Bereich Schutz - Lindgren Haus
Art des Angebots

stationäre Angebote

Träger/Anbieter Evangelische Jugendhilfe Godesheim
Anschrift Evangelische Jugendhilfe Godesheim
Vennerstr. 20
53177 Bonn
Ansprechpartner Uwe Nadolny stellv. Leiter der Einrichtung
Kontakt Tel.: 0228-3827-137
Fax.: 0228 / 3827-99-137
E-Mail: unadolny@godesheim.de
Homepage: http://www.godesheim.de
Betreuungsschlüssel: 1 zu 0
Freie Plätze: 1
Sozialräume
Bad Godesberg Beuel Bonn-Nord Dransdorf Königstraße Tannenbusch
Ort der Maßnahme
Stadt außerstädtisch
Geschlecht
Jungengruppe Mädchengruppe Koedukative Gruppe
Alter
0-14 Kind 14-18 Jungendlicher >18 Junger Erwachsener
Lebensbereiche
Wohnen Arbeiten Schule Ausbildung Kiga Freizeit soziales Gefüge Sonstiges
Sozialraumkategorien
Leistungsbereich Klärungsbereich Gefährdungsbereich
Maßnahmevorraussetzungen
Leistungs- Qualitäts-entwicklungs-beschreibung liegen dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundessstadt Bonn vor
Ein Leistungsentgelt ist verhandelt
Anzahl der Plätze 10 Plätze Inobhutnahme und Perspektivklärung für Säuglinge und Kleinstkinder (0 – 3 Jahre) 8 Plätze Kleinkind-Gruppe zur Inobhutnahme und Perspektivklärung für Kinder (3 bis 6 Jahre) 2 Plätze für teilstationären Kinderschutz
Mitarbeiterqualifikation pädagogische Fachkräfte
Aufnahmealter/
Betreuungsalter
0- ca. 6 Säuglinge, Kleinstkinder und Kinder.
Gesetzliche Grundlage gemäß § 20 Abs. 2 SGB VIII gemäß § 42 SGB VIII
Angebotsbeschreibung Inobhutnahme und Perspektivklärung für Säuglinge und Kleinstkinder (0 – 3 Jahre) Die Inobhutnahme eines Kindes soll aus fachlicher Sicht grundsätzlich nicht länger als wenige Tage oder maximal einige Wochen andauern. Dies gilt für alle Altersgruppen, aber besonders für Säuglinge und Kleinstkinder. In einigen Fällen der in Obhut genommener Säuglinge oder Kleinstkinder bedarf es einer intensiven Auseinandersetzung mit den Personensorgeberechtigten, um die Perspektive des Kindes zu klären. Die Anbahnung einer langfristigen Maßnahme (Fachpflegestelle, Pflegestelle, stationäre Jugendhilfe o.a.) gestaltet sich schwierig oder kann erst erfolgen, wenn eine richterliche Entscheidung über die Vormundschaft getroffen wurde. Die Verweildauer des Kindes kann sich dann auf mehrere Monate ausdehnen. Kleinkind-Gruppe zur Inobhutnahme und Perspektivklärung für Kinder (3 bis 6 Jahre) Dieses Angebot ist grundsätzlich zur Inobhutnahme von Kleinkindern bis 6 Jahre konzipiert. Es kommt für aber auch für Kinder in Frage, bei denen eine stationäre Jugendhilfemaßnahme mittelfristig (sechs Monate oder länger) erforderlich ist, weil die langfristige Perspektivklärung einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt. Daher halten wir je vier Plätze zur Inobhutnahme und vier Plätze für eine mittelfristige Verweildauer vor. Hier erhalten Kleinkinder in einem überschaubaren stationären Setting, welches auf die Bedürfnisse von Kindergartenkindern eingerichtet ist, eine stabile und fördernde Umgebung. Sie werden in geeigneten Kindergärten angebunden – sofern die voraussichtliche Verweildauer eingeschätzt werden kann. Diese Form der Unterbringung kommt für Kinder in Frage, die emotional nicht so stark gebunden werden sollen wie in einem familienanalogen Setting oder einer festen Regelgruppe. Kontakte zu den Eltern und anderen wichtigen Bezugspersonen sollen regelmäßig gepflegt werden. Die Entwicklung von Perspektiven als Grundlage für eine Rückführung in den elterlichen Haushalt oder eine andere Betreuungsform wird mittel- oder langfristig – in jedem Fall vor dem Eintritt in die Schule – angestrebt werden. Teilstationärer Kinderschutz Das Kind wird nur in der Nacht oder am Tag in der Wohngruppe betreut während die Eltern durch eine ambulante Hilfe begleitet und unterstützt werden. Diese neue Form des Kinderschutzes kann im Zusammenhang mit Maßnahmen gemäß § 20 Abs. 2 SGB VIII oder gemäß § 42 SGB VIII erfolgen. In anderen Fällen stellt die teilstationäre Aufnahme des Kindes nur Betreuung und Versorgung nur am Tag oder in der Nacht zum Schutze des Kindeswohls den kleinstmöglichen Eingriff in die Familie dar. Es ermöglicht einerseits die Absicherung des Kindes, andererseits eine Entlastung für kooperationswillige Eltern. Eine solche Form der Entlastung kann hilfreich sein, um im Familiensystem Veränderungen und Lernprozesse überhaupt ermöglichen zu können. Diese Veränderungsprozesse können durch Familienunterstützende Hilfeformen initiiert und begleitet werden. • Differenzierte Einschätzungen / Beobachtungen bezüglich der Kinder und des Familiensystems werden gesammelt. Eine umfassende pädagogische Diagnostik oder intensive Elternarbeit kann nur im Rahmen von Zusatzleistungen erfolgen.
Zielgruppe/Indikation Säuglinge, Kleinstkinder und Kinder zwischen 0 und ca. 6 Jahren, denen akute Gefährdungssituationen oder enorme Belastungen ein Verbleiben im elterlichem Haushalt und/oder einer Einrichtung der Jugendhilfe unmöglich machen.
Ziele • Schutz, Versorgung und Pflege der Säuglinge und Kinder • Entspannung der Situation • Schaffung praktikabler Perspektiven • Überführung in eine andere (adäquate) Maßnahme
Mögliche Zusatzleistungen Besondere und zusätzliche / familienunterstützende Dienste der Evangelischen Jugendhilfe Godesheim oder externer Anbieter Zusatzleistungen werden über die Grundleistungen hinaus je nach individuellem Bedarf des Kindes entweder im Hilfeplangespräch oder nach Auftragserteilung durch das Jugendamt gezielt vereinbart und über Fachleistungsstunden gesondert abgerechnet (vgl. Leistungsbeschreibung Besondere und zusätzliche / familienunterstützende Hilfen). Zusätzliche zeitlich begrenzte und auf den Einzelfall bezogene Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung (nach individueller Hilfeplanung gesondert berechnet).
Qualitätssicherung Gemäß Qualitätsentwicklungsbeschreibung der evangelischen Jugendhilfe Godesheim