BTW
| Art des Angebots |
ambulante Angebote |
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| Träger/Anbieter | Evangelische Jugendhilfe Godesheim | ||||
| Anschrift |
Evangelische Jugendhilfe Godesheim Vennerstr. 20 53177 Bonn |
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| Ansprechpartner | Fachberatung Frank Pfeil Nadja Lydssan | ||||
| Kontakt |
Tel.:
0228-3827-444
Fax.: 0228 / 3827-99-444 E-Mail: fachberatung@godesheim.de Homepage: http://www.godesheim.de |
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| Betreuungsschlüssel: | 1 zu 0 | ||||
| Freie Plätze: | 1 | ||||
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Sozialräume
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Ort der Maßnahme
Stadt
außerstädtisch
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Geschlecht
Jungengruppe
Mädchengruppe
Koedukative Gruppe
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Alter
0-14 Kind
14-18 Jungendlicher
>18 Junger Erwachsener
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Lebensbereiche
Wohnen
Arbeiten
Schule
Ausbildung
Kiga
Freizeit
soziales Gefüge
Sonstiges
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Sozialraumkategorien
Leistungsbereich
Klärungsbereich
Gefährdungsbereich
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Maßnahmevorraussetzungen
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| Mitarbeiterqualifikation | Pädagogische Fachkräfte überwiegend mit FH-Abschluss und/oder Erzieher mit Zusatzqualifikation | ||||
| Aufnahmealter/ Betreuungsalter |
14 bis 21 Jahre | ||||
| Häufigkeit/Umfang | nach Absprache mit Jugendgerichtshilfe (JGH) bzw. gemäß Weisung | ||||
| Gesetzliche Grundlage | 27, 30 KJHG in Verbindung mit § 10 Abs.1 JGG | ||||
| Angebotsbeschreibung | Der/die BetreuungshelferIn wird auf Anordnung des Gerichtes gemäß § 71 Abs.1 JGG eingesetzt. Es handelt sich hierbei um keine freiwillige Erziehungshilfe, sondern um eine vom Richter auferlegte Maßnahme zur Erziehung mit Sanktionscharakter. Die Betreuungsweisung ist eine befristete Maßnahme, deren Ziele konkret vorgegeben sind und bei der der Familien- und Umfeldbezug nur nachrangig zum Tragen kommt. | ||||
| Zielgruppe/Indikation | Strafmündige Jugendliche und Heranwachsende im Sinne des JGG, für die eine entsprechende Weisung gerichtlich angeordnet ist. | ||||
| Ziele | • Bewältigung von Entwicklungsdefiziten • Auseinandersetzung mit der Straftat • Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Werten und Normen sowie dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit • Förderung der Selbständigkeit • Aufbau und Stärkung der personalen und sozial-emotionalen Kompetenzen • Aufbau und Verbesserung von Lern- und Entwicklungschancen • Integration ins soziale Umfeld | ||||
| Allgemeine Beschreibung der Grundleistungen | Betreuung und Begleitung der straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden entsprechend des in der Weisung festgelegten Umfangs • Kooperation mit dem Gericht • Begleitung der Jugendlichen, jungen Erwachsenen zu Gerichtsterminen • schriftliche Berichterstattung über den Verlauf der Weisung | ||||
| Besonderheiten | Nicht auf Freiwilligkeit beruhende Maßnahme mit deutlichem Sanktionscharakter. | ||||
| Qualitätssicherung | gemäß Qualitätsentwicklungsbeschreibung der Ev. Jugendhilfe Godesheim | ||||