Zentrum für junge Mütter und Kinder
| Art des Angebots |
Speziallösungen |
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| Träger/Anbieter | Evangelische Jugendhilfe Godesheim | ||||
| Anschrift |
Evangelische Jugendhilfe Godesheim Vennerstr. 20 53177 Bonn |
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| Ansprechpartner | Fachberatung Frank Pfeil Tanja Weber | ||||
| Kontakt |
Tel.:
0228-3827-444
Fax.: 0228 / 38 27 99 444 E-Mail: fachberatung@godesheim.de Homepage: http:// www.godesheim.de |
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| Betreuungsschlüssel: | 1 zu 0 | ||||
| Freie Plätze: | 0 | ||||
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Sozialräume
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Ort der Maßnahme
Stadt
außerstädtisch
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Geschlecht
Jungengruppe
Mädchengruppe
Koedukative Gruppe
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Alter
0-14 Kind
14-18 Jungendlicher
>18 Junger Erwachsener
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Lebensbereiche
Wohnen
Arbeiten
Schule
Ausbildung
Kiga
Freizeit
soziales Gefüge
Sonstiges
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Sozialraumkategorien
Leistungsbereich
Klärungsbereich
Gefährdungsbereich
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Maßnahmevorraussetzungen
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| Anzahl der Plätze | Wohngruppe mit Plätzen für 4 Mütter und ihre Säuglinge oder Kinder | ||||
| Mitarbeiterqualifikation | •pädagogische Fachkräfte (überwiegend FHS-Abschluss) •Medizinisch-pflegerisch ausgebildetes Personal (KinderpflegerInnen, Kinderkrankenschwestern oder -pfleger) | ||||
| Gesetzliche Grundlage | §§ 42, 43 KJHG | ||||
| Angebotsbeschreibung | Es leben schwangere und/oder Mütter mit ihrem Kind/ ihren Kindern in einer Wohngruppe. Schwangere Jugendliche und junge Volljährige werden auf die Geburt intensiv vorbereitet, dabei wird die medizinische Versorgung der Mutter überwacht und die Geburt begleitet. Nach der Geburt übernimmt die Mutter alle versorgenden, sozialen und emotiona-len Aufgaben und wird darin von den pädagogischen Fachkräften unterstützt und begleitet. Die päd. Fachkräfte stehen in ständiger Bereitschaft, vorhandene Defizite der Mutter auszugleichen und/oder übernehmen zeitweise Teile der Er-ziehungsverantwortung. Der Schwangeren bzw. der Mutter und ihrem Kind wird ein neues Lebensfeld angeboten. Wenn die Vaterschaft geklärt ist und eine Partnerschaft angestrebt wird, wird der Vater des Kindes individuell in die Arbeit mit eingebunden. Eine Rückkehr der Mutter mit Kind in ihre Herkunftsfamilie wird in der Regel nicht angestrebt, sondern sie wird für ein eigenständiges Leben mit Kind in der Gruppe vorbereitet. Dazu erhält sie ein individuell ausgerichtetes alltags-praktisches Training, enge Begleitung und Förderung zur Erweiterung ihrer Kompetenzen. | ||||
| Zielgruppe/Indikation | Die Maßnahme ist notwendig und geeignet, wenn: • Die Erziehung und / oder Entwicklung von Schwangeren oder jungen Müttern mit Kind auch mit stützenden und ergänzenden Hilfen im Herkunftsmilieu nicht sichergestellt ist; • Die Problembelastungen im Herkunftsmilieu hoch und/oder die Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörun-gen dieser Klientel vielfältig und gravierend sind; • Die Schwangere oder junge Mutter mit Kind ein kontrolliertes, überschaubares Feld mit besonderer Förderung und Betreuung benötigt. Die Maßnahme ist geeignet sowohl für Minderjährige als auch junge Volljährige | ||||
| Ausschlusskriterien | Die Maßnahme ist nicht geeignet, wenn: • Regelmäßige heilpädagogische Förderung oder Therapie in einer spezialisierten Gruppe oder eine kinder- und ju-gendpsychiatrische Einrichtung oder eine Einrichtung für Behinderte (gemäß § 39 BSHG) angezeigt ist; • Eine so schwere Drogen/Alkoholproblematik vorliegt, dass pädagogische Arbeit mit den Betroffenen nicht mehr möglich ist; • Die Jugendliche gegen die Maßnahme ist. | ||||
| Ziele | • Schutz, Versorgung und Pflege der Säuglinge und Kinder • Entspannung der Situation • Schaffung praktikabler Perspektiven • Überführung in eine andere (adäquate) Maßnahme • Erlernen der zusätzlichen Verantwortung die verbunden ist mit der neuen Lebensform für sich und das Kind; • Stärkung der personalen und sozial-emotionalen Kompetenz der Schwangeren bzw. der jungen Mutter; • Be- und Verarbeitung bisheriger belastender Erfahrungen; • Verbesserung der Lern- und Entwicklungschancen sowie der schulischen und/oder beruflichen Orientierung der Mutter, • Entwicklung einer gesunden und realistischen Lebensperspektive für Mutter und Kind; • Unterstützung und Kontrolle der Entwicklung der Babies, bei Bedarf Heranführung an zusätzliche Förderung z.B. der Motorik; • Erlernen von partnerschaftlichem Verhalten von Mutter, Vater und Kind. | ||||
| Mögliche Zusatzleistungen | Besondere und zusätzliche/familienunterstützende Dienste der Evangelischen Jugendhilfe Godesheim oder externer Anbieter Zusatzleistungen werden über die Grundleistungen hinaus je nach individuellem Bedarf des Kindes entweder im Hilfeplangespräch oder nach Auftragserteilung durch das Jugendamt gezielt vereinbart und über Fachleistungsstunden gesondert abgerechnet (vgl. Leistungsbeschreibung Besondere und zusätzliche/ familienunterstützende Hilfen). Zusätzliche zeitlich begrenzte und auf den Einzelfall bezogene Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung (nach individueller Hilfeplanung gesondert berechnet). Entgelt gesondert zu vereinbaren: • Abdeckung von Fahr- und Zuführdiensten • Elternberatung • Abfassung von Kurzberichten • Nachsorgende Begleitung / Beratung / Betreuung von Inobhutnahmefällen • Vereinbarung weiterer Zusatzangebote je nach Bedarf möglich (vgl. Angebote der familienunterstützenden bzw. besonderen und zusätzlichen Hilfen). | ||||
| Qualitätssicherung | Gemäß Qualitätsentwicklungsbeschreibung des evangelischen Jugendhilfezentrums Godesheim | ||||