Familiengruppe Dittrich
| Art des Angebots |
Speziallösungen |
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| Träger/Anbieter | Evangelische Jugendhilfe Godesheim | ||||
| Anschrift |
Evangelische Jugendhilfe Godesheim Vennerstr. 20 53177 Bonn |
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| Ansprechpartner | Fachberatung Frank Pfeil Nadja Lydssan | ||||
| Kontakt |
Tel.:
Tel.: 0228-3827-444
Fax.: Fax: 0228 / 38 27 99 444 E-Mail: E-Mail: fachberatung@godesheim.de Homepage: http://www.godesheim.de |
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| Betreuungsschlüssel: | 1 zu 0 | ||||
| Freie Plätze: | 0 | ||||
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Sozialräume
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Ort der Maßnahme
Stadt
außerstädtisch
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Geschlecht
Jungengruppe
Mädchengruppe
Koedukative Gruppe
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Alter
0-14 Kind
14-18 Jungendlicher
>18 Junger Erwachsener
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Lebensbereiche
Wohnen
Arbeiten
Schule
Ausbildung
Kiga
Freizeit
soziales Gefüge
Sonstiges
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Sozialraumkategorien
Leistungsbereich
Klärungsbereich
Gefährdungsbereich
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Maßnahmevorraussetzungen
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| Anzahl der Plätze | 2 Plätze | ||||
| Mitarbeiterqualifikation | pädagogische Fachkräfte (FHS- und FS-Abschluss) Räumlichkeiten • Einzelzimmer, Bastelzimmer • familiärer Gemeinschaftsbereich, Garten Adresse: Ev. Jugendhilfezentrum Godesheim Familiengruppe Dittrich Rudolf-Buch-Straße 40 | ||||
| Gesetzliche Grundlage | § 27 KJHG Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe / § 33 KJHG Vollzeitpflege / § 36 KJHG Hilfeplanung /§ 37 Zusammenarbeit mit der Familie/ § 34 Hilfe zur Erziehung durch Heimerziehung/ § 41 KJHG für junge Volljährige | ||||
| Angebotsbeschreibung | Zur erzieherischen Hilfe in der Familiengruppe Dittrich lebt das Kind/der Jugendliche neben einem weiteren Heranwachsenden sowie dem leiblichen Sohn im familiären Haushalt der Fachkraft. Frau Dittrich ist pädagogische Mitarbeiterin der Einrichtung, Herr Dittrich geht einer außerhäuslichen Berufstätigkeit nach. Die Familie bewohnt ein geräumiges Haus mit Garten in ruhiger Wohnlage in Köln-Sürth. Den Minderjährigen stehen jeweils Einzelzimmer sowie ein Bastelraum zur Verfügung. Der emotionale Bezugspunkt der Kinder und Jugendlichen verlagert sich in der Regel (zumindest temporär) in die Familiengruppe. Kontakte des Kindes zur Herkunftsfamilie werden gefördert. Eine Rückkehr dorthin wird langfristig angestrebt. Ist diese Perspektive nicht möglich, verbleibt der Minderjährige bis zur Selbständigkeit in der Familiengruppe. Die Familiengruppe ist in alle Qualität sichernde Maßnahmen des Jugendhilfezentrums eingebunden. | ||||
| Zielgruppe/Indikation | Kinder und Jugendliche, die bedingt durch ihre bisherige Lebenserfahrung • erhebliche Defizite im emotionalen und im Leistungsbereich aufweisen, • intensive Nähe und Zuwendung fordern, • sich auf ein kontinuierliches Beziehungsangebot einlassen können, • durch ein Regelgruppenangebot überfordert wären, • das Zusammenleben mit anderen Minderjährigen nutzen können, • langfristig untergebracht werden sollen. • Kinder und Jugendliche, die im Rahmen der Fremdunterbringung nicht von ihren Geschwistern getrennt werden sollten | ||||
| Ziele | Entlastung der Heranwachsenden und der Herkunftsfamilie • Verarbeitung bisheriger Lebenserfahrungen • Aufarbeiten von Entwicklungsverzögerungen, Erlernen sozialer und praktischer Fertigkeiten, • Aufbau von Selbstvertrauen sowie von Vertrauen zu Erwachsenen • Erfahrung von Geborgenheit, Sicherheit und Verlässlichkeit, Aufbau von tragfähigen Bindungen • Auflösen von Ambivalenzen sowie ggf. Rückkehr in die Herkunftsfamilie • Entwickeln von Lebensperspektiven | ||||
| Methodik | • Ein kontrolliertes, überschaubares Lebensfeld mit konstanten Bezugspersonen vermittelt Kontinuität und Sicherheit. • Der kleine Rahmen ermöglicht den Aufbau intensiver Beziehungen; der Minderjährige genießt ein angemessenes Maß an Aufmerksamkeit und individueller Zuwendung. • Leben mit Gleichbetroffenen verhindert das Gefühl, „anders“ zu sein. | ||||
| Allgemeine Beschreibung der Grundleistungen | Entsprechend der Leistungsbeschreibung: Platz in einer Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft | ||||
| Mögliche Zusatzleistungen | Besondere und zusätzliche/ familienunterstützende Dienste des evangelischen Jugendhilfezentrums Godesheim oder externer Anbieter Zusatzleistungen werden über die Grundleistungen hinaus je nach individuellem Bedarf des Kindes entweder im Hilfeplangespräch oder nach Auftragserteilung durch das Jugendamt gezielt vereinbart und über Fachleistungsstunden gesondert abgerechnet (vgl. Leistungsbeschreibung Besondere und zusätzliche Hilfen). Zusätzliche zeitlich begrenzte und auf den Einzelfall bezogene Leistungen werden entsprechend der Leistungsbeschreibung nach individueller Hilfeplanung gesondert berechnet. | ||||