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Sprungbrett e.V.

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Sprungbrett e.V. ist Träger der freien Jugendhilfe. Wir bieten Jugendlichen und jungen Volljährigen intensive Hilfen zur Erziehung entsprechend dem Kinder- und Jugendhilfegesetz an.

 

Jeder Mensch verfügt über verschüttete Potentiale. Unser Fokus richtet sich auf die positiven Ressourcen und Möglichkeiten. Wir übernehmen bewusst eine Rolle im Prozess der Auseinandersetzung der jungen Menschen mit ihren Entwicklungsmöglichkeiten und sind verlässliche und verantwortungsvolle PartnerInnen.

Wir schaffen Rahmenbedingungen, in denen sich die Jugendlichen und jungen Volljährigen sicher, wohl und respektiert fühlen, in denen sie grundlegende Entwicklungsschritte vollziehen, um wachsen und eigenverantwortlich leben zu können.

Sozialräume

gesamtstädtisch

Ort der Maßnahme

Stadt außerstädtisch Ausland

Kontakt

Anschrift Sprungbrett e.V.
Breite Straße 25
53111 Bonn
Telefon 0228 / 60 88 73
Fax 0228 / 60 88 74 0
Homepage http://www.sprungbrett-bonn.de
E-Mail info@sprungbrett-bonn.de

BTW Nachbetreuung - Prävention vor neuen Straftaten

Art des Angebots ambulante Angebote Individuelle Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Träger/Anbieter Sprungbrett e.V.
Anschrift Sprungbrett e.V.
Breite Straße 25
53111 Bonn
Kontakt Tel.: 0228 / 60 88 73
Fax.: 0228 / 60 88 74 0
E-Mail: info@sprungbrett-bonn.de
Homepage: http://www.sprungbrett-bonn.de
Freie Plätze: 0

Sozialräume

gesamtstädtisch

Alter

14-18 Jungendlicher
>18 Junger Erwachsener
Diese Maßnahme ist geeignet und notwendig, wenn nach Abschluss einer richterlichen Sanktion für einen begrenzten Zeitraum noch eine stützende und ergänzende Hilfe sichergestellt werden muss. Bei der Nachbetreuung handelt es sich um eine freiwillige, zeitlich befristete Hilfe im Rahmen von mindestens 2 bis zu maximal 6 Monaten Dauer mit 2 FLS wöchentlich. Sie soll straffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden gewährt werden, die einer weiteren Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Vorrangiges Ziel ist die Persönlichkeitsstabilisierung und die Verhinderung weiterer Straftaten.
Die Maßnahme ist notwendig und geeignet, wenn der Jugendliche oder Heranwachsende den Bedarf/Wunsch für eine Nachbetreuung äußert, keine weiteren erzieherischen Hilfen eingeleitet wurden, Jugendliche und Heranwachsende nach einem Prozess der erfolgreichen Vertrauensbildung auf der Basis einer freiwilligen Zusammenarbeit stabilisiert werden können. die Problembelastung im Herkunftsmilieu in der Regel hoch ist und/oder die Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen bei den Jugendlichen und Heranwachsenden vielfältig und gravierend sind.
Aufbauend auf einer positiven Beziehung sollen Jugendliche und Heranwachsende stabilisiert und somit einer weiteren Straffälligkeit vorgebeugt werden. Für einen begrenzten Betreuungszeitraum sollen Ziele und Aufgaben festgelegt werden (Betreuungsvertrag)
Folgende Leistungen werden zur Verfügung gestellt: Erarbeiten eines Kontraktes Betreuungsvertrag Vernetzung mit Formen anderer Hilfeangebote unter Beibehaltung der Beziehungskontinuität allgemeine und klientenbezogene Verwaltungsarbeiten Sicherstellung von Erreichbarkeit von Ansprechpartnern zu festen und besonders vereinbarten Zeiten Vorhalten und Unterhalten von Räumlichkeiten Unterstützung bei der Gestaltung der Wohnsituation Hilfe bei der Entwicklung einer eigenen Lebensperspektive Stärkung der personalen und sozial-emotionalen Kompetenz Schulische und/oder berufliche Integration Klärung finanzieller Fragen und Sicherstellung sozialrechtlicher Ansprüche Aufklärung über Rechte und Pflichten als Staatsbürger Maßnahmen zur Förderung von Beziehungsfähigkeit Hilfe bei der Bewältigung persönlicher Krisen Anregung zu aktiver Freizeitgestaltung

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