BTW Nachbetreuung - Prävention vor neuen Straftaten
| Art des Angebots |
Speziallösungen |
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| Träger/Anbieter | Sprungbrett e.V. | ||||
| Anschrift |
Sprungbrett e.V. Kasernenstrasse 7b 53111 Bonn |
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| Kontakt |
Tel.:
0228 / 60 88 73
Fax.: 0228 / 60 88 74 0 E-Mail: info@sprungbrett-bonn.de Homepage: http://www.sprungbrett-bonn.de |
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| Betreuungsschlüssel: | 1 zu 0 | ||||
| Freie Plätze: | 0 | ||||
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Sozialräume
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Ort der Maßnahme
Stadt
außerstädtisch
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Geschlecht
Jungengruppe
Mädchengruppe
Koedukative Gruppe
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Alter
0-14 Kind
14-18 Jungendlicher
>18 Junger Erwachsener
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Lebensbereiche
Wohnen
Arbeiten
Schule
Ausbildung
Kiga
Freizeit
soziales Gefüge
Sonstiges
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Sozialraumkategorien
Leistungsbereich
Klärungsbereich
Gefährdungsbereich
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Maßnahmevorraussetzungen
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| Angebotsbeschreibung | Diese Maßnahme ist geeignet und notwendig, wenn nach Abschluss einer richterlichen Sanktion für einen begrenzten Zeitraum noch eine stützende und ergänzende Hilfe sichergestellt werden muss. Bei der Nachbetreuung handelt es sich um eine freiwillige, zeitlich befristete Hilfe im Rahmen von mindestens 2 bis zu maximal 6 Monaten Dauer mit 2 FLS wöchentlich.
Sie soll straffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden gewährt werden, die einer weiteren Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Vorrangiges Ziel ist die Persönlichkeitsstabilisierung und die Verhinderung weiterer Straftaten. |
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| Zielgruppe/Indikation | Die Maßnahme ist notwendig und geeignet, wenn
• der Jugendliche oder Heranwachsende den Bedarf/Wunsch für eine Nachbetreuung äußert, • keine weiteren erzieherischen Hilfen eingeleitet wurden, • Jugendliche und Heranwachsende nach einem Prozess der erfolgreichen Vertrauensbildung auf der Basis einer freiwilligen Zusammenarbeit stabilisiert werden können. • die Problembelastung im Herkunftsmilieu in der Regel hoch ist und/oder die Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen bei den Jugendlichen und Heranwachsenden vielfältig und gravierend sind. |
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| Ziele | • Aufbauend auf einer positiven Beziehung sollen Jugendliche und Heranwachsende stabilisiert und somit einer weiteren Straffälligkeit vorgebeugt werden.
• Für einen begrenzten Betreuungszeitraum sollen Ziele und Aufgaben festgelegt werden (Betreuungsvertrag) |
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| Allgemeine Beschreibung der Grundleistungen | Folgende Leistungen werden zur Verfügung gestellt:
• Erarbeiten eines Kontraktes – Betreuungsvertrag • Vernetzung mit Formen anderer Hilfeangebote unter Beibehaltung der Beziehungskontinuität • allgemeine und klientenbezogene Verwaltungsarbeiten • Sicherstellung von Erreichbarkeit von Ansprechpartnern zu festen und besonders vereinbarten Zeiten • Vorhalten und Unterhalten von Räumlichkeiten • Unterstützung bei der Gestaltung der Wohnsituation • Hilfe bei der Entwicklung einer eigenen Lebensperspektive • Stärkung der personalen und sozial-emotionalen Kompetenz • Schulische und/oder berufliche Integration • Klärung finanzieller Fragen und Sicherstellung sozialrechtlicher Ansprüche • Aufklärung über Rechte und Pflichten als Staatsbürger • Maßnahmen zur Förderung von Beziehungsfähigkeit • Hilfe bei der Bewältigung persönlicher Krisen • Anregung zu aktiver Freizeitgestaltung |
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