| Art des Angebots |
Speziallösungen |
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| Träger/Anbieter | Evangelische Jugendhilfe Godesheim | ||||
| Anschrift |
Evangelische Jugendhilfe Godesheim Vennerstr. 20 53177 Bonn |
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| Ansprechpartner | Fachberatung Frank Pfeil, Nadja Lydssan | ||||
| Kontakt |
Tel.:
0228-3827-444
Fax.: 0228 / 38 27 99 444 E-Mail: fachberatung@godesheim.de Homepage: http://www.godesheim.de |
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| Betreuungsschlüssel: | 1 zu 0 | ||||
| Freie Plätze: | 2 | ||||
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Sozialräume
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Ort der Maßnahme
Stadt
außerstädtisch
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Geschlecht
Jungengruppe
Mädchengruppe
Koedukative Gruppe
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Alter
0-14 Kind
14-18 Jungendlicher
>18 Junger Erwachsener
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Lebensbereiche
Wohnen
Arbeiten
Schule
Ausbildung
Kiga
Freizeit
soziales Gefüge
Sonstiges
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Sozialraumkategorien
Leistungsbereich
Klärungsbereich
Gefährdungsbereich
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Maßnahmevorraussetzungen
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| Anzahl der Plätze | Die Fördermaßnahme ist auf die Bereitstellung von durchschnittlich 30 Gesamtteilnehmer-Plätzen ausgelegt. Insgesamt 24 teilnehmende Schüler, die der Sekundarstufe I angehören, können innerhalb der Fördermaßnahme ihre Schulpflicht erfüllen. Die weiteren 6 Plätze stehen für die unmittelbare Aufnahme im Rahmen des Inobhutnahmesystems zur Verfügung, können aber auch anderweitig genutzt werden. | ||||
| Gesetzliche Grundlage |
Die Fördermaßnahme ist eine Kooperation im Sinne des § 5 des SchulG NRW. Die gesetzlichen Grundlagen seitens der Jugendhilfe sind vornehmlich in den §§ 27 ff., 81,1 SGB VIII sowie dem § 42 SGB VIII zu sehen. Daneben aber im Einzelfall ebenso im § 22 des Landesausführungsgesetzes NRW zum SGB VIII. |
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| Angebotsbeschreibung |
Die Ev. Jugendhilfe Godesheim hat in unmittelbarer Kooperation mit der Johannes-Gutenberg-Schule der Stadt Bonn, sowie der Schulaufsichtsbehörde nach längerer Vorbereitungsphase zu Beginn des Schuljahres 2001/ 2002 ein außergewöhnliches Modellprojekt für schulunfähige Schülerinnen und Schüler gestartet. Nach mehr als achtjähriger Projektphase wird sowohl seitens der Schulaufsicht, als auch der beiden unmittelbaren Kooperationspartner ein positives Resümee gezogen. Die Kooperationspartner gingen eine enge Partnerschaft auf der Grundlage des § 5 SchulG NRW ein; sie führen mit der Fortsetzung und Erweiterung des Modellprojekts „Schulisches Clearing" eine Fördermaßnahme für die im oben beschriebenen Sinne schulunfähigen Kinder- und Jugendlichen unter dem Namen „Partnerschaft für Erziehung und Bildung (PEB) , im folgenden Fördermaßnahme genannt, fort. Zwischenzeitlich wurde die Maßnahme konzeptionell weiter entwickelt. Dabei ist u.a. die Differenzierung in eine so genannte Basisklasse und eine so genannte Kernklasse vorgenommen worden. Projektträger ist die Ev. Jugendhilfe Godesheim |
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| Zielgruppe/Indikation | Die Fördermaßnahme zielt auf Schülerinnen und Schüler ab, die durch bestehende Angebote im Regelschulbereich sonst nicht bzw. nicht ausreichend erreicht werden. In aller Regel gelten diese Schülerinnen und Schüler aus den un-terschiedlichsten Gründen heraus innerhalb der bestehenden schulischen Möglichkeiten als nicht beschulbar. Oftmals haben diese eine Vielzahl von Stationen innerhalb des Schul- wie auch des Jugendhilfesystems durchlaufen. Vielfach herrschen bei den Schülerinnen und Schülern im Resultat Ängste, Widerstände und Verweigerungshaltungen vor. | ||||
| Ziele | • Sicherstellung des schulischen Unterrichtes, d. h. konkret Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I, die ihrer Schulpflicht nicht anderweitig nachkommen, wird innerhalb der Fördermaßnahme die Möglichkeit zur Erfüllung ihrer Schulpflicht geboten. • Eingliederung in das allgemeine Schulsystem, mittels eines schulischen Clearings innerhalb des Modellprojektes. • Im Einzelfall Vorbereitung auf die so genannte Nicht-Schüler-Prüfung bei Jugendlichen, die ihre Schulpflicht bereits erfüllt haben. • Im Modellprojekt wird die Unterrichtsgestaltung von Sonderschullehrern in enger Abstimmung mit pädagogischen Mitarbeitern des Jugendhilfezentrums gemeinsam geleistet. Auf diese Weise erfahren die Schülerinnen und Schüler faktisch eine Ganztagsschulbetreuung mit wechselndenschulischen und außerschulischen Förderorten, die einen strukturierten Gesamt-Tagesablauf für den Schüler ermöglichen. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die unmittelbare Kooperation mit dem Team der “Integrativen Heilpädagogischen Tagesgruppe“, die sich ebenfalls auf dem Gelände der Stammeinrichtung befindet. Auch beim Besuch der weiteren Godesberger Tagesgruppen bietet sich eine Integration in dieses Schulmodell in besonderer Weise an. | ||||
| Besonderheiten | Die Fördermaßnahme ist konzipiert für Schülerinnen und Schüler die an ambulanten, teilstationären oder vollstationä-ren Jugendhilfemaßnahmen der Ev. Jugendhilfe Godesheim teilnehmen. Bevorzugt werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die bei bzw. durch die Aufnahme in die Fördermaßnahme eine Hilfe nach dem Sozialgesetzbuch VIII ( KJHG ) in der Kostenträgerschaft der Bundesstadt Bonn erhalten. Sollte die Platzzahl von insgesamt 30 Plätzen aus dem vorgenannten Personenkreis nicht dauerhaft ausgeschöpft wer-den, so können auch Schüler , die eine Hilfe in der Kostenträgerschaft der Stadt Bonn nach dem SGB VIII durch einen anderen Bonner Träger der Jugendhilfe erhalten, aufgenommen werden. Auch Schülerinnen und Schüler, die keine Hilfe in der Kostenträgerschaft der Bundesstadt Bonn erhalten, können, bei Nichtausschöpfung der vorgenannten Möglichkeiten, Aufnahme finden | ||||