Janusz Korczak Haus: Kinderschutzwohnen- Intensivdiagnostik
Art des Angebots

Speziallösungen
Kriseninterventions- und Diagnosezentrum

Träger/Anbieter Evangelische Jugendhilfe Godesheim
Anschrift Evangelische Jugendhilfe Godesheim
Vennerstr. 20
53177 Bonn
Ansprechpartner Fachberatung Frank Pfeil Nadja Lydssan
Kontakt Tel.: 0228-3827-444
Fax.: 0228 / 3827-99-444
E-Mail: fachberatung@godesheim.de

Homepage: http://www.godesheim.de
Betreuungsschlüssel: 1 zu 0
Freie Plätze: 0
Sozialräume
Ort der Maßnahme
Stadt außerstädtisch
Geschlecht
Jungengruppe Mädchengruppe Koedukative Gruppe
Alter
0-14 Kind 14-18 Jungendlicher >18 Junger Erwachsener
Lebensbereiche
Wohnen Arbeiten Schule Ausbildung Kiga Freizeit soziales Gefüge Sonstiges
Sozialraumkategorien
Leistungsbereich Klärungsbereich Gefährdungsbereich
Maßnahmevorraussetzungen
Leistungs- Qualitäts-entwicklungs-beschreibung liegen dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundessstadt Bonn vor
Ein Leistungsentgelt ist verhandelt
Anzahl der Plätze 4
Mitarbeiterqualifikation Pädagogische Fachkräfte (überwiegend mit FHS-Abschluss), sowie HeilpädagogIn und/oder PsychologIn
Aufnahmealter/
Betreuungsalter
in der Regel von ca. 6 -10 Jahren (Geschwisterkinder bis 12)
Gesetzliche Grundlage § 42 KJHG Inobhutnahme § 27 KJHG Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe / § 34 KJHG Hilfe zur Erziehung durch Heimerziehung/ §35a KJHG (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) und § 36 KJHG Hilfeplanung/ § 37 KJHG Zusammenarbeit mit der Familie
Angebotsbeschreibung Im Janusz Korczak – Haus stehen das Schutzbedürfnis und die weitere Perspektiventwicklung im Vordergrund. Im Kinderschutzwohnen finden Kinder Aufnahme, die auf Grund des Schutzauftrages (§ 8a KJHG) zur Abwehr der Kindeswohlgefährdung von Seiten des Jugendamtes nach § 42 KJHG untergebracht werden müssen. Es werden aber auch Kinder, die aufgrund massiver Verhaltensauffälligkeiten und Störungen mit Zustimmung der Personensorgeberechtigten nach § 27 KJHG in Verbindung mit §§ 34, 35a KJHG aufgenommen. Kinder, die im Kinderschutzwohnen des Janusz Korczak - Hauses aufgenommen werden, befinden sich in kritischen Lebenssituationen, die sich komplex darstellen. Während die fallführenden KollegInnen der Jugendämter die betroffenen Kinder häufig und gemäß ihres Schutzauftrages nach § 8a KJHG aus einer kritischen häuslichen oder institutionellen Situation herauslösen müssen, geht es für die MitarbeiterInnen im Kinderschutz-wohnen und die übergreifenden Fachkräfte im Psychologischen Dienst darum, • die Krise aufzufangen, • Beruhigung zu schaffen, • zu deeskalieren, • zu beobachten, • das professionelle Handeln auf bewusste und geplante Intervention auszurichten, • zu analysieren, • den Hilfebedarf durch das Zusammenspiel pädagogischen und psychologischen Handwerkzeugs zu erkennen, ein adäquates Erziehungs- und/oder Behandlungsangebot zu formulieren und ggf. in ein angemessenes Setting zu vermitteln. Im Kinderschutzwohnen des Korczak - Hauses wird explizit kein erzieherischer Auftrag im klassischen Sinne bearbeitet. Ziel ist weder eine dauerhafte Modifikation des Verhaltens, noch die Behandlung einer psychischen/ psychiatrischen Störung. Es geht um Beruhigung im Sinne krisenintervenierender Arbeit. Es geht uns um Sicherung der Primärbedürfnisse der Kinder. Es geht um systematische Beobachtung als Basis pädagogischer und psychologischer Diagnostik, es geht uns um das fundierte Erkennen des Hilfebedarfs sowie um eine fundierte Empfehlung und Vermittlung in ein adäquates Erziehungs- und/ oder Behandlungsangebot. Die pädagogisch-psychologische Diagnostik erfolgt durch den Psychologischen Dienst, die psychiatrische Diagnostik durch einen fest angestellten und niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiater. Über eine umfangreiche Diagnostik hinaus garantiert das Kinderschutzwohnen, dort wo es angebracht, sinnvoll und möglich ist, eine intensive Elternberatung bzw. Familiendiagnostik, um zu überprüfen, ob eine Rückkehr in den ursprünglichen Lebenszusammenhang möglich ist, oder eine Vorbereitung des Kindes und der Eltern/Personensorgeberechtigten auf eine Anschlussmaßnahme erfolgen muss. Die Durchführung der Familiendiagnostik bedeutet für die MitarbeiterInnen des Jugendamtes, dass sie bei Unklarheit von Kindeswohlgefährdung nicht mehr eine vorschnelle Entscheidung über den weiteren Hilfebedarf treffen müssen. Pädagogisch-psychologische und psychiatrische Diagnostik des Kindes und Familiendiagnostik ermöglichen eine qualifizierte Empfehlung im Hinblick zu Fragen eines möglichen Sorgerechtsentzuges, einer weiteren Fremdplatzierung oder einer Rückkehr des Kindes in sein ursprüngliches Lebensumfeld. Im Kinderschutzwohnen finden aber auch Kinder Aufnahme, bei denen eine Kindeswohlgefährdung nicht unmittelbar und mittelbar vorliegt, die aber bei ihren Eltern, Pflegeeltern oder in anderen Lebensgemeinschaften von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe aufgrund immer wiederkehrender massiver Krisen nicht verbleiben können. Sie weisen in der Regel psychiatrische und medizinische Auffälligkeiten auf und benötigen in der Regel aufgrund ihrer bisherigen problematischen und äußerst krisenhaften Entwicklung eine intensive pädagogische Betreuung und individuelle Förderung. Darüber hinaus besteht auch bei ihnen zur weiteren Klärung ihrer Perspektive z.T. ein hoher Bedarf an pädagogisch-psychologischer und psychiatrischer Diagnostik. Um den Kindern mit ihren individuellen Möglichkeiten und Grenzen in allen sie betreffenden Belangen gerecht zu werden, haben wir zusäztlich die Möglichkeiten:  der unmittelbaren kinder- und jugendpsychiatrischen sowie sozialpsychiatrischen Versorgung durch ein eigens hierfür gegründetes Medizinisches Versorgungszentrum (MEZ Bonn). Im MEZ Bonn stellt ein Kinder- und Jugendpsychiater gemeinsam mit erfahrenen Psychologen, Heil- und Sozialpädagogen die kinder- und jugend-, sowie sozialpsychiatrische Versorgung der Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien sicher. Ebenso kann dort eine differenzierte Leistungsdiagnostik vorgenommen werden. Sämtliche Leistungen des MEZ Bonn können über die jeweilige Krankenversicherung abgerechnet werden. Zwischen dem MEZ Bonn und der Rheinischen Landesklinik Bonn / Kinder- und Jugendpsychiatrie besteht eine enge Kooperation.  einer Beschulung auf dem Gelände durch BEGo Die MitarbeiterInnen werden durch regelmäßige Supervisionen und Fortbildungen begleitet.
Zielgruppe/Indikation Die Maßnahme ist geeignet bei: • Kindern, die zum Zeitpunkt der Aufnahme zwischen sechs und zehn Jahre alt sind. Geschwisterkinder können unter sechs Jahre alt sein, im Ausnahmefall kann auch ein Geschwisterkind bis zu 12 Jahre alt sein. • Kindern, die sich in ungeklärten und krisenhaften Lebenssituationen befinden • starken Auffälligkeiten von Kindern im sozialen und emotionalen Bereich • bei Kindern, die sich in einem Kontext emotionaler und/oder materieller Verwahrlosung befinden • Störungsbildern im Grenzbereich der psychischen Erkrankung • Problemen, die das Verbleiben von Kindern in der Familie in Frage stellen oder bei denen das Kindeswohl gefährdet ist • Problemen, die das Verbleiben von Kindern in einer Heimgruppen in Frage stellen • Bedarf einer Abklärung über Art und Umfang weiterer Hilfsmaßnahmen • Kindern, die auf eine weitere Unterbringung im Intensivpädagogischen Bereich warten, bzw. darauf vorbereitet werden.
Ausschlusskriterien Das Angebot ist nicht geeignet • bei schwerer körperlicher oder geistiger Behinderung • bei psychotischen Kindern • bei akuter Suizidalität • bei sexuell übergriffigen Jungen
Ziele • Entspannung der aktuellen Krisensituation für alle Beteiligten, um neue Entwicklungen zu ermöglichen • Entwicklung einer Perspektive im Hinblick auf den individuellen Hilfebedarf des Kindes und dessen Familie auf der Basis der intensivpädagogischen Diagnostik und Familiendiagnostik • Stärkung der personalen und sozial-emotionalen Kompetenz der Kinder • Klärung der gegenseitigen Beziehung zwischen Herkunftsfamilie und Kind • gegebenenfalls Rückkehr des Kindes in die Herkunftsfamilie bzw. Beheimatung in einer anderen Betreuungsform • Bearbeitung von Anfragen fallführender Stellen und/ oder Personensorgeberechtigten sowie Institutionen
Allgemeine Beschreibung der Grundleistungen Der Verbleib der Kinder im Kinderschutzwohnen des Janusz Korczak – Hauses ist auf eine Dauer von ca. 4 Monate ausgelegt. Sollte es im Kinderschutzwohnbereich zu einer nicht abwendbaren Krisensituation kommen, die den Kinderschutzwohnbereich und/oder den Zufluchtsbereich für Mädchen und junge Frauen substantiell gefährdet, dann werden die bestehenden Ressourcen des gesamten Inobhutnahmegefüges in Anspruch genommen. Zur Deeskalation und Beruhigung der Situation findet dann eine Herausnahme des Kindes in ein geeignetes Angebot innerhalb des Inobhutnahmesystems statt. Die fallführende Fachkraft des Jugendamtes wird umgehend über die Maßnahme informiert. Um mit wechselnder Klientel einen Rahmen zu gewährleisten, in dem Beruhigung und Beobachtung stattfinden kann, bedarf es einer detaillierten Ablaufplanung in zweifacher Hinsicht. 1. Die Einhaltung abgestimmter, enger, mit den Kindern klar kommunizierter Gruppennormen ist dabei ebenso bedeutsam und Struktur gebend, wie durchdachte Tages-, Wochen- und Freizeitpläne. 2. Keine Krise gleicht der anderen. In Kinderschutzwohnen ist gleichzeitig „Pädagogik in der Gruppe“ gefragt, die am Verstehen dessen ausgerichtet ist, was die Krise des jeweiligen Kindes ausmacht. (Individuelles Denken und individuelles Handeln) Darüber hinaus bietet ein Platz im Kinderschutzwohnen alle notwendigen Grundleistungen: • Prüfung der Indikation • Klärung des Auftrages • Erarbeiten eines Kontraktes mit der Familie • Alltägliche Versorgung • Strukturierte Tagesabläufe • Gezielte Freizeitgestaltung • Notwendige Betreuung und Aufsicht • Auftrags- und diagnoseorientierte Anwendung der systematischen Betreuungsplanung • Klärung der schulischen Situation • Klientenbezogene Verwaltungsarbeiten • Eine pädagogisch-psychologische und psychiatrische Diagnostik bei dem Kind und eine Familienberatung bzw. -diagnostik • Systematische Elternberatung Planung und Empfehlung weitergehender Maßnahmen in Form eines Abschlussberichtes
Besonderheiten • Multiprofessionelles Team, z. B.: Psychologe (-in), Sozialarbeiter (-in), Sozialpädagoge (-in), Erzieher (-in), Heilpädagoge (–in), Kinder- und Jugendpsychiater • Angebot von pädagogischem Reiten • Möglichkeit der Beschulung innerhalb der „BEGo-Schule“für diejenigen, die der Sekundarstufe I angehören (siehe entsprechende Leistungsbeschreibung und Konzept)
Qualitätssicherung Entsprechend der Qualitätsentwicklungsbeschreibung; jährlicher Qualitätsdialog mit dem Jugendamt