Familiengruppe Dittrich
Art des Angebots

Speziallösungen
Familiengruppe

Träger/Anbieter Evangelische Jugendhilfe Godesheim
Anschrift Evangelische Jugendhilfe Godesheim
Vennerstr. 20
53177 Bonn
Ansprechpartner Fachberatung Frank Pfeil Nadja Lydssan
Kontakt Tel.: Tel.: 0228-3827-444
Fax.: Fax: 0228 / 38 27 99 444
E-Mail: E-Mail: fachberatung@godesheim.de
Homepage: http://www.godesheim.de
Betreuungsschlüssel: 1 zu 0
Freie Plätze: 0
Sozialräume
Ort der Maßnahme
Stadt außerstädtisch
Geschlecht
Jungengruppe Mädchengruppe Koedukative Gruppe
Alter
0-14 Kind 14-18 Jungendlicher >18 Junger Erwachsener
Lebensbereiche
Wohnen Arbeiten Schule Ausbildung Kiga Freizeit soziales Gefüge Sonstiges
Sozialraumkategorien
Leistungsbereich Klärungsbereich Gefährdungsbereich
Maßnahmevorraussetzungen
Leistungs- Qualitäts-entwicklungs-beschreibung liegen dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundessstadt Bonn vor
Ein Leistungsentgelt ist verhandelt
Anzahl der Plätze 2 Plätze
Mitarbeiterqualifikation pädagogische Fachkräfte (FHS- und FS-Abschluss) Räumlichkeiten • Einzelzimmer, Bastelzimmer • familiärer Gemeinschaftsbereich, Garten Adresse: Ev. Jugendhilfezentrum Godesheim Familiengruppe Dittrich Rudolf-Buch-Straße 40
Gesetzliche Grundlage § 27 KJHG Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe / § 33 KJHG Vollzeitpflege / § 36 KJHG Hilfeplanung /§ 37 Zusammenarbeit mit der Familie/ § 34 Hilfe zur Erziehung durch Heimerziehung/ § 41 KJHG für junge Volljährige
Angebotsbeschreibung Zur erzieherischen Hilfe in der Familiengruppe Dittrich lebt das Kind/der Jugendliche neben einem weiteren Heranwachsenden sowie dem leiblichen Sohn im familiären Haushalt der Fachkraft. Frau Dittrich ist pädagogische Mitarbeiterin der Einrichtung, Herr Dittrich geht einer außerhäuslichen Berufstätigkeit nach. Die Familie bewohnt ein geräumiges Haus mit Garten in ruhiger Wohnlage in Köln-Sürth. Den Minderjährigen stehen jeweils Einzelzimmer sowie ein Bastelraum zur Verfügung. Der emotionale Bezugspunkt der Kinder und Jugendlichen verlagert sich in der Regel (zumindest temporär) in die Familiengruppe. Kontakte des Kindes zur Herkunftsfamilie werden gefördert. Eine Rückkehr dorthin wird langfristig angestrebt. Ist diese Perspektive nicht möglich, verbleibt der Minderjährige bis zur Selbständigkeit in der Familiengruppe. Die Familiengruppe ist in alle Qualität sichernde Maßnahmen des Jugendhilfezentrums eingebunden.
Zielgruppe/Indikation Kinder und Jugendliche, die bedingt durch ihre bisherige Lebenserfahrung • erhebliche Defizite im emotionalen und im Leistungsbereich aufweisen, • intensive Nähe und Zuwendung fordern, • sich auf ein kontinuierliches Beziehungsangebot einlassen können, • durch ein Regelgruppenangebot überfordert wären, • das Zusammenleben mit anderen Minderjährigen nutzen können, • langfristig untergebracht werden sollen. • Kinder und Jugendliche, die im Rahmen der Fremdunterbringung nicht von ihren Geschwistern getrennt werden sollten
Ziele Entlastung der Heranwachsenden und der Herkunftsfamilie • Verarbeitung bisheriger Lebenserfahrungen • Aufarbeiten von Entwicklungsverzögerungen, Erlernen sozialer und praktischer Fertigkeiten, • Aufbau von Selbstvertrauen sowie von Vertrauen zu Erwachsenen • Erfahrung von Geborgenheit, Sicherheit und Verlässlichkeit, Aufbau von tragfähigen Bindungen • Auflösen von Ambivalenzen sowie ggf. Rückkehr in die Herkunftsfamilie • Entwickeln von Lebensperspektiven
Methodik • Ein kontrolliertes, überschaubares Lebensfeld mit konstanten Bezugspersonen vermittelt Kontinuität und Sicherheit. • Der kleine Rahmen ermöglicht den Aufbau intensiver Beziehungen; der Minderjährige genießt ein angemessenes Maß an Aufmerksamkeit und individueller Zuwendung. • Leben mit Gleichbetroffenen verhindert das Gefühl, „anders“ zu sein.
Allgemeine Beschreibung der Grundleistungen Entsprechend der Leistungsbeschreibung: Platz in einer Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft
Mögliche Zusatzleistungen Besondere und zusätzliche/ familienunterstützende Dienste des evangelischen Jugendhilfezentrums Godesheim oder externer Anbieter Zusatzleistungen werden über die Grundleistungen hinaus je nach individuellem Bedarf des Kindes entweder im Hilfeplangespräch oder nach Auftragserteilung durch das Jugendamt gezielt vereinbart und über Fachleistungsstunden gesondert abgerechnet (vgl. Leistungsbeschreibung Besondere und zusätzliche Hilfen). Zusätzliche zeitlich begrenzte und auf den Einzelfall bezogene Leistungen werden entsprechend der Leistungsbeschreibung nach individueller Hilfeplanung gesondert berechnet.