | Welschnonnenstraße 1 - 5
53111 Bonn |
Fachdienstleiterin | Annina Böcher |
Telefon | 0228 / 77-3134 bzw. 77-5777 (Anwesenheitsdienst) |
Fax | 0228 / 77-9619665 |
annina.boecher@bonn.de - pflegekinderdienst@bonn.de |
51-3132 | Ambulante Eltern- und Familienberatung |
Anschrift | Rheindorfer Straße 76
53225 Bonn |
|
Claudia Kneutgen
|
Telefon |
0228 / 77 86 47 0228 / 77 86 48
|
Fax | 0228 / 77-9618650 |
andrea.naumann@bonn.de claudia.kneutgen@bonn.de
|
51-3133 | Gesetzliche Vertretung Minderjähriger |
Anschrift | Welschnonnenstraße 1 - 5
53111 Bonn |
Fachdienstleiter | N.N. |
Telefon | 0228 / 77-5746 bzw. 77-3100/3090 |
Fax | 0228 / 77-9619664 |
|
51-3133.1 | Gesetzliche Vormundschaften, Beistandschaften |
Anschrift | Welschnonnenstraße 1 - 5
53111 Bonn |
Fachdienstleiter | Frau Giesel |
Telefon | 0228 / 77-3108 bzw. 77-3100 (Anwesenheitsdienst) |
Fax | 0228 / 77-9619663 |
sabrina.giesel@bonn.de - beistandschaften@bonn.de |
51-3133.2 | Bestellte AV, UMA, Ortsfremde Jugendliche |
Anschrift | Welschnonnenstraße 1 - 5
53111 Bonn |
Fachdienstleiter | Herr Hüschemenger |
Telefon | 0228 / 77-4519 bzw. 77-3090 (Anwesenheitsdienst) |
Fax | 0228 / 77-9619664 |
rolf.hueschemenger@bonn.de - vormundschaften@bonn.de |
51-3134 | Jugendgerichtshilfe |
Anschrift | Welschnonnenstraße 1 - 5
53111 Bonn |
Fachdienstleiterin | Christina Wallbaum |
Telefon | 0228 / 77-35 29 bzw. 5666 (Anwesenheitsdienst) |
Fax | 0228 / 77-961-9671
|
christina.wallbaum@bonn.de - jugendgerichtshilfe@bonn.de
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51-3135 | Fachdienst Kinderschutz |
Anschrift | Oppelner Straße 130
53119 Bonn |
Fachdienstleiter | David Marx |
Telefon | 0228 / 77-5518 bzw. 77-5525 (Anwesenheitsdienst) |
Fax | 0228 / 77-9619625 |
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51-3135 | Zentrale Anlaufstelle Integrationsassistenz |
Anschrift | Hans-Böckler-Str. 5
53225 Bonn |
Fachdienstleiter | Thomas Kröll |
Telefon | 0228 / 77-6520 |
Fax | 0228 / 77-9619633 |
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