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Ev. Kinder- und Jugendheim Probsthof GmbH

Gemeinnützige Einrichtung der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe

Das Ev. Kinder- und Jugendheim Probsthof hat seinen Stammsitz in Königswinter-Niederdollendorf. Die direkte Rheinlage und die Nähe zum Naturschutzgebiet Siebengebirge bieten interessante Möglichkeiten, Pädagogik und Umwelterleben miteinander zu verbinden.

 

Die Einrichtung verfügt über ein großes Gelände mit Garten und kleinem Fußballplatz. Eine unmittelbare Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr erlaubt problemlose Verbindungen zu den großen Städten wie Bonn, Köln, Siegburg und Neuwied. Alle öffentlichen Schulformen sind vor Ort oder mit dem Bus gut zu erreichen.

 

Seit 100 Jahren ein Teil der Dorfgemeinschaft

Der Probsthof liegt mitten im Ort mit einer gewachsenen sozialen Struktur, in der das Kinder- und Jugendheim seinen beständigen und akzeptierten Platz seit mehr als 100 Jahren hat. Bekannte Ausflugsziele, wie der Drachenfels, sind in greifbarer Nähe zur Einrichtung.


Wir bieten als modernes Verbundsystem ein breites Spektrum von stationären, teilstationären und ambulanten Hilfen für junge Menschen und deren Familien in unserer Zentraleinrichtung an.

Hierbei sind sowohl Kinder und Jugendliche mit Verhaltensauffälligkeiten, als auch körperlich, seelisch oder geistig Beeinträchtigte Zielgruppe. Unser pädagogisches Setting bietet den jungen Menschen Raum für eine gesunde körperliche und sozial-emotionale Entwicklung.

Neben der sehr strukturierten Begleitung im Alltag werden individuelle Hilfen - wie Kunst- und Werkpädagogik, Einzel- und Kleingruppenförderung, Erlebnispädagogik und mädchenspezifische Arbeit - angeboten.

In der Unterstützung, Begleitung und Förderung der Mädchen und Jungen spielt gleichzeitig die Einbeziehung verschiedener Subsysteme eine wesentliche Rolle. Eine besondere Beachtung findet in unserer Arbeit das Eltern- und Familiensystem. Auf der Basis eines system-, handlungs- und problemlösungsorientierten Ansatzes wird beraten, vorhandene Ressourcen eruiert und genutzt.

Sozialräume

gesamtstädtisch Beuel Hardtberg Königstraße

Ort der Maßnahme

Stadt außerstädtisch Ausland

Kontakt

Anschrift Ev. Kinder und Jugendheim Probsthof GmbH
Hauptstr. 132
53639 Königswinter
Telefon 02223 / 70 30
Fax 02223 / 70 33 8
Homepage http://www.der-probsthof.de
E-Mail info@der-probsthof.de

Tagesgruppen

Art des Angebots teilstationäre Angebote Tagesgruppe
Träger/Anbieter Ev. Kinder- und Jugendheim Probsthof GmbH
Anschrift Ev. Kinder und Jugendheim Probsthof GmbH
Hauptstr. 132
53639 Königswinter
Ansprechpartner Frau Heike Hebebrand (hebebrand@der-probsthof.de)
Kontakt Tel.: 02223 / 70 30
Fax.: 02223 / 70 33 8
E-Mail: hebebrand@der-probsthof.de
Homepage: http://https://der-probsthof.de
Betreuungsschlüssel: 1 zu 3
Freie Plätze: 0

Sozialräume

gesamtstädtisch
Beuel
Hardtberg
Königstraße

Ort der Maßnahme

Stadt
außerstädtisch

Geschlecht

Koedukative Gruppe

Alter

0-14 Kind
14-18 Jungendlicher

Lebensbereiche

Schule
Freizeit
soziales Gefüge
Sonstiges

Sozialraumkategorien

Leistungsbereich
Klärungsbereich
Gefährdungsbereich

Maßnahmevorraussetzungen

Leistungs- Qualitäts-entwicklungs-beschreibung liegen dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundessstadt Bonn vor
Ein Leistungsentgelt ist verhandelt
31Plätze

Dipl. Sozialpädagogen und Innen;

Dipl. Sozialarbeiter und Innen;

B.A. Soziale Arbeit;

staatl. anerk. Erzieher und Innen.

6 - 14 Jahre Entwicklungsalter

Montag bis Freitag bis 17.30 Uhr.

Innerhalb der Schulzeit nach Schulschluß.

In den Ferien - außerhalb der Schließungszeiten (= ca. 3 Wochen) -  ab 11.00 Uhr.

§§ 27, 32, 36 SGB VIII

Im Rahmen der erzieherischen Hilfe wird das Kind im Alter von 6- 14 Jahren tagsüber in einer Tagesgruppe betreut und gefördert. Die Tagesgruppen befinden sich in der Zentraleinrichtung des Probsthofes bzw. in Bonn, Linz und Asbach (letzteren beide in Rheinland Pfalz). Die Herkunftsfamilie wird entlastet und unterstützt. Versorgende und sozial-emotionale Zuständigkeiten verbleiben bei den Eltern, bzw. den aktuell sorgenden Bezugspersonen. Das Angebot richtet sich  sowohl an die Kinder als auch an deren Eltern.

Die Maßnahme ist notwendig und geeignet für

- Kinder, die aufgrund ihrer Familien- und Lebenssituation

  Schwierigkeiten mit sich und ihrer Umwelt haben und/oder

  in Familie, Schule und sozialem Umfeld nicht ausreichend

  integriert sind;

- Kinder, die den überschaubaren Raum einer strukturierten

  kleinen Gruppe benötigen und bei denen ambulante

  Maßnahmen nicht ausreichen;

- Kinder, deren Eltern zur Zusammenarbeit mit der Tagesgruppe

  bereit sind und die eine Versorgung ihrer Kinder außerhalb

  der Tagesgruppenzeit sichern können;

- Kinder die aus vorangegangenen stationären Jugendhilfe-

  maßnahmen in die Bezugsfamilie entlassen werden sollen

  und dadurch eine fortführende unterstützende Hilfe erhalten;

Zielgruppe sind sowohl Jungen und Mädchen mit Verhaltensauffälligkeiten als auch deren Familien.

Die Maßnahme ist nicht geeignet, wenn

- das Kind wegen einer geistigen oder schwerwiegend

  körperlichen Behinderung in einer behindertengerechten

  Einrichtung betreut werden sollte;

- das Kind wegen einer psychischen oder psychosomatischen

  Erkrankung eine primär medizinische Hilfe braucht;

- wegen aktuell fehlender Erziehungs- und Versorgungs-

  ressourcen eine stationäre Unterbringung nötig wird;

- Stabilisierung des familiären Systems durch Beratung und

  Begleitung der Eltern;

- intensive heilpädagogische und pädagogische Arbeit mit

  dem Kind;

Neben der intensiven Elternarbeit (Beratung, Hospitation, Hausbesuche, thematische Elternabende), steht für die Kinder ein strukturierter Alltag mit Angeboten im Bereich der Einzel- und Kleingruppenförderung im Vordergrund. Um Fähigkeiten zu entwickeln bzw. aufzubauen und vorhandene Defizite aufzuarbeiten, haben wir tagesgruppenübergreifende Angebote entwickelt.

sehen Sie hierzu unsere ausführliche Leistungsbeschreibung
sehen Sie hierzu unsere ausführliche Leistungsbeschreibung
Mögliche Zusatzleistungen können über unsere pädagogische Ambulanz angeboten werden.

Schulen; andere Beratungs- und Erziehungseinrichtungen; alle Behörden; ggf. Gerichts-, Familien- und Jugendgerichtshilfe; Vereine und andere Freizeiteinrichtungen; Kirchen; Gemeinde; Familienzentren; Ärtze; Therapeuten; Psychiater; Kliniken.

Durch gruppenübergreifende Angebote wie Garten-AG, Kochgruppe,

Spiel- und Turngruppe mit psychomotorischen Elementen und Sport-

gruppe unterstützen wir vorhandene Fähigkeiten und arbeiten

Defizite beispielsweise im motorischen Bereich auf.

Umsetzen der §§ 8a, 8b, 72a SGB VIII;

Meldung nach § 45 ff SGB VIII, insbesondere § 47 SGB VIII;

Weitere Qualitätssicherungsmerkmale entnehmen Sie bitte unserer ausführlichen Leistungsbeschreibung.

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